Ich bin seid dem 2.11.2013 krank und dannach seid dem 15.12.13 in Reha bis 29.01.14. Jetzt bekomme ich in dieser Zeit schon die 4. Abmahnung vom AG. Zwei davon sind völlig unrelevant, in diesem Zeitraum war ich nähmlich krank. Die anderen beiden kann ich von der Reha aus nicht richtig beurteilen. Fakt ist ja nun das gegen mich gesucht wird, hatte bisher keine Abmahnungen und bin seid 15 Jahren in der Firme tätig. Das hört sich für mich ja schon nach Mobbing an. Was sol ich jetzt tun. >Denke die wollen mich raus haben
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Krank, Reha, Abmahnungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was wird denn abgemahnt?
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@ md-andy
Wollten Sie auf die Frage nicht antworten oder ist da was beim Abschicken Ihres Beitrages schief gegangen?
Arbeitsunfähig erkrankt ist keine Abmahnungssperre. Zum einen sind Abmahnungen nicht fristgebunden, sodass natürlich Verfehlungen, die aus der Zeit vor der AU stammen, abgemahnt werden können während der AU. Auch kann man im Zusammenhang mit der AU z.B. seine Meldepflichten verletzen, was natürlich auch während der AU abgemahnt werden kann.
Ja es ist wohl etwas schief gegangen. Die Abmahnungen sind für ein Fehlplanen von Aufträgen. Nur zu den Daten war ich nicht in der Firma und habe diese nachweislich auch nicht begangen. Jetzt wird denke ich nur gegen mich gesucht. Kann bei 4 verschiedenen Abmahnungen gekündigt werden. Wie soll ich mich denn verhalten jetzt? Betriebsrat einschalten?
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quote:
Jetzt wird denke ich nur gegen mich gesucht
Wer sucht Sie?
Wenn die Abmahnungen (vier !) gerechtfertigt sind, sind die wohl Grund genug, auch mal eine Kündigung auszusprechen.
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Nur keine Panik. Die Menge der Abmahnungen macht es nicht, wenn diese Abmahnungen überhaupt ihren Namen verdienen. Denn vieles, was sich Abmahnung nennt, hält am Ende einer näheren Betrachtung nicht stand. Eine Abmahnung zeigt zwar den Unwillen des Arbeitgebers, aber gleichzeitig verzichtet er in dieser Sache auf eine Kündigung. Erst im Wiederholungsfall könnte es zu einer Kündigung kommen und dann erweist sich die Substanz und Qualität einer Abmahnung; oft genug halten so genannte Abmahnungen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Du bist überhaupt nicht in Eile und kannst solltest auch deine Reha erst einmal in Ruhe zu Ende führen. Dann wenn du wieder zu Hause bist, schaust du dir in Ruhe an, ob die Abmahnungen irgendeine Substanz haben. Oft ist es sogar besser nichts zu tun als gegen Abmahnungen vorzugehen und im Grunde alles noch aufzubauschen.
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