Krank EU Urlaub Auszahlung

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(350 Beiträge, 103x hilfreich)
Krank EU Urlaub Auszahlung

Hallo

Bin wegen Krankheit seit mitte Januar 2010 Krank. EU Rentenantrag gestellt, abgelehnt und nach dem Widerspruch gehts jetzt vors Sozialgericht.
Habe hier im Forum gelesen das man den Urlaub geltend machen kann, verstehe das nur nicht.
Resturlaub aus 2009 + gearbeitet bis mitte Januar 2010 ab dann Krank bis heute und weiter.
Mein Arbeitsverhälnis wurde bis heute nicht gekündigt, es ruht.
Arbeitgeber Land:Rheinland-Pfalz und ich denke das der dazugehörende Tarifvertrag der TVöD ist.

Was kann ich geltend machen ?
Wann kann ich es geltend machen ?
Was ist zu beachten ?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Gruss Jonny

-- Editiert Jonny70 am 25.01.2013 16:07




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ob sich überhaupt der Aufwand lohnt, hängt u.a. davon ab, wovon Sie gerade leben.

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""

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#2
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

zu beachten ist, daß der Urlaub, der krankheitsbedingt angesammelt wurde, spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres untergeht

zu beachten ist weiter, daß Urlaub nur gewährt werden kann, wenn man nicht arbeitsunfähig krank ist

so gesehen, falls man immer noch als arbeitsunfähig gilt,
wäre momentan rückwirkend betrachtet lediglich noch Urlaub aus 2011 aktuell, der aber Ende März 2013 ebenfalls futsch wäre,
wie der Urlaub aus 2012 Ende März 2014

eine Abgeltung des Urlaubs wäre nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses möglich, dieses Ende steht aber offenbar noch aus

(dies alles vorbehaltlich anderslautender Regelungen im anwendbaren Tarifvertrag)

-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

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#3
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(350 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Ich "lebe" momentan von Hartz 4.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

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