Krank-Firmenwagentausch-Rechte-Pflichten

4. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Krank-Firmenwagentausch-Rechte-Pflichten

Guten Abend,
mal angenommen ein Arbeitnehmer wird krank und hat eine AU für 2 Wochen. In der 1. der beiden Wochen soll der Firmenwagen getauscht werden, also das Leasing des einen läuft aus und für den neuen wurde ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen. Wohnort des AN ist ca. 1.000km vom Firmensitz entfernt.

Wer hat nun welche Pflichten?
1. Muss der AN sich, obwohl er AU ist sich um den Rücktransport des PKW kümmern oder der AG?
2. Muss der AG sich um den Transport des neuen Wagens zum AN kümmern? (AN hat Privatnutzung inkludiert)

Bei 1. würde ich meinen, es ist eine Holschuld des AG, bei 2. bin ich mir nicht so sicher....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Da sollte man als erstes in die Dienstwagenvereinbarung gucken. Die gibt es ja meist. Dort ist in der Regel auch die Übergabe geregelt und häufig-aber natürlich nicht immer- die Übergabe am Sitz des Unternehmens geregelt. Dann wäre es Sache des Arbeitnehmers, dafür Sorge zu tragen, dass das KfZ rechtzeitig da ist.

Gibt es keine Dienstwagenvereinbarung, so gilt grundsätzlich § 269 BGB, d.h. es handelt sich um eine Holschuld des Arbeitgebers. Er muss also den Wagen abholen bzw. bringen.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hausaufgmx):
Wer hat nun welche Pflichten?
1. Muss der AN sich, obwohl er AU ist sich um den Rücktransport des PKW kümmern

Nein. Er muss nicht. Wenn es ihm möglich ist, daran mitzuwirken, darf er es aber.

Zitat:
oder der AG?

Ja. Das fällt sowieso in seinen Verantwortungsbereich. Wenn er den AN dafür dienstlich einsetzen kann, kann er das im Rahmen seines Direktionsrechts machen, wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht geht (AN ist im Urlaub und verreist...), muss er es anders über die Bühne bringen. Seine Zuständigkeit.
Zitat:
2. Muss der AG sich um den Transport des neuen Wagens zum AN kümmern? (AN hat Privatnutzung inkludiert)

Nein. Er kann die Übergabe am Arbeitsplatz organisieren, und es ist Sache des AN, wie er da hin kommt. Ggf. hat der AN dann ein paar Tage lang keinen Dienstwagen. Sinnvollerweise lässt man ihm dann aber einfach den alten noch etwas länger. (Das geht auch bei Leasing-Fahrzeugen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Dann wäre es Sache des Arbeitnehmers, dafür Sorge zu tragen, dass das KfZ rechtzeitig da ist.

Aber nicht, solange er AU ist...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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