Hallo,
Thema wird zwar oft besprochen, aber folgenden Fall habe ich nicht finden können:
AN wird in Probezeit krank. Am letzten Tag der Krankschreibung erfolgt die Kündigung mit unwiderruflicher Freistellung. AN ist jedoch weiterhin Krank bis über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus und lässt sich das auch am folgenden Arbeitstag vom Arzt attestieren. Arzt war am letzten Tag der vorherigen Krankschreibung im Urlaub, weswegen der AN am Folgetag erst zum Arzt konnte. AG verrechnet die geleisteten Überstunden aus dem AZK mit den restlichen Tagen, bezahlt einen Feiertag in dem Zeitraum, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nicht wegen der Freistellung.
Wie ist das hier mit der Entgeltfortzahlung?
Hat der AG das Recht einen AN während Krankheit freizustellen um geleistete Überstunden zu verrechnen?
Mit freundlichen Grüssen
Laytom
Krank-Kündigung-Freistellung
2. August 2018
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Frage vom 2. August 2018 | 18:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Krank-Kündigung-Freistellung
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#1
Antwort vom 2. August 2018 | 19:32
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Die Reihenfolge in deinem Fall ist Arbeitsunfähigkeit dann Freistellung. Und das geht nicht, denn krank ist krank.
#2
Antwort vom 3. August 2018 | 08:31
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Offensichtlich ist der Arbeitgeber davon ausgegangen, dass die vorletzte AUB die letzte war und hat dann für die Restvertragslaufzeit eine Lösung gefunden. Wie wärs jetzt mit einem einfachen Anruf beim AG, um nachzufragen, wie es unter den neuen Gegebenheiten weiter geht?
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#3
Antwort vom 3. August 2018 | 16:33
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Offensichtlich ist der Arbeitgeber davon ausgegangen, dass die vorletzte AUB die letzte war und hat dann für die Restvertragslaufzeit eine Lösung gefunden. Wie wärs jetzt mit einem einfachen Anruf beim AG, um nachzufragen, wie es unter den neuen Gegebenheiten weiter geht?
AG ist nicht bereit zur Zahlung der verrechneten Überstunden.
#4
Antwort vom 3. August 2018 | 16:35
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Ist es denn sicher, dass es echte Überstunden sind? oder doch bloß allg. Plusstunden?
#5
Antwort vom 3. August 2018 | 17:21
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Ist es denn sicher, dass es echte Überstunden sind? oder doch bloß allg. Plusstunden?
Es sind Stunden aus dem AZK. ZA-Firma 35 Stunden die Woche. Arbeitsanweisung über 40 Stunden. Gearbeitet wurde 43-45 Stunden.
An Feiertagen, Urlaubstagen und Krankentage wurden 8,06 Stunden berechnet.
Und jetzt?
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