Guten Morgen
Ich bin seit Mitte Januar 2010 Krank geschrieben.Ich arbeite im ö.D..
Wie sieht das aus wenn ich z.B. in 2 Wochen wieder Arbeiten gehe. Werde ich dann sofort oder nach einem, zwei oder ..... Tagen nach Hause geschickt, um meinen alten Urlaub zu nehmen ?
In welcher Frist muß ich diesen antreten damit er mir nicht verfällt ?
Und was muß ich noch Wissen ???
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Jonny
Krank - Urlaub - Arbeiten
10. Mai 2011
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Frage vom 10. Mai 2011 | 10:59
Von
Status: Schüler (350 Beiträge, 103x hilfreich)
Krank - Urlaub - Arbeiten
#1
Antwort vom 10. Mai 2011 | 13:35
Von
Status: Heiliger (20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
im allgemeinen ist es doch so, dass urlaub bewilligt wird, wenn der betrieb es zulässt. bei einer behörde vmtl. in der ferienzeit.
freilich kann es sein, dass man dir nach so langer fehlzeit nahelegt, den alten urlaub umgehend zu nehmen, damit man dann wieder 'was von dir hat'. verhandlungs- bzw. vereinbarungssache würde ich sagen. anordnung
von urlaub entspricht eher nicht dem geist des gesetzes.
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