Krank - Urlaubsanspruch - Ausbildung

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
OpelGirl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank - Urlaubsanspruch - Ausbildung

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Und zwar geht es darum, dass ich seit Juni 2005 krankgeschrieben bin bis zum 20.11.2005 ... laut meinem Ausbildungsbetrieb hab ich 11 Tage Urlaubsanspruch, kann den aber wegen der Krankschreibung nicht nehmen und am 23.11. ist der letzte Prüfungstag und dann bin ich arbeitslos.

Hab ich ein Recht das mein Urlaub ausbezahlt wird ???
Ich hoffe ja, wenn ja ... wie mach ich das meinem Arbeitgeber dann klar ???

Danke schonmal für hilfreiche Antworten im voraus.

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"Liebe Grüße
OpelGirl"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Kannst du denn die Prüfung überhaupt machen, wenn du ca. ein halbes Jahr krank warst? Man darf doch laut IHK nur so und so viel Tage krank sein (52?), ansonsten verlängert sich die Ausbildung?!

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#2
 Von 
OpelGirl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab bei IHK angerufen und nachgefragt und die sagten mir das ich ohne Probleme zur Prüfung gehen kann.
Ich hab sowieso schon verlängert weil ich die Prüfung im Sommer wg meinem Arbeitgeber (ungerechtfertigte Kündigung dadurch extreme Fehlzeiten in der Schule) vergeigt habe.
Ich lern seit meiner 1. Krankschreibung im Juni aber schon die ganze Zeit und werde die Prüfung sicherlich diesmal bestehen.

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"Liebe Grüße
OpelGirl"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
OpelGirl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich denn nun eine Chance bzw Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage ???

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"Liebe Grüße
OpelGirl"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ja hast du, aber erst, wenn du den Urlaub auch nehmen könntest. Das heißt erst wenn du nicht mehr krankgeschrieben bist.
Klingt zwar unlogisch, aber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das genauso gehandhabt als würde das Arbeitsverhältnis noch bestehen...und da kann man auch nicht gleichzeitig krankgeschrieben sein und Urlaub haben. Der Urlaub muss dann abgegolten werden (also ausbezahlt)
Dein Arbeitgeber dürfte ein Bundesurlaubsgesetz haben und da soll er einfach mal reinschauen, wenns Probleme gibt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
OpelGirl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke .... dann werd ich mal abwarten.

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"Liebe Grüße
OpelGirl"

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