Krank bei Minijob Teil2

16. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Krank bei Minijob Teil2

Hallo nochmal,

da dieses Thame je gerade bei uns in ist, habe ich noch eine Frage für einen anderen Fall.

Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit, hat aber auf Bitten des AG (ambulanter Pflegedienst, Diakonie, Bezahlung nach AVR) wieder angefangen zu arbeiten, aber nur geringfügig, so 20 Stunden/Monat.

Sie wird per Dienstplan eingeteilt und arbeitet meist 2 Tage die Woche, jeweils ca. 5 Stunden/Tag.
Nun ist es hier so geregelt, dass sie im Krankheitsfall aber pro Tag nur 1 Stunde gutgeschrieben bekommt, da man mit 5 Tagewoche pro Tag 1 Stunde rechnen würde ?

Das sollte doch auch nicht rechtens sein, oder ?
Wenn Sie für Freitag eingeteilt ist für die Frührunde und die dauert i.d.R. 4,5Stunden, würde sie im Krnakheitsfall nur 1 Stunde gutgeschrieben bekommen.....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Das sollte doch auch nicht rechtens sein, oder ? Ist es auch nicht. Man ist so zu stellen, als habe man gearbeitet. Und wenn man für Freitag mit 4,5 h im Dienstplan stand, hat man die zu kriegen. Das Problem ist eher die altbekannte Frage: Möchte man im laufenden Arbeitsverhältnis vor das Arbeitsgericht ziehen?
arbeitet meist 2 Tage die Woche, jeweils ca. 5 Stunden/Tag. Da komme ich dann aber auf mehr als 20 h im Monat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Meist, nicht immer.....

Mal Fr/Sa, dann die Woche drauf nur Sa, dann nur Fr., dann Fr/Sa.
Es sind so um die 23 Stunden, für 260-300 EUR/Monat netto.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Der kirchliche Arbeitgeber hat doch vermutlich eine Mitarbeitervertretung - vielleicht sollte man die mal kontaktieren, als erste Anlaufstelle.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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