Krank geschrieben, Zeit auf Krankengeld angerechnet

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
pelgrim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank geschrieben, Zeit auf Krankengeld angerechnet

Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage:
Ich habe jetzt aktuell Krankengeld bezogen. Einige Wochen bevor ich im Krankengeldbezug war, war ich 41 Tage Krank geschrieben.
Diese 41 Tage hat mir die Krankenkasse auf die Dauer meines aktuellen Krankengeldes angerechnet.
Deshalb endet mein Aktueller krankengeldbezug 41 Tage früher.

In diesen 41 Tagen habe ich kein Krankengeld bekommen oder beantragt.
Auf meine Beschwerde hin hat die Krankenkasse argumentiert ich hätte in dieser Zeit aber Krankengeld beziehen können?

Ist das so korrekt?
Darf die Krankenkasse Zeiten in denen ich vor dem Krankengeldbezug Krank geschrieben war,
auf das Krankengeld anrechnen?

Lohnt es sich in diesem Fall Widerspruch einzulegen?

Viele Grüße
Pelgrim

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht.
Erst einmal bekommt ein AN 42 Entgeltfortzahlung, also Lohn vom AG. Danach greift die Leistung der KK.
Wenn zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug wieder einer Phase der Arbeitsfähigkeit erneute Krankschreibung folgt, werden die Zeiten der Krankheit früher und jetzt zusammengerechnet, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Wenn es was anderes ist, was du wissen willst, bitte ich um neuen Erklärungsversuch.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Das ist eine Frage des Sozialrechts.

Die Krankenkasse leistet bis zu 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit. Hierauf werden Zeiten, in denen der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet, angerechnet. Genau das ist hier geschehen.

Ein Widerspruch schadet nie, ist nach der Sachverhaltsschilderung aber nicht aussichtsreich.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 07.06.2019 07:47

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#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Grundsätzlich besteht vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch ruht nur, wenn zunächst Entgeltfortzahlung geleistet wird.

Ist der Grund der erneuten Arbeitsunfähigkeit der gleiche wie bei der ersten, werden die Zeiten zusammen gerechnet.

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#4
 Von 
pelgrim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die kompetenten Antworten.
Ich stelle den Sachverhalt zum besseren Verständnis noch einmal Chronologisch dar.

- November 2016 Herzinfarkt mit schweren Folgeschäden.
- Januar 2017 Arbeitslos Abteilung geschlossen.
- Februar Reha.
- März 2017 eben die besagten 41 Tage wegen Koronarer Herzkrankheit vom Hausarzt erstmalig krank geschrieben.
- Erst ab 05.03.2018 habe ich Krankengeld von der Krankenkasse Bezogen (erneut wegen korronarer Herzkrankheit).

Jetzt möchte die Krankenkasse die 41 Tage aus dem März 2017 auf mein Krankengeld 2018 anrechnen.
Ich habe während ich im März 2017 krankgeschrieben war, weder von meinem Arbeitgeber (war ja schon arbeitslos) noch von der Krankenkasse Geld bezogen.

Ich hoffe ich habe die Sachlage jetzt verständlicher beschrieben.

Liebe Grüße
Pelgrim







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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von pelgrim ):
Ich habe während ich im März 2017 krankgeschrieben war, weder von meinem Arbeitgeber (war ja schon arbeitslos) noch von der Krankenkasse Geld bezogen.


Aber Du hast doch Arbeitslosengeld I während der Arbeitsunfähigkeit erhalten?!

Es geht hier um den 3-Jahres-Zeitraum und um zu bildende Blockfristen.

Siehe auch:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 07.06.2019 11:31

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#6
 Von 
pelgrim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Teilweise habe ich Arbeitslosengeld bekommen, teilweise habe ich von meinem eigenen Geld gelebt.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von pelgrim ):
Teilweise habe ich Arbeitslosengeld bekommen, teilweise habe ich von meinem eigenen Geld gelebt.


Es geht hier ja schon um die genannten 41 Tage im Jahre 2017.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Auch bei Arbeitslosigkeit und eintretender Arbeitsunfähigkeit wird das Arbeitslosengeld bis zu 6 Wochen wie Lohn "fortgezahlt".
Damit bestand grundsätzlich Krankengeldanspruch, der wegen der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes ruhte.

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#9
 Von 
pelgrim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, ich verstehen nur nicht, ist das In Ordnung das ein Zeitraum, in dem Ich ohne Krankengeldbezug von der Krankenkasse Krank geschrieben war. Später vom Krankengeld einfach abgezogen wird?

Da wäre es besser gewesen, das ich mich gleich von Anfang an über mehrere Wochen krank schreiben lasse.
Wenigstens wäre damit sicher gestellt, das mir die 41 Tage nicht abgezogen werden und zum Nachteil gereichen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Kurze Antwort, ja das ist in Ordnung.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Sofern bei Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung (oder andere Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld) geleistet wird, ruht die Krankengeldzahlung.
Doppelzahlungen sollen damit ausgeschlossen werden.

Es wird auch nichts abgezogen. Bei gleicher Diagnose der Arbeitsunfähigkeit hat man innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren insgesamt den Anspruch auf 78 Wochen, egal ob man in einem Stück krank geschrieben ist oder mehrmals wegen der gleichen Diagnose.

0x Hilfreiche Antwort

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