Krank geschrieben und mit Überstunden bezahlt

9. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fijifranny
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Krank geschrieben und mit Überstunden bezahlt

Mein Mann hat eine Arbeitsvertrag über 40 stunden pro woche.
Deshalb bekommt er immer 40stunden bezahlt und dann kommen ein paar minus oder plus stunden auf ein anderss konto.
Sein Arbeitgeber schickt ihn aber hin und wieder einfach nach hause wenn gerade nicht viel los ist und die verlorene zeit wird entweder mit Überstunden bezahlt oder es werden Urlaubstage weggenommen.
An einem Mittwoch wurde er ca 3 stunden früher nach Hause geschickt und er sollte sich am nächsten Tag melden ob es Arbeit gibt oder nicht(es war unklar...jedoch er arbeitet er ja nicht auf Abruf !)
So also war er Mittwoch den halben Tag zu Hause und wurde aber Krank. ER ging Donnerstag Morgens zum Arzt und wurde einige Tage Krank geschrieben.
Seine Abrechnung sah so aus: Mittwoch-3 minus stunden sie mit Seinen Überstunden bazahlt wurden.Donnerstag war er offiziell krank geschriebem aber sie bezahlten ihn seine 8 minus stunden auch mit seinen Überstunden. FReitag war er auch krank geachrieben und bekam normal kranken gehalt.
Sein chef sagte dass er für Donnerstag sowiso nicht eingeplant war und deshalb war er nicht als krank angemelded sondern es stand da "GZ"(gleit zeit.
Also weil er sich morgens melden sollte um zu sehen ob er arbeiten woll. Jedoch ist normalerweise sein Vertrag 40h pro woche und donnerstag ein normaler Arbeitstag.
Kann man sich da wehren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Arbeitgeber schickt ihn aber hin und wieder einfach nach hause wenn gerade nicht viel los ist

So geht es nicht. Es ist Sache des AG zu sorgen, dass genug Arbeit da ist. Ein AZ-Konto ist zwar dafür da, gewisse Schwankungen auszugleichen, aber gewiss nicht dafür, AN gar nicht erst zur Arbeit einzuteilen bzw. einzuplanen.
Also hat dein Mann Anspruch auf Bezahlung der Sollarbeitszeit, wenn Minusstunden nicht durch ihn selbst verursacht sind.
Wehren kann dein Mann sich, indem er zum Arbeitsgericht geht und seinen vollen Lohn einklagt; das geht einfach, kostet praktisch nix und ein Rechtspfleger hilft, den Antrag zu formulieren.

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