Ich bin auf Grund psychischer Probleme krank geschrieben und kann meinen jetzigen Beruf deshalb nicht mehr ausführen. Da ich nicht selbst kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll laut Agentur für Arbeit, soll der Arbeitgeber mich kündigen. Nun weiß ich nicht wie das ablaufen soll. Jetzt bin ich krank geschrieben....ab wann soll der Arbeitgeber mich dann kündigen? Ich weiß ja nicht wie lange ich noch krank geschrieben werde! Bei der Jobagentur war ich schon und soll dann mit den ärztlichen Attest sofort vorbei kommen wenn ich gekündigt wurde. So bekomme ich dann keine Sperrzeit.
-- Editier von anne4 am 20.03.2017 15:25
Krank geschrieben...wann kündigen
20. März 2017
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Frage vom 20. März 2017 | 15:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank geschrieben...wann kündigen
#1
Antwort vom 20. März 2017 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (42209 Beiträge, 14699x hilfreich)
Warum sollte der Arbeitgeber sich auf das dünne Eis begeben und Dich kündigen?
wirdwerden
#2
Antwort vom 20. März 2017 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (129014 Beiträge, 41168x hilfreich)
Zitat :ab wann soll der Arbeitgeber mich dann kündigen?
Kann man ja mit dem Arbeitgeber absprechen. Wobei ich nicht glaube, das der Arbeitgeber Dich dann kündigen würde.
Zitat :Ich bin auf Grund psychischer Probleme krank geschrieben und kann meinen jetzigen Beruf deshalb nicht mehr ausführen.
Darüber wird es ja ein entsprechendes ärtzliches Attest geben?
Eine Arbeitnemerkündigung aus medizinischen Gründen darf keine Sanktionen nach sich ziehen. Kann aber gut sein, das man das erst gerichtlich erstreiten müsste wenn der Sachbarbeiter total uneinsichtig ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2017 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17538x hilfreich)
Zitat:ab wann soll der Arbeitgeber mich dann kündigen?
Wie meinst Du das? Wenn Du tatsächlich den Job auf Dauer nicht mehr ausüben kannst, dann kann der AG Dir jederzeit kündigen. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf.
Allerdings wird der AG wohl kaum eine Kündigungsschutzklage riskieren wollen.
#4
Antwort vom 21. März 2017 | 08:12
Von
Status: Heiliger (20124 Beiträge, 7289x hilfreich)
/// .. laut Agentur für Arbeit, soll der Arbeitgeber mich kündigen.
Da möchte mich doch interessieren, was dir eine Kündigung hier und jetzt bringen soll. Denn auch wenn du oder dein AG das AV beende(s)t - dem Arbeitsmarkt stehst du in deiner gegenwärtigen Verfassung doch so oder so nicht zur Verfügung.
#5
Antwort vom 21. März 2017 | 08:16
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 717x hilfreich)
Zitat :laut Agentur für Arbeit, soll der Arbeitgeber mich kündigen
Zunächst mal sollte es Krankengeld bis zur Aussteuerung oder Aufforderung zum Rentenantrag geben. Dann ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wieder bis zur Aufforderung zum Rentenantrag. Dann wird weiter geschaut; kein Grund, sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu kümmern.
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