Hallo,
habe bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Dort bin ich nun inerhalb der Probezeit krank geworden und habe dort auch gekündigkt.
Jetzt habe ich ja Anspruch auf Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mich aber nicht bei der Krankenkasse angemeldet und auch kein Krankengeld beantragt (laut Info der Krankenkasse).
Bekomme ich jetzt mein Geld vom Arbietgeber oder habe ich pech und bekomme nichts
Krank in Probezeit
Wann haben Sie angefangen, und wann sind Sie erkrankt?
Am 1.10 ANgefangen und am 9.10 Krank
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Na, dann mußte der AG Sie da auch noch nicht anmelden - damit hat er bis zur Lohnabrechnung für Oktober Zeit.
Zitat :Na, dann mußte der AG Sie da auch noch nicht anmelden - damit hat er bis zur Lohnabrechnung für Oktober Zeit.
Muss ich das Krankengeld dann selbst beantragen oder wie läuft das ab?
Ja - Sie müssen zunächst mal Ihre AU bei der Krankenkasse einreichen.
Zitat :Ja - Sie müssen zunächst mal Ihre AU bei der Krankenkasse einreichen.
Das habe ich alles gemacht. Dort auch angerufen.
Die Krankenkasse sagt, dass der Arbeitgeber dies erst beantragen muss?!
Zumindest muss er Sie da anmelden. Das hat er noch nicht gemacht, also weiss die KK auch noch nicht, dass sie zuständig ist. Aber wie erwähnt: Er muß Sie jetzt noch nicht anmelden, weswegen Sie leider auch noch kein KG kriegen.
Während der ersten 28 Tage eines neuen Beschäftigungsverhältnisses gibt es keine Lohnfortzahlung.
Erkrankt man in dieser Zeit, so ist direkt die Krankenkasse zuständig.
Die Höhe bemisst sich am Gehalt mit ca. 70%.
Details hier: https://krankengeld24.de/anspruch/169-krankengeld-innerhalb-der-ersten-4-wochen-nach-beschaeftigungsaufnahme.html
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