Krank in Probezeit

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
go558702-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank in Probezeit

Hallo,

habe bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Dort bin ich nun inerhalb der Probezeit krank geworden und habe dort auch gekündigkt.

Jetzt habe ich ja Anspruch auf Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mich aber nicht bei der Krankenkasse angemeldet und auch kein Krankengeld beantragt (laut Info der Krankenkasse).

Bekomme ich jetzt mein Geld vom Arbietgeber oder habe ich pech und bekomme nichts




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34225 Beiträge, 17724x hilfreich)

Wann haben Sie angefangen, und wann sind Sie erkrankt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go558702-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 1.10 ANgefangen und am 9.10 Krank

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34225 Beiträge, 17724x hilfreich)

Na, dann mußte der AG Sie da auch noch nicht anmelden - damit hat er bis zur Lohnabrechnung für Oktober Zeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go558702-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, dann mußte der AG Sie da auch noch nicht anmelden - damit hat er bis zur Lohnabrechnung für Oktober Zeit.


Muss ich das Krankengeld dann selbst beantragen oder wie läuft das ab?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34225 Beiträge, 17724x hilfreich)

Ja - Sie müssen zunächst mal Ihre AU bei der Krankenkasse einreichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
go558702-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja - Sie müssen zunächst mal Ihre AU bei der Krankenkasse einreichen.


Das habe ich alles gemacht. Dort auch angerufen.

Die Krankenkasse sagt, dass der Arbeitgeber dies erst beantragen muss?! :)

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34225 Beiträge, 17724x hilfreich)

Zumindest muss er Sie da anmelden. Das hat er noch nicht gemacht, also weiss die KK auch noch nicht, dass sie zuständig ist. Aber wie erwähnt: Er muß Sie jetzt noch nicht anmelden, weswegen Sie leider auch noch kein KG kriegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
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