Krank in der Probezeit - kann Arbeitgeber jetzt kündigen oder muss er warten?

20. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
bambibi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Krank in der Probezeit - kann Arbeitgeber jetzt kündigen oder muss er warten?

Hallo,

ich arbeite seit Mitte Dezember in einem AWO-Heim. mir wurde eine 6-monatige Probezeit auferlegt und bin jetzt wegen eines Ellenbogenbruchs 4 Wochen krankgeschrieben. Einen Tag nachdem ich mein ärztliches Attest eingereicht habe bekam ich ein Schreiben der AWO, dass ich wegen meinen Fehlzeiten in der Probezeit nach meiner Erkrankung einen Termin mit der Verwaltung ausmachen solle, um meinen weiteren Einsatz in meiner Arbeitsstelle zu besprechen. Ja und jetzt bin ich dezent am durchdrehen weil ich Angst habe jetzt gekündigt zu werden. Also ich hab mir bis jetzt bezüglich Fehlzeiten noch nichts zu schulden kommen lassen. Meine frage ist jetzt ob mein Arbeitgeber, wenn er mich wegen dieser Arbeitsunfähigkeit kündigen will, diese Kündigung jetzt aussprechen muss oder ob er das ich noch machen kann wenn diese 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit rum sind. Also sprich dass er mich dann wieder für ne Woche kommen lässt und mich dann trotzdem kündigen kann aufgrund dieser Erkrankung, nachträglich also. Wenn ich jetzt noch 4 Wochen warten muss ohne zu wissen was is dann bin ich für meine Mitmenschen glaub ich nicht mehr auszuhalten.....

Wär super lieb wenn mir jemand zurückschreiben könnte der sowas auch schon durchgemacht hat oder sich damit auskennt,
vielen Dank im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AG kann während der Probezeit bzw. generell in den ersten 6 Monaten ohne Probleme kündigen. Ein AU des AN ist da völlig unerheblich.

quote:<hr size=1 noshade>Ja und jetzt bin ich dezent am durchdrehen weil ich Angst habe jetzt gekündigt zu werden. <hr size=1 noshade>


Druchaus möglich, dass das passiert. Der AG sollte aber nicht den Fehler machen und jetzt kündigen, dann würde § 8 EntgFG greifen.

quote:<hr size=1 noshade>dass ich wegen meinen Fehlzeiten in der Probezeit nach meiner Erkrankung einen Termin mit der Verwaltung ausmachen solle, um meinen weiteren Einsatz in meiner Arbeitsstelle zu besprechen. <hr size=1 noshade>


Vielleicht will der AG nur eine Verlängerung der Probezeit mit Ihnen abstimmen. Dem könnte man ohne zu zögern zustimmen, da es arbeitsrechtlich keine neagtiven Folgen hat.

Gute Besserung und abwarten, es kommt, wie es kommt. Viel dagegen oder dafür machen kann man in der Situation leider nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bambibi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis zu § 8 EntgFG , werde mich da jetzt mal durchackern...
schönen Abend noch :)

1x Hilfreiche Antwort

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