Hallo ich habe da mal ein Problem. Ich werde nach dem Ausscheiden aus meiner Firma noch länger krank sein. Am 27.06 war eine erste op und bei meinem AG ist zum 30.06 Schluß. Bezahhlt jetzt die Krankenkasse eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld? Ist ja ein Unterschied. Bei der Op handelt es sich um eine Op an einer Hand. Die andere muß auch noch gemacht werden, geht aber erst wenn die erste Hand wieder takko ist. Krankenschein werde ich wahrscheinlich auf die erste Hand für 6 Wochen haben. Direkt im Anschluß will ich die andere machen lassen. Da ich ja auch arbeitslos bin will ich das Ganze schnell hinter mich bringen. Was passiert denn dann wenn die Kk aus der andere OP eine andere Krankheit
macht? Ich habe die Kkmitarbeiterin so verstanden das ich dann auch kein Geld bekomme? Zur Arge brauche ich aber auch nicht, die haben mir schon gesagt das sie erst für mich zuständig sind wenn ich wieder gesund bin? Kann ja kaum sein das ich dann ca.6 Wochen von nichts und niemand Geld bekomme?
-----------------
""
Krank in die Arbeitslosigkeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
arbeitsrecht ist das nicht. klingt nach sozialrecht.
früher gab es mal 'hilfe in besonderen lebenslagen'. die ist, meine ich, in irgendein alg ausgelagert /-gewandert.
-----------------
""
Ihre Informationen sind sehr schwammig, daher eine allgemeine Antwort.
Grundsätzlich ist es so, das dem AN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zusteht (6Wochen, danach Krankenkasse für weitere Wochen).
Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund der Krankheit gekündigt, so steht der Entgeltforzahlungsanspruch weiterhin zu.
Wird es jedoch rechtswirksam gekündigt entfällt der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung auch wenn die 6 Wochen noch nicht geleistet wurden.
Allerdings ist dann die Krankenkasse verpflichtet, die Leistung in der höhe, wie der Arbeitgeber sie zu erbringen hällte, zu leisten.
----------------
Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit meiner Beiträge.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten