Krank mit Kind

3. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)
Krank mit Kind

Moin zusammen,

wir haben folgenden Sachverhalt in unserer Firma.

Eine Mitarbeiterin meldet sich regelmäßig "krank mit Kind".

Fakten zu der Familie:

Kind: 4 Jahre alt (Krankmeldung liegt immer wieder vor und benötigt selbstredend als 4jähriger eine Betreuung)
Frau: Angestellte in der Firma der "Fragestellung", mit einer 30-Stunden-Stelle
Mann: Student (laut eigener Aussage nimmt dieser zu 90% an Online-Vorlesungen teil), arbeitet im Schnitt 12 Stunden die Woche

Nun die Frage:

Ist es im Sinne des Arbeitgebers, dass sich der Mann nie um das Kind kümmert? Mir war so, als wenn es so geregelt wäre, dass wenn ein weiterer Elternteil, Oma, Opa oder weiteres Familienmitglied einspringen könnte, das "krank mit Kind" nicht gilt.

Es ist halt sehr unbefriedigend, da andere Mitarbeiter sich das mit ihren Partnern immer aufteilen, damit keine Firma größeren "Schaden" als die andere Firma erleidet.

Nun hoffe ich, dass ich mich relativ verständlich ausgedrückt habe und auch meine Fragestellung angekommen ist. :-)




-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 16:56

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Pyra2000):
Ist es im Sinne des Arbeitgebers, dass sich der Mann nie um das Kind kümmert?

Nö. Ist aber irrelevant.



Zitat (von Pyra2000):
Es ist halt sehr unbefriedigend, da andere Mitarbeiter sich das mit ihren Partnern immer aufteilen, damit keine Firma größeren "Schaden" als die andere Firma erleidet.

Sehr nett von diesen Mitarbeitern, nur gibt es hier ja nur eine Firma.



Zitat (von Pyra2000):
Mir war so, als wenn es so geregelt wäre, dass wenn ein weiterer Elternteil, Oma, Opa oder weiteres Familienmitglied einspringen könnte, das "krank mit Kind" nicht gilt.

Davon lese ich im BGB nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Mir ist der Zusammenhang mit dem Arbeitgeber nicht klar.
Bei "Kind krank" muss der Arbeitgeber ja keine Lohnfortzahlung leisten.
Ob die Mutter des Kindes "Kinder-Krankengeld" von der gesetzlichen Krankenversicherung nach §45 SGB V erhält, kann dem Arbeitgeber doch egal sein.
(§45 SGB V setzt tatsächlich voraus, dass "eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist". Aber ist ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, nicht des Arbeitgebers.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei "Kind krank" muss der Arbeitgeber ja keine Lohnfortzahlung leisten.

Meines Wissens nach für 10-20 Tage pro Jahr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Meines Wissens nach für 10-20 Tage pro Jahr.

Nein.
Die Krankenkasse zahlt die 10 Tage bzw. 20 Tage (bei Alleinerziehenden).
Der Arbeitgeber kommt evtl. über §616 BGB ins Spiel, wenn die 10 bzw. 20 Tage ausgeschöpft sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Nein, es muss tatsächlich der AG Lohnfortzahlung leisten für einen Zeitraum (ich glaube es sind die schon erwähnten 10/20 Tage) es sei denn, er hat das vertraglich ausgeschlossen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung nichts geregelt ist, dann springt die Krankenkasse ein und es gibt Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden 20 Tage, ansonsten 10 Tage pro Kind. Es wird durchaus davon ausgegangen, dass sich die Eltern dann den Arbeitsausfall teilen. Auch soll derjenige, wer weniger verdient, diese Tage nehmen. Und es muss dargelegt werden, dass eben niemand zu Hause ist, der das Kind pflegen kann. Die entsprechende Vorschrift im SGB V ist ja schon genannt worden. Ob der verschreibende Arzt oder die Kasse dafür zuständig ist, keine Ahnung.

@drkabo: eine klitzekleine Korrektur. Selbst wenn die Krankenkasse zahlt, kann es dem Arbeitgeber nicht egal sein, ob der Arbeitnehmer da ist oder nicht. Denn wenn es im Betrieb einerlei wäre, dann bräuchte man diese Arbeitskraft doch gar nicht und könnte sie weg rationalisieren.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Wenn schon, dann sind es aktuell (Bis Ende 2023)

30 / 60 je Kind bis maximal 65 / 130 insgesamt.

Grüße.

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