Ich bin aktuell krank geschrieben. Nicht Langzeit. Jetzt möchte mein Arbeitgeber wissen ob ich persönlich beim Arzt gewesen bin oder ob es sich um eine telefonische Krankmeldung handelt.
Geht Ihn das etwas an? Muß ich das sagen? Hat er das Recht das zu erfahren?
Krank mit telefonischer Krankmeldung
4. November 2024
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Frage vom 4. November 2024 | 09:15
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 4x hilfreich)
Krank mit telefonischer Krankmeldung
#1
Antwort vom 4. November 2024 | 09:22
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat :Geht Ihn das etwas an? Muß ich das sagen? Hat er das Recht das zu erfahren?
Nein, nein und nein.
#2
Antwort vom 4. November 2024 | 09:51
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat :Nein, nein und nein.
Danke. Und woraus leitet sich das ab?
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#3
Antwort vom 4. November 2024 | 10:00
Von
Status: Unbeschreiblich (42704 Beiträge, 14772x hilfreich)
Aus den gesetzlichen Regelungen. Mal nachlesen, z.B. im EntgFG.
wirdwerden
#4
Antwort vom 4. November 2024 | 10:05
Von
Status: Heiliger (20312 Beiträge, 7352x hilfreich)
Zitat :Jetzt möchte mein Arbeitgeber wissen
Du musst nicht einmal ans Telefon gehen, wenn dein AG anruft ... - ich rate da zur Disziplin.
Und Nein, diese Auskunft steht ihm nicht zu.
#5
Antwort vom 4. November 2024 | 10:09
Von
Status: Philosoph (13566 Beiträge, 4832x hilfreich)
Zitat :Danke. Und woraus leitet sich das ab?
Und grundsätzlich funktioniert das anders herum, es bedarf einer Grundlage für die Forderung des AG, und die gibt es hier nicht.
#6
Antwort vom 4. November 2024 | 11:04
Von
Status: Unbeschreiblich (130242 Beiträge, 41505x hilfreich)
Zitat :Und woraus leitet sich das ab?
Es fehlt schlicht die Rechtsgrundlage welche den AN zu solchen Auskünften verpflichten würde.
Zitat :ich rate da zur Disziplin.
Das wäre sehr anzuraten.
Der AG scheint eines von den Exemplaren zu sein, das "telefonische AU" mit "blaumachen" gleichsetzt. ...
#7
Antwort vom 5. November 2024 | 14:44
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat :Danke. Und woraus leitet sich das ab?
Aus dem EntgFG und der Rechtsprechung.
Grundsätzlich solltest du auch eher die Gegenfrage stellen: Woraus leitet dein AG sich die Forderung ab?
Der will etwas von dir, was du nicht gewillt bist preiszugeben, also muss er dir erst mal beweisen, dass er Anspruch auf diese Informationen hat.
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