Krank mit telefonischer Krankmeldung

4. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 4x hilfreich)
Krank mit telefonischer Krankmeldung

Ich bin aktuell krank geschrieben. Nicht Langzeit. Jetzt möchte mein Arbeitgeber wissen ob ich persönlich beim Arzt gewesen bin oder ob es sich um eine telefonische Krankmeldung handelt.

Geht Ihn das etwas an? Muß ich das sagen? Hat er das Recht das zu erfahren?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Geht Ihn das etwas an? Muß ich das sagen? Hat er das Recht das zu erfahren?


Nein, nein und nein.

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#2
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Nein, nein und nein.


Danke. Und woraus leitet sich das ab?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42704 Beiträge, 14772x hilfreich)

Aus den gesetzlichen Regelungen. Mal nachlesen, z.B. im EntgFG.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20312 Beiträge, 7352x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Jetzt möchte mein Arbeitgeber wissen

Du musst nicht einmal ans Telefon gehen, wenn dein AG anruft ... - ich rate da zur Disziplin.
Und Nein, diese Auskunft steht ihm nicht zu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13566 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Danke. Und woraus leitet sich das ab?

Und grundsätzlich funktioniert das anders herum, es bedarf einer Grundlage für die Forderung des AG, und die gibt es hier nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130242 Beiträge, 41505x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Und woraus leitet sich das ab?

Es fehlt schlicht die Rechtsgrundlage welche den AN zu solchen Auskünften verpflichten würde.



Zitat (von blaubär+):
ich rate da zur Disziplin.

Das wäre sehr anzuraten.

Der AG scheint eines von den Exemplaren zu sein, das "telefonische AU" mit "blaumachen" gleichsetzt. ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Danke. Und woraus leitet sich das ab?


Aus dem EntgFG und der Rechtsprechung.

Grundsätzlich solltest du auch eher die Gegenfrage stellen: Woraus leitet dein AG sich die Forderung ab?
Der will etwas von dir, was du nicht gewillt bist preiszugeben, also muss er dir erst mal beweisen, dass er Anspruch auf diese Informationen hat.

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