Krank nach dem Urlaub

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Krank nach dem Urlaub

A erkrankte während des Urlaubs und wurde direkt im Anschluss an diesen für 2 Wochen krank geschrieben. 2 Urlaube danach ging alles glatt, 18 Monate später hatte er jedoch das gleiche Problem. Meine Frage: darf der Chef das Attest anzweifeln wegen Verdachts auf Blaumachen? Habe im netz gelesen, das sei möglich, wenn jemand andauernd unmittelbar vor oder nach dem Urlaub krank ist. Aber gilt das als andauernd? Muss dazu sagen, der Arbeitnehmer ist wirklich krank, was auch der medizinische Dienst bestätigen würde.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129591 Beiträge, 41335x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Meine Frage: darf der Chef das Attest anzweifeln wegen Verdachts auf Blaumachen?

Klar. Chefs dürfen alles anzweifeln was sie anzweifeln möchten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20201 Beiträge, 7316x hilfreich)

Um Harry zu ergänzen oder weiter zu führen: Aber was ist seine Kompetenz, dass er eine AU anzweifeln könnte?
Was der Chef tun kann, hast du ja eingangs schon angedeutet: Er kann den MD beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Das war es dann auch schon.
Die emotionale Verstimmung beim AG ist ein anderes Thema.

1x Hilfreiche Antwort

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