Krank nach fristgerechte Kündigung

6. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
oezen2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank nach fristgerechte Kündigung

Meine Frau hat fristgerechte Kündigung gekriegt (4 Wochen) 4 Tage nach
Kündigungseingang ist sie krank geworden (für 4 Wochen) wird sich
die Kündigungsfrist dadurch auch verlängern falls ja wer wird denn Krankengeld
bezahlen ? ist AG verpflichtet trozt Kündigung ggf. 6 Wochen zu zahlen?
oder Kündigung vor dem Krankheit eingetroffen somit ist die Kündigung
rechtsgültig ? Danke im Voraus für Eure Tips u. Ratschläge.

Özen [color=black][/color][size=12px][/size]

-- Editiert am 06.04.2009 09:17

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag!
Die Kündigung bleibt bestehen und hebt auch die Kündigung nicht auf.
Krankengeld wird nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Krankenkasse gezahlt.
Ich glaube dann bis zu einer Höhe von 70% des Verdienstes.Das heißt konkret, so lange Ihre Frau nun krank ist bekommt Sie 70% , meldet Sie sich nun Arbeitslos und wird dann krank bekommt Sie für 6 Wochen Krankengeld von der Arbeitsagentur und zwar in Höhe von 60 %, nach Ablauf der 6 Wochen gibt es dann wieder Geld von der Krankenkasse aber auch nur in Höhe von 60%.
So sollte Sie Ihre Krankheit jetzt richtig auskurieren, zum einem weil Sie ja die 70% bekommt und zum anderen weil Sie, so lange wie Sie jetzt krank ist, auch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert. Bei der Kranheit in der Arbeitslosigkeit verlängert sich erst der Anspruch nach den 6 Wochen.
Vielleicht ist es auch ratsam bei einer fristgerechten Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wobei es natürlich immer auf die Umstände ankommt.

-- Editiert am 06.04.2009 09:29

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen