Krank nächsten Tag Kündigung

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Krank nächsten Tag Kündigung

Hallo an Euch,

Also ich bin 3 Monate und 15 Tage in meiner Arbeit. Am Donnerstag bin ich zum Arzt gegangen, weil ich Knieschmerzen hatte. Ich hatte mich ordnungsgemäß krankgemeldet. Ich habe dann meinen Chef gesagt dass, ich bis voraussichtlich Montag krank sein werde.
Am Donnerstagabend meldetet sich mein Vorarbeiter bei mir, ob ich am Freitag nach der Arbeit zu meinem Chef ins Büro kommen kann. Er schrieb noch ist okay das ich bis Montag krank sein werde. Ich sagte ihm, da ich mit dem Knie nicht laufen kann.

Am freitagmittags knurrte mein Hund und ich wusste das was, in der Post lag :) braver Hund...
Ich sah noch, dass mein Chef mit dem Hilfschef ins Auto stiegen. Da war dann die Kündigung da. Sie war ausgestellt am 15.9. interessant von der Personalabteilung, die woanders ihren Sitz hat (Betrieb in Hessen, Personalabteilung Bayern)
Es hatte die Unterschriften schon von der Personalabteilung und Oberboss. Das kann nicht am selben Tag sein. Ich denke mal das diese schon am Mittwoch vorlag, um das ich am Freitag gekündigt werden sollte.

Meine Frage ist, wie lange muss der Arbeitgeber mich weiterbezahlen, wenn ich jetzt morgen noch weiter krankgeschrieben werden sollte. Kündigungsdatum ist der 30.9. Hilfsweise angegeben.
Was ist, wenn ich darüber hinaus krank sein sollte? Ab wann sollte ich mich arbeitslos melden?

Danke für eure Hilfe wieder!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124495 Beiträge, 40371x hilfreich)

Zitat (von Adlerauge74):
Ab wann sollte ich mich arbeitslos melden?

Ab sofort.



Zitat (von Adlerauge74):
Meine Frage ist, wie lange muss der Arbeitgeber mich weiterbezahlen, wenn ich jetzt morgen noch weiter krankgeschrieben werden sollte.

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Den Wortlaut des Inhaltes der Kündigung sowie der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema hat man ja nicht mitgeteilt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Also auf deine Hellseherfähigkeiten, die du leider nicht besitzt zu antworten.. :)

Er hat mich zum 30.9.2023 gekündigt bzw. hilfsweise zum anderen Termin..

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18062 Beiträge, 6635x hilfreich)

Deine Schilderung legt nahe, dass der Entschluss zur Kündigung in der Probezeit schon feststand, bevor du zum Arzt gegangen bist, dieser Zusammenhang also nicht schlüssig ist. Gekündigt wurde dir mit 14-Tage-Frist, der üblichen Probezeitkündigungsfrist.
Vorerst sieht es danach aus, als ginge die Entgeltfortzahlung bis Monatsende, falls du am Montag nicht wieder arbeitsfähig bist und eine Folge-AUB fällig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124495 Beiträge, 40371x hilfreich)

Zitat (von Adlerauge74):
Er hat mich zum 30.9.2023 gekündigt bzw. hilfsweise zum anderen Termin..

Dann würde er in der Regel zum 30.9.2023 zahlen müssen bzw. bis zum anderen Termin - je nach dem was zutrifft.



Zitat (von Adlerauge74):
Was ist, wenn ich darüber hinaus krank sein sollte?

Dann muss er nicht mehr zahlen, da der Vertrag ja beendet ist.
Je nach Versicherung zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld oder man hätte Anspruch auf Bürgergeld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34235 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Adlerauge74):
Er hat mich zum 30.9.2023 gekündigt bzw. hilfsweise zum anderen Termin..
Morgen früh solltest du dich telefonisch --arbeitsuchend-- melden UND am 2. bzw. 4.10. persönlich --arbeitslos--.

Zitat (von Adlerauge74):
Meine Frage ist, wie lange muss der Arbeitgeber mich weiterbezahlen, wenn ich jetzt morgen noch weiter krankgeschrieben werden sollte.
Bis 30.9. Es gilt ja Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Aber wegen der Kündigung bist du jetzt --arbeitsuchend--, egal ob *krank* oder nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

I.d.R. übernimmt dann die Krankenkasse mit Krankengeldzahlung. Ist normalerweise auch glaube ich höher als ALG1 und Du hast erst mal Ruhe. Also kannst Du Dein Knie komplett auskurieren., 72 Wochen lang......

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