Krank ohne Schein Tag im Voraus planbar?

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.01.2018 10:14:39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank ohne Schein Tag im Voraus planbar?

Hallo,
ich habe mich einer Spritzenkur im rechten Knie unterzogen ( Go on), danach muss man laut Arzt Ruhe einhalten bzw. sich krank schreiben lassen.
Ich arbeite im 3 Schichtsystem im Krankenhaus und habe gemeinsam mit dem Arzt die Spritzentermine ausgemacht und meinem Arbeitgeber bzw. der Stationsschwester 1 KO Tag angegeben. Jetzt haben sich die Kollegen aufgeregt, sowas dürfe man nicht im Vorfeld planen, eine richtige AU Schreibung wäre richtig gewesen.
Bei uns im Krankenhaus gibt es diese 3 Ko Tage im Monat übrigens und muss gemeldet bzw. beantragt werden.
War meine Planung im Vorfeld für diesen einen Tag nicht rechtens?
MfG Ute.Knie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du hast eine med. Behandlung, die eines anschließenden Ruhetages bedarf. Die Termine müssen geplant sein und somit steht auch der Ausfalltag fest. Dass das der behandelnde Arzt attestieren kann, steht wohl außer Frage und das verstehe ich dann unter einer "richtigen AU" Was soll daran falsch sein?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Ute.knie):
Jetzt haben sich die Kollegen aufgeregt, sowas dürfe man nicht im Vorfeld planen
Die Kollegen sollen sich mal abregen und einen Nachweis für diese Behauptung bringen. Ich sehe jetzt keinerlei Fehlverhalten von deiner Seite.

Signatur:

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#3
 Von 
guest-12331.01.2018 10:14:39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das war sehr hilfreich! Ute. Knie

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Ute.knie):
Jetzt haben sich die Kollegen aufgeregt, sowas dürfe man nicht im Vorfeld planen,

Kommt ganz darauf an, was genau zu den KO-Tagen in eurem Unternehmen geregelt ist.

Bei uns heißen die zwar anders, aber man darf die für alle medizinischen Fälle verwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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