Krank und Fristlose Kündigung

3. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank und Fristlose Kündigung

Hallo,
mein Sohn arbeitet ausschließlich Nachts.Am Donnerstag gegen 14 Uhr hat sich mein Sohn krank gemeldet.An dem Nachmittag hatte sein Arzt geschlossen.
23 Uhr war dann die Schlüsselübergabe.Dabei hat er gleich die fristlose Kündigung bekommen .
Am nächsten Morgen ist er zu seinem Arzt gegangen und dieser hat ihn rückwirkend für Donnerstag krankgeschrieben.
Wie sieht es diesem Fall mit der Lohnfortzahlung aus?

Liebe Grüße

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84 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Wer fristlos gekündigt ist, bekommt keinen Lohn mehr.

Also muss er zuerst gegen die Kündigung vorgehen.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Dabei hat er gleich die fristlose Kündigung bekommen .

Die Kündigung ist wie begründet worden?
Gemäß der Schilderung wirkt die Kündigung unwirksam…

Gibt es eine Vorgeschichte?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Despi,
er hatte einen Tag vorher einen Autounfall,selbst verschuldet.
Also gehe ich mal davon aus das die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist?
Als er sich krank gemeldet hat am Nachmittag,hat der Chef auch nichts von einer Kündigung gesagt.
Er hat also nicht krank gemacht weil er die Kündigung bekommen hat.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7015x hilfreich)

Ein selbstverschuldeter Autounfall führt nicht zu einer fristlosen Kündigung.
Ebenso wenig eine Krankmeldung.
Google Mal 'fristlose Kündigung' und du wirst lesen, dass die 'Fristlose' in aller Regel ein Fehlverhalten voraussetzt, dass 'von jetzt auf gleich' jegliche weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.

Folglich wird dein Sohn sich gegen die 'Fristlose' erfolgreich wehren können - er muss binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Der Zugang ist leicht, ein Rechtspfleger hilft, den Antrag zu formulieren.

Anmerkung: Dein Sohn hat alles richtig gemacht - er hat sich krank gemeldet, er ist zum Arzt gegangen und hat die AUB bekommen. Zwar ist im EntgFG von nicht selbstverschuldeter Krankheit die Rede, damit ist aber nicht gemeint, dass einer evtl. einen Unfall verschuldet hat. (Unfall verschuldet, nicht aber die Krankheit, z.B. Halswirbelsyndrom).
Anmerkung: Dem Sohnemann steht Entgeltfortzahlung zu, es sei denn, er würde bei diesem AG noch keine 4 Wochen arbeiten - dann wäre die KK ersatzweise dran zu zahlen. Entgeltfortzahlung kann ihm sogar über die K-Frist hinaus zustehen, nämlich wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs von Kündigung und Erkrankung bzw. Krankmeldung. Hier steht aber sicher die Unzulässigkeit der Fristlosen im Vordergrund.
Die ordentliche Kündigung wegen Krankheit ist möglich/denkbar, aber doch nicht so ganz easy; ersteinmal sollte schon eine Menge an Fehlzeiten gegeben sein, dann spielt aber die Prognose eine wichtige Rolle: wird AN wieder arbeitsfähig sein.

Ganz am Rande: Du schreibst, am Donnerstag-Nachmittag habe der Arzt geschlossen gehabt, das ist eher ungewöhnlich - i.d.R. haben Ärzte am Mittwoch-Nachmittag geschlossen. Hat für die Falleinschätzung keine Bedeutung.

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 18:19

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#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ist der Unfall grob fahrlässig oder absichtlich verursacht worden? Und handelt es sich überhaupt um ein Fahrzeug der Firma?

Gab es bereits früher verspätete Krankmeldungen?

So recht mag ich da keine Berechtigung für eine fristlose Kündigung sehen.

Berechtigte Gründe wären zum Beispiel Unterschlagung, Körperverletzung am Arbeitsplatz, sexuelle Belästigung. Sowas.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Blaubär,
geht man dann einfach zu dem Gericht hin und reicht Klage ein?Oder macht man das schriftlich?
Wird ein Rechtspfleger gestellt oder muss man sich diesen selber suchen?
Ja sein Hausarzt hat Mittwochs Nachmittag auf und Donnerstags am Nachmittag geschlossen ‍♀
Wenn ich das richtig verstehe,zählt am Ende das er am Tag der Kündigung krank geschrieben war,wenn auch nachträglich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Despi,

Es ist das Firmenauto gewesen.
Mit Absicht hat er den Unfall nicht gemacht.Aber er hatte Alkohol im Blut.
Deswegen denke ich das die fristlose Kündigung rechtens ist?

Er war noch nie vorher krank gewesen,ist das erste Mal gewesen.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Aber er hatte Alkohol im Blut

Das ist das fehlende Puzzleteil.

In dem Falle dürfte die schwerwiegende Pflichtverletzung deutlich wahrscheinlicher geworden sein.
Kennt man den Messwert?

Zumindest scheint eine fristlose Kündigung zunächst angemessen, kann aber dennoch wie von blaubär+ beschrieben angefochten werden, wenngleich mit deutlich reduzierten Chancen.

Der Titel ist dahingehend irreführend. „Fristlose Kündigung wegen Unfallverursachens unter Alkoholeinfluss" trifft es eher.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Ich denke auch "betrunken im Dienst das Firmenfahrzeug beschädigt / zerstört" könnte für eine fristlose Kündigung ausreichen. Je nach Richter vielleicht abhängig von Schadenshöhe, wurden ggf. auch noch Unfallgegner verletzt,...

Es könnte auch eine Haftung für den entstandenen Schaden auf deinen Sohn zukommen.

Und falls du irgendwie davon ausgehst, dass man während einer Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt bekommen kann (liest sich irgendwie so): nein, das gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.

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#10
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es gibt noch keinen Wert.
Mir geht es auch um die Lohnfortzahlung.
Es liegt keine Absicht vor oder das er krank gemacht hat weil die Kündigung kam.Das wusste mein Sohn ja am Nachmittag noch gar nicht.
Die Kündigung kam erst am späten Abend.
Wenn der Arzt ihn also rückwirkend krankgeschrieben hat,ist er am Tag der Kündigung krank gewesen.

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#11
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Wenn der Arzt ihn also rückwirkend krankgeschrieben hat,ist er am Tag der Kündigung krank gewesen.


Ja und was soll das das Problem sein?

Dass er krank ist könnte sein Glück sein. Da könnte er nun Krankengeld bekommen. Beim Arbeitslosengeld gibt es nämlich eine Sperre. Vielleicht findet er schnell einen neuen Job und kann mit Krankengeld überbrücken.

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#12
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dummfragerin,

nein mir ist schon bewusst das man auch in der Krankheit gekündigt werden kann.
Es geht mir um die Lohnfortzahlung.
Als er sich krank gemeldet hat wusste er ja noch nichts von einer Kündigung.

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#13
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist das er laut Krankenkasse nicht sofort ins Krankengeld übergeht sondern erst nach 6 Wochen.
Der Arbeitgeber müsste die 6 Wochen bezahlen weil er am Tag der Kündigung krank gewesen ist.
Der Arbeitgeber verweigert aber die Lohnfortzahlung.

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#14
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ich sehe hier keine Zahlungspflicht von irgendeiner Seite.

Lohn/Gehalt wird natürlich nicht weiter gezahlt (es sei denn, ein Gericht hebt die Kündigung auf).
Krankengeld kommt nicht in Frage, weil ein Krankheitstag nicht dazu berechtigt.
Arbeitslosengeld kommt nicht in Frage, da mutmaßlich selbstverschuldet arbeitslos geworden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau darum geht es ja.
Die Krankenkasse sagt das der Arbeitgeber verpflichtet ist 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten.
Da er an dem Tag noch angestellt war.
Heißt wenn er am Abend keine Kündigung erhalten hätte ,wäre er ja ganz normal krankgeschrieben und der Arbeitgeber wäre verpflichtet 6wochen zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Dann kann man ja versuchen, die Lohnfortzahlung gleich mit einzuklagen.

Reelle Chancen sehe ich mit gesundem Menschenverstand nicht (wenn die fristlose Kündigung berechtigt ist), aber bei Arbeitsgerichten weiß man ja nie......

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Da er an dem Tag noch angestellt war.
Heißt wenn er am Abend keine Kündigung erhalten hätte ,wäre er ja ganz normal krankgeschrieben und der Arbeitgeber wäre verpflichtet 6wochen zu zahlen.


Wenn er am Abend keine Kündigung erhalten hätte, wäre er nicht gekündigt, sondern krankgeschrieben und hätte Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Trifft hier aber nicht zu.
Er ist am Abend gekündigt worden - es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung in irgendeiner Art und Weise.

Eine Ausnahme kann es geben, wenn aufgrund der Krankheit gekündigt worden wäre. Das ist (oder scheint) hier auch nicht der Fall.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Oje,ich sehe schon das es schwer wird.
Wer hat nun recht.Die einen sagen das es Glück war Dächer krank ist weil er da in der Lohnfortzahlung drin ist.Die anderen sagen er bekommt gar nichts.
Die Kasse sagt wenn der Arbeitgeber sich weigert zu zahlen dann springt die Kasse ein und verlangt aber vom Arbeitgeber das Geld zurück.
Das Arbeitsamt sagt,da er krank ist braucht er sich noch nicht arbeitslos zu melden weil er nicht vermittelbar ist.Erst ab den Tag wo er gesund ist soll er sich arbeitslos melden.

Mal ganz davon abgesehen.
Würde ja Ihre Theorie bedeuten das wenn jemand krank ist und er nach 3 Wochen Krankheit die Kündigung bekommt,er sofort aus der Lohnfortzahlung raus fliegt.
Das würde ja für den Arbeitgeber bedeuten,das er immer kündigen könnte und damit Geld spart weil er die 6 Wochen nicht zahlen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Wie sieht es diesem Fall mit der Lohnfortzahlung aus?

Schlecht.
Da die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort beendet, gibt es ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.



Zitat (von amz698323-88):
Die Krankenkasse sagt das der Arbeitgeber verpflichtet ist 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten.
Da er an dem Tag noch angestellt war.

Für den einen Tag ja (hier in dem Falle nicht mal für den einen Tag)
Für danach nicht.



Zitat (von amz698323-88):
Heißt wenn er am Abend keine Kündigung erhalten hätte ,wäre er ja ganz normal krankgeschrieben

Und? Auch mit Kündigung ist er ganz normal krankgeschrieben



Zitat (von amz698323-88):
der Arbeitgeber wäre verpflichtet 6wochen zu zahlen.

Nö, der Arbeitgeber wäre nur verpflichtet zu zahlen, wenn die Bedingungen vorliegen. Da die Bedingungen hier nicht vorliegen (Entgeltfortzahlung entfällt bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit), ist die Lohnfortzahlung hier exakt 0,0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Würde ja Ihre Theorie bedeuten das wenn jemand krank ist und er nach 3 Wochen Krankheit die Kündigung bekommt,er sofort aus der Lohnfortzahlung raus fliegt.

Der Fall trifft hier ja eh nicht zu, aber trotzdem:
Das ist eher nicht realistisch.
In Deutschland besteht gesetzlich festgeschriebener Kündigungsschutz.
Es bedarf also eines zugelassenen Sachgrundes für die Kündigung.
Dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung sparen will, gehört nicht zu den zulässigen Gründen.
Ferner kommt man durch mehrjährige Betriebszugehörigkeit relativ zügig in Kündigungsfristen, bei denen sich ein solches Vorgehen nicht lohnen würde.

Zitat:
Die Kasse sagt wenn der Arbeitgeber sich weigert zu zahlen dann springt die Kasse ein und verlangt aber vom Arbeitgeber das Geld zurück.

Dann können Sie sich diesbezüglich ja entspannt zurücklehnen.

Zitat:
Das Arbeitsamt sagt,da er krank ist braucht er sich noch nicht arbeitslos zu melden weil er nicht vermittelbar ist.Erst ab den Tag wo er gesund ist soll er sich arbeitslos melden.

Auch hier halte ich vorsichtig dagegen.
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Meldung bis zum dritten Tag nach der Kündigung bzw. am ersten Tage der Arbeitslosigkeit erfolgt sein.
Ansonsten drohen Sperrfristen.
Aber die drohen eh, diesbezüglich weiß ich nicht, wie relevant die rechtzeitige Meldung dann noch ist.
In jedem Falle würde ich mir bestätigen lassen, dass ich mich gemeldet habe.


-- Editiert von User am 3. Februar 2025 21:04

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7015x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Es ist das Firmenauto gewesen. ... ... Aber er hatte Alkohol im Blut.


Das ist wahrscheinlich die Information, die tatsächlich alles ändert.
Sie kann bedeuten, dass die 'Fristlose' Bestand hat, weil er alkoholisiert gefahren war UND auch noch einen Unfall gebaut hat. Dass das der K-Grund ist - und nicht die Krankmeldung.
Dann wird wohl auch bedeutsam, dass die Kündigung der AUB vorangeht.
Wenn die Fristlose Bestand hat, gibt es natürlich auch keine Entgeltfortzahlung.

Gleichwohl oder eben deswegen sollte Sohnemann gegen die Fristlose klagen - mit Dusel wird die fristlose umgeändert in eine fristgerechte Kündigung - etwa per Vergleich beim obligaten Einigungstermin bei Gericht. Dann ist der Makel schon Mal vom Tisch.
Im schlimmsten Fall hat die Fristlose Bestand und dann weiß dein Sohn auch Bescheid.
Schlechter werden, als es ist, kann es also nicht werden, wenn dein Sohn gegen die fristlose Kündigung klagt.
Der Gang zum Gericht beginnt mit Anruf und Terminvereinbarung dort.

Persönliche Rückmeldung an dich: An deinen Fähigkeiten, einen Sachverhalt zusammenhängend und mit allen bedeutsamen Fakten darzustellen, gibt es noch deutlich Luft nach oben.

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Wie sieht es diesem Fall mit der Lohnfortzahlung aus?

Lohnanspruch besteht für die Zeit, in der ein Arbeitsverhältnis besteht.

Nach einer Kündigung besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Wird die Kündigung erfolgreich angefochten, ändert sich das wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Despi,
genau so wurde es mir vom
Arbeitsamt gesagt.Mein Sohn muss das erst melden ab dem Tag wo er wieder gesund ist .Das wäre dann der erste arbeitslose Tag.Denn vorher war er krank.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Antworten.

@Blaubär,
Ich habe schwere Multiple Skerlose,deswegen fällt es mir schwer alles auszudrücken und zu schreiben.
Des Weiteren habe ich ja in meiner Frage mein Anliegen geäußert.Mir ging es nicht um die fristlose Kündigung.
Mir ging es darum ob in diesen Fall eine Lohnfortzahlung besteht weil er krank war.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Krank und Fristlose Kündigung

Schöne Umschreibung für "Fristlose Kündigung weil 'krank' wegen Alkoholunfall mit Firmenwagen"...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher wollen Sie wissen das mein Sohn wegen dem Autounfall krank ist?
Das ist er nämlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von amz698323-88):
Das Arbeitsamt sagt,da er krank ist braucht er sich noch nicht arbeitslos zu melden weil er nicht vermittelbar ist.

Eine Falschinformation.
Ich würde da nicht groß diskutieren, sondern mich elektronisch anmelden und dann die Meldung "arbeitslos" und "arbeitssuchend" vornehmen.
Oder in Gerichtsfester Form, also schriftlich mit entsprechenden Nachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis.
Selbst das Sozialamt,Bürgergeld Stelle haben mir das so gesagt.
Bezahlt dann das Arbeitsamt bei weitere Erkrankung?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ich fürchte ja, dass

Zitat:
Selbst das Sozialamt,Bürgergeld Stelle haben mir das so gesagt.

und dieses hier:
Zitat:
deinen Fähigkeiten, einen Sachverhalt zusammenhängend und mit allen bedeutsamen Fakten darzustellen

zusammenhängen.

Aber das kriegen wir schon aufgedröselt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7015x hilfreich)

Aus unbekanntem Grund ist dem Fragesteller die Frage nach der Lohnfortzahlung wichtig, aber nicht die nach der fristlosen Kündigung. Wobei die Frage der Fristlosen unbedingt gekoppelt ist an die der Lohnfortzahlung.

Zur Fristlosen wissen wir aktuell: es war Alkohol im Spiel und es gab einen Unfall mit einem Fahrzeug des AG.
Das könnte eine Fristlose rechtfertigen, denn Alkohol am Steuer stellt eine grobe Pflichtverletzung vor.
Aber es kommt Mal wieder auf den Einzelfall an und seine Umstände im Detail - über die wir im Forum nichts wissen. Es gibt keine Automatik; Abmahnung geht womöglich auch hier einer Kündigung voran.

Folglich sollte Sohnemann sich um die Abwehr der Fristlosen kümmern, wenn er die vom Tisch bekommt, folgt die Lohnfortzahlung sozusagen automatisch.

Zum Urteil Trunkenheitsfahrt nachzulesen https://recht-kurzweilig.de/alkohol-am-steuer-fristlose-kuendigung-rechtens#:~:text=Wer%20betrunken%20mit%20dem%20Dienstwagen,muss%20mit%20einer%20Kündigung%20rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
amz698323-88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte es schon weiter oben geschrieben, ich habe schwere Multiple skerlose.Es fällt mir nicht leicht zu schreiben und alles auszudrücken.

Dennoch muss ich mich in Schutz nehmen
Meine ursprüngliche Frage war nicht auf die fristlose Kündigung bezogen sondern auf die Lohnfortzahlung. Das habe ich auch so geschrieben.
Deswegen habe ich auch nichts weiter über die Kündigung in meiner Frage geschrieben,denn mir ist schon klar das es einen berechtigten Grund für die Kündigung gibt.

Mir ging es nur darum ob eine Lohnfortzahlung wenn im krank gekündigt wird besteht.Also ob es überhaupt eine Rolle spielt das er krank geschrieben ist.

Komisch fand ich das der Chef noch alle Pläne mit ihm durchgegangen ist und er ja auch weiter fahren sollte an dem Abend.Erst als mein Sohn sich krankgemeldet hat kam die fristlose Kündigung.

Daraufhin habe ich bei der Krankenkasse angerufen und gefragt ob diese Krankengeld weiter zahlen.Da er ja allgemein Anspruch auf Krankengeld hat.

Aber vielen Dank für Ihre Geduld mir zu antworten

0x Hilfreiche Antwort

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