Krank und KEIN Krankengeld!!! ?

29. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
Krank und KEIN Krankengeld!!! ?

Guten Abend ins Forum! :)

Meine Frage/ Probleme lauten wie folgt.. :

ich arbeite in einer Firma auf 400,-€ Basis & bin leider seit 19.10. nach einem Treppensturz (KEIN Arbeitsunfall!) arbeitsunfähig.

Leider verdiene, bringe ich nun KEINEN Cent mehr nachhause, da der Betrieb keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt.
Ich hatte bereits im Sommer das Problem, das ich auch 3.Wochen Urlaub NICHT bezahlt bekommen habe.
( im Vertrag steht NICHTS über solch Vereinbarungen- aber leider auch nichts gegenwärtiges! Wie lautet der Tarifvertrag?)

Was soll ich tun? Eine Kündigung riskieren, in dem ich JETZT zum Anwalt gehe und rechtliche Schritte einleite?
Mich ärgert das ganze TIERISCH- da es SO doch nicht rechtlich ist. ODER??? :(
Wer kann mir Auskunft geben- weiß Rat???

Gruß, Corinna H.


-----------------
" Viele suchen ihr Glück, wie einen Hut den sie auf dem Kopf tragen ;) "

-- Editiert von Corinna H. am 29.10.2005 18:40:20

-- Editiert von Corinna H. am 29.10.2005 18:54:15

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@corinna
zum anwalt, nicht kündigen! der ag ist zu lohnfortzahlung verpflichtet 6 wochen. ab 42.tag der krankheit zahlt die krankenkasse.
gute besserung
sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Corinna, sowas (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub) braucht im Arbeitsvertrag nicht geregelt werden, weil das gesetzlich festgelegte Rechte sind.
Ausnahmen davon gibts nur wenn ein Tarifvertrag gilt für das Arbeitsverhältnis (der im punkto Urlaub aber nur negativ vom Gesetz abweichen kann, was den zusammenhängenden Urlaub von 2 Wochen betrifft).

Du solltest erst mal rausfinden, ob ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt und wie das bei euren Vollzeitkräften gehandhabt wird, denn Teilzeitkräfte (und dazu zählen auch die 400-Euro-Kräfte!) dürfen nicht gegenüber den anderen Mitarbeitern benachteiligt werden.

MfG

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#3
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

@Sunbee1
Danke für die Nachricht!
Nein,ich will nciht gleich kündigen; aber wenn ich dem Betrieb jetzt in den Rücken falle, dann werden DIE mir sicherlich kündigen!

@Philosoph
Danke auch Dir, für die Info..
In dem Betrieb wo ich arbeite, gibt es NUR 400,-€ Kräfte- ausgenommen von den Filial-Chefs.
Wie bekomm ich den raus, ohne im Büro fragen zu müssen, ob es einen Tarifvertrag gibt?
Nur soviel: ich arbeite im Verkauf und es ist ein nicht kleiner Konzern..

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@corinnaH
wenn sie dir kündigen, kannst du kündigungsschutzklage einreichen innerhalb ner 3 wochen frist ab kenntnis der kündigung. vorrausgesetzt der betrieb hat mehr als 10 mitarbeiter!! und wenn du zum zeitpunkt der kündigung noch krank bist, zahlt die krankenkasse vor ablauf der 6 wochen. ich bin selbst, auf grund von krankheit mal gekündigt worden, vor ablauf der 6 wochen lohnfortzahlung ( die hatte mein ag aber auch schon nicht geleistet) und habe ab tag der kündigung krankengeld bekommen in höhe 70% des letzten brutto abzüglich der sozialvers, arb.losenversicherung etc.
und der philosoph heißt venotis. die bezeichnungen hinter den nicks stehen für die beitragszahl im forum. ich mußte das auch mal nachfragen ;)
sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 29.10.2005 22:08:00

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

--...aber wenn ich dem Betrieb jetzt in den Rücken falle, dann werden DIE mir sicherlich kündigen!...

Hallo Corinna H,
auch wenn einem das Gefühl immer öfter vermittelt wird: Sie fallen Ihrem AG nicht in den Rücken!!!

Der verdient einfach nur mehr Geld damit, dass er Ihre Rechte missachtet!

Wenn Ihr AG Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) ist, dann gilt der Manteltarifvertrag Zeitarbeit. Das kann Ihnen auch die Gewerkschaft sagen.

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#6
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie komme ich an einen guten, fachlichen Anwalt?
Die Anwaltskammer spricht ja leider keine Empfehlungen aus (schon probiert!).
Mein Wohngebiet ist PLZ 22...

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#7
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe das ganze jetzt an einen -wie es mir scheint- guten Anwalt gegeben! Bin gespannt..!!!

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Corinna H

lass mal hören, wie es ausgegangen ist.
viel glück

sunbee

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#9
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke sunbee...
ICH bin auch mächtig gespannt; auch, ob die Firma mich dann rausschmeisst... :(
Melde mich, um zu berichten!!!

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Corinna H.

na, ne kündigung müßten sie ja begründen...

und wie @hamburgerin01 schon schrieb, du fällst dem ag nicht in den rücken, nur weil du versuchst dein recht zu bekommen

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ric
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auch die 400€ Jobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheistfall durch den AG für längstens 42 Tage.

Beim Krankengeld sieht es da aber schon anders aus.
Bis du denn woanders versicherungspflichtig beschäftigt, oder erhälst du ALG1? Dann hast du Anspruch auf KG. Bis du aber familienversichert hast du keinen Anspruch auf KG. Auch keine Anspruch auf KG hast du wenn du ALG2 erhälst.

Ric

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