Hallo an alle,
ich habe da mal folgende Frage: Angenommen ein AN wird während der Probezeit krank und bleibt dies auch bis über die Probezeit hinaus, ist dann diese Probezeit vorbei oder gilt die dann an Antritt der Arbeit wieder? Meine Frage zielt dabei auf die Kündigungsfristen ab, die dann gelten würden.
Vielen Dank.
Krank und Probezeit
8. Dezember 2004
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Frage vom 8. Dezember 2004 | 11:51
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 2x hilfreich)
Krank und Probezeit
#1
Antwort vom 8. Dezember 2004 | 21:10
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
die Probezeit verlängert sich nicht um die Zeit der Krankheit. Es gilt ausserdem eine maximale Probezeit von 6 Monaten. Eine längere Probezeit ist sittenwidrig. Grüße
Und jetzt?
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