Krank und nach 1 Tag wieder krank - Chef droht

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Peter
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Krank und nach 1 Tag wieder krank - Chef droht

Hallo,

ich war letzte Woche wegen Grippe krankgeschrieben.
Am darauffolgenden Montag bin ich wieder auf Arbeit aber in der Nacht zum Dienstag bekam ich 39,6 Fieber und Durchfall. Ich bin zum Arzt welche mir sagte das durch die Medikamente der letzten Krankheit (Antibiotika) mein Imunsystem so geschwächt wurde das ich mir weider was eingefangen habe.

Da ich in einer Wursttheke in einem großen Lebensmittelmarkt arbeite wurde ich nach nur 1 Arbeitstag wieder krankgeschrieben. Ich muss dazu sagen das wir personell momentan sehr unterbesetzt sind aber was kann ich dafür wenn am Prsonal gespart wird?

Jedenfalls habe ich mich heute telefonisch wieder krankgemeldet und mein Chef ist stinkesauer, er droht mir gut zu überlegen ob ich auf arbeit komme oder nicht oder er leitet irgentwelche Schritte ein. Er unterstellt mir zu simulieren.

Was soll ich machen? Ich bin seit über 10 Jahren in diesem Unternehmen als unbefr. Vollzeitkraft und nur selten Krank (5 mal in 10 Jahren).

Was kann der Chef für Schritte gegen mich einleiten?

Ich muss dazu sagen das ich jährlich ein Formular unterschreiben muss in dem ich bestätige das ich mit Anstckenden Krankheiten, Durchfall oder offenen Wunden den AG zu informieren habe und nicht arbeiten darf, andernfalls mach ich mich strafbar.

Ich befolge genau dieses Formular was will mein Chef also?

Ich kann doch nichts dafür das wir chronisch unterbesetzt sind und auch kann ich nichts dafür das die Medikamente die ich bei meiner 1. Krankheit bekam meine 2. verursacht haben.

Vielen Dank für Hilfe!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na der regt sich eben auf weil er jetzt das Problem hat.

Der kann kaum was machen. Solange du dir keine Maultaschen mit nach hause nimmst, oder nen Pfandbon unterschlägst passiert nichts.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der AG kann letztlich gar nichts unternehmen, wenn eine ärztliche Krankmeldung vorliegt.

Generell besteht die Möglichkeit, wenn er den Verdacht hat, dass die ärztlichen Krankschreibungen unberechtigt sind, dass er den medizinischen Dienst der Krankenkasse zur Überprüfung einschaltet.

Dies bringt aber allenfalls etwas bei Dauerkrankheiten und nicht bei akuten.

Wenn kein Kündigungschutz besteht, besteht natürlich auch immer die Gefahr einer Kündigung.




-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das ist ne super Idee - ich würde meinem Chef drohen.

Rufen Sie den an und jammern dem die Ohren voll, im Gespräch den Hörer fallen lassen und k....ken gehen, damit er den Durchfall auch hören kann.
Und dann anbieten "morgen oder übermorgen" zu kommen, wenn es besser geht. Und natürlich erklären wie "ansteckend" das ganze ist.
Früher kommen würde aber nicht, man ist ja nicht "umsonst" krankgeschrieben. Aber man kanns ja versuchen, anbieten und dann scheitern

Nach dem Motto "Chef hat Recht ich meine Ruhe".

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.987 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen