Hi all
Ich bin verwirrt....Ich bin bis zum 31.12 krankgeschrieben an diesem Tag läuft auch mein befristeter AV aus. Bin Krankenschwester und darf laut MDK z.Zt nur leichte körperliche Tätigkeiten ausüben. Meine KK hat angerufen und gefragt ob ich noch Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe, was ich bejahte. Man bat mich dann die AU abzuschliessen (habe ab 01.01 eine passende neue Arbeitsstelle) und für die restlichen Tage Urlaub
einzureichen.
Mein AG sagt dies....
!Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der noch zustehende Urlaub aufgrund
einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Vertragsende genommen
werden kann, wird dieser an den/die Arbeitnehmer/in in der Regel im letzten
Abrechnungsmonat ausgezahlt.
Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie 5 Tage Urlaub nehmen würden, eigentlich
jedoch nicht arbeitsfähig sind.
In diesem Fall würde ich, wie oben erklärt, mit der aktuellen Dez.- Abr. 5 Tage Urlaub
auszahlen. Dafür benötige ich jedoch den Nachweis über die Dauer der bestehenden
Arbeitsunfähigkeit. Diesen können Sie mir wieder per Mail zusenden."
Ich les dies jetzt so das sie den Urlaub auch auszahlen wenn ich bis zum 31.12 krankgeschrieben bin alternativ aber auch mich vorher gesundschreiben lasse den Resturlaub gewähren.
Nun frag ich mich was ich tun soll, ist ja mal wieder ein hin und her gerenne? Wenn ich also die aktuelle Krankschreibung bestehen lasse kürzt dann die Krankenkasse das Krankengeld weil ja 5 Tage Urlaub ausgezahlt werden oder bekomme ich Krankengeld und Urlaubstage ausgezahlt?
Muß ich die Krankschreibung abkürzen und die Urlaubstage nehmen?
Könnt ja auf der Arbeit nachfragen aber die Dame brauch immer 2 Tage um die mails zu beantworten und telefonisch ist wie Lottospielen.
Vielleicht weis es ja einer von euch :-)
Greetz
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Krankengeld, AV befristet und Resturlaub
15. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2011 | 21:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankengeld, AV befristet und Resturlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 00:22
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Sie sind beziehen bereits Krankengeld, die 6 Wochen der Entgeltfortzahlung durch den AG sind vorrüber? Die KK hat den MDK beauftragt?
quote:<hr size=1 noshade>Meine KK hat angerufen und gefragt ob ich noch Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe, was ich bejahte. Man bat mich dann die AU abzuschliessen (habe ab 01.01 eine passende neue Arbeitsstelle) und für die restlichen Tage Urlaub einzureichen. <hr size=1 noshade>
Mir scheint, die KK will Sie über den Tisch ziehen.
quote:<hr size=1 noshade>Ich les dies jetzt so das sie den Urlaub auch auszahlen wenn ich bis zum 31.12 krankgeschrieben bin <hr size=1 noshade>
So sieht es das Bundesurlaubsgestz vor.
§ 7 Abs. 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
quote:<hr size=1 noshade>oder bekomme ich Krankengeld und Urlaubstage ausgezahlt? <hr size=1 noshade>
Natürlich nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Muß ich die Krankschreibung abkürzen und die Urlaubstage nehmen? <hr size=1 noshade>
Der Arzt entscheidet wie lange Sie Arbeitsunfähig sind und nicht die Sachbearbeiter der Krankenkasse.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 07:17
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo und Danke erstmal
Also da ich immer noch verwirrt bin nochmal gaaaanz langsam :-)
Wenn ich bis zum 31. krank bleibe, den AG bitte den Urlaub auszuzahlen und die KK darüber informiere das der Urlaub ausgezahlt wird....befinde ich mich dann auf der sicheren Seite?
Greetz
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