Hallo zusammen, ich habe mehrere Fragen bezüglich Krankengeld Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Dokumentation auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und hoffe einige hilfreiche Antworten zu bekommen.
Seit einiger Zeit habe ich massive Probleme mit der Wirbelsäule und bin auch schon seit längerem Arbeitsunfähig. Bisher habe ich auch regelmäßig meine AU Bescheinigungen bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber eingereicht. Am Freitag habe ich allerdings gesehen, dass mir von meinem Arbeitgeber lediglich ein Bruchteil meines Lohns von in Höhe von nicht einmal 1,5% überwiesen wurde. Auf meine Nachfrage in der Lohnbuchhaltung am Stammsitz wurde mir mitgeteilt, dass es wohl an dem Standort an dem ich beschäftigt bin mehrfach zu Problemen bei Kollegen bei der korrekten Abrechnung im Krankheitsfall gekommen ist, meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Zeitraum vorliegen und mir die Ausstehende Summe noch binnen drei Tagen überwiesen wird. So weit so schlecht. Heute setzte sich dann meine Krankenkasse mit mir in Verbindung, da ich auf der letzten AU den Vermerk hatte, dass die sechs Wochen der regulären Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber enden und ich somit dann Krankengeld beziehe. Bis hierhin ist soweit auch alles in Ordnung und korrekt. Stutzig wurde ich allerdings, als mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse mitteilte, dass noch einmal Rücksprache mit meinem Arzt gehalten würde um zu klären, ob vorherige AU´s als Vorerkrankungszeiten zu werten sind oder nicht. Für mich ist nun natürlich von Interesse, ob der Vermerk des Arztes auf der AU das ausschlaggebende Kriterium ist.Die Arbeitsunfähigkeit wurde am 28.08. festgestellt und der Vermerk bezüglich des Krankengeldfalles nach ablauf der sechswöchigen Frist gesetzt. Ich war bereits wegen mehrerer Erkrankungen im Zusammenhang mit der jetzigen Arbeitsunfähig, bin aber bisher nicht in die Krankengeldzahlung gerutscht, da unterschiedliche Diagnosen gestellt wurden.
Nun zu meinen Fragen:
- Auf den AU´s der ersten sechs Wochen meiner Erkrankung so wie auf allen anderen bisherigen war nicht vermerkt, dass die reguläre Lohnfortzahlung ausläuft und die siebte Woche bereits begonnen hat. Dies war erst mit Beginn der siebten Woche meiner jetzigen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich der Fall.Meines erachtens würden somit ja auch keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiten vorliegen. Kann in diesem Falle der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die vorherigen Wochen einstellen oder ist allein der Vermerk des Arztes hier ausschlaggebend?
-Inwieweit kann die Krankenkasse Erkundigungen über den Krankheitsverlauf von meinem Arzt anfordern ohne, dass eine vorherige Entbindung von der Schweigepflicht meinerseits erfolgt?
-Ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet wenn auf den bisherigen AU´s nicht vermerkt ist, dass die Erkrankung länger als die sechs Wochen andauert?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und möchte mich schon einmal im Voraus ganz herzlich für die Hilfe bedanken.
Mit Freundlichen Grüßen,
W.L.
-- Editiert von grünvorwut am 16.10.2017 18:16
Krankengeld, Lohnfortzahlung und AU
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatNun zu meinen Fragen: :
- Auf den AU´s der ersten sechs Wochen meiner Erkrankung so wie auf allen anderen bisherigen war nicht vermerkt, dass die reguläre Lohnfortzahlung ausläuft und die siebte Woche bereits begonnen hat. Dies war erst mit Beginn der siebten Woche meiner jetzigen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich der Fall.Meines erachtens würden somit ja auch keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiten vorliegen. Kann in diesem Falle der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die vorherigen Wochen einstellen oder ist allein der Vermerk des Arztes hier ausschlaggebend?
Das muss auch nicht vermerkt werden. Auf der AU, die du für dich zuhause bekommst, sowie auf dem Teil den deine KK bekommt steht unter dem Indikationsschlüssel die Diagnose. Ändert die sich nicht (bzw. wird nur geringfügig spezifiziert und bleibt im gleichen Indikationsbereich), dann zählen hals alle Tage zusammen bis zu die 42 voll sind und das Krankengeld einsetzt.
Zitat:-Inwieweit kann die Krankenkasse Erkundigungen über den Krankheitsverlauf von meinem Arzt anfordern ohne, dass eine vorherige Entbindung von der Schweigepflicht meinerseits erfolgt?
Die Krankenkasse darf das auch ohne deine Einwilligung bzw. liegen ihr die relevanten Daten bereits vor. DIe KK zahlt ja nur, wenn sie weiss wofür und sie prüft auch von Zeit zu Zeit ;-)
Zitat:-Ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet wenn auf den bisherigen AU´s nicht vermerkt ist, dass die Erkrankung länger als die sechs Wochen andauert?
Nein. Für den AG zählen die 42 Tage. Er kann nicht wissen ,ob es unterschiedliche Erkrankungen sind (und darf es auch nicht wissen). Er kann bei Zweifeln nur bei der KK anfragen und bekommt dann auch nur die Auskunft, ob es unterschiedliche Erkrankungen sind oder eine Folgeerkrankung und ob dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung voll sind und du das Krankengeld beziehen musst.
Soweit ist mir das alles klar. Für mich ist relevant ob der AG die reguläre Lohnfortzahlung einstellen darf, wenn die KV erst nach Ablauf der sechsten Woche feststellt, dass erst ab diesem Zeitpunkt ein Krankengeldfall vorliegt. Also der AG letztlich die Zahlung des Lohns zurückstellen darf, obwohl die KV noch keinen Anspruch auf Krankengeld festgestellt hat. Wie schon erwähnt hat diese sich ja korrekter weise erst mit Ablauf der sechs Wochen der AU mit mir in Verbindung gesetzt, ich meinen Lohn für die ersten vier Wochen meiner Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht erhalten. Kurz gesagt, ich habe kein Geld von meinem AG bekommen obwohl ich laut meiner KV und meinen AUs noch nicht im Krankengeldbezug bin. Anders ausgedrückt habe ich vom AG kein Geld bekommen, bin aber laut meiner KV in dem Abrechnungszeitraum auch noch nicht im Krankengeld. Meine Frage ist daher ob der AG zu meinen Lasten die Lohnfortzahlung einstellen darf wenn die KV nach Lage der Dinge für diesen Zeitraum keinen Krankengeldfall festgestellt hat. Für mich klafft hier eine Lücke von bisher einem Monatslohn.
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Das kenne ich auch, dass AG lieber die Gehaltszahlung einstellen und nachzahlen, wenn die 6 Wochen AU anstehen und AN doch zurück kommt oder eben die KK noch nicht so weit ist mit ihrer Feststellung, als dass er das Gehalt wie gewohnt auszahlt und dann dem Geld nachrennen muss, wenn es doch in Krankengeldphase geht.
Ob das 'rechtens' ist, hat wohl noch niemand durch die Instanzen durchgestritten.
War der AN innerhalb von 6 Monaten an 42 Tagen arbeitsunfähig erkrankt, dann darf der AG ab dem 43. Tag die Entgeltfortzahlung einstellen. Es ist dann Sache des AN nachzuweisen, dass keine so genannte Fortsetzungserkrankung vorliegt. Bei bestreiten durch den AG muss der AN sogar seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Der AG ist keinesfalls auf die Auskunft der Krankenkasse beschränkt.
Danke, das heißt also, dass der AG ab Tag 43 ohne Ankündigung oder Angabe von Gründen die Lohnfortzahlung einstellen kann, auch wenn Die KK aufgrund der vorliegenden AU Bescheinigungen keinen Grund für Krankengeldzahlung sieht?
Na ja, ohne Ankündigung einstellen ... Der Arbeitnehmer kann ja auch selber zählen (Genau genommen sogar besser als der Arbeitgeber. Die Krankenkasse ist außer dem Arbeitnehmer auch die einzige, die das Ganze zusammen führen kann. Der Arbeitgeber zählt nur die Tage, die Krankenkasse weiß und entscheidet, ob es sich jeweils um die gleiche Angelegenheit handelt. Insofern kann der AG die Lohnfortzahlung erst mal einstellen.
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