Krankengeld - Beschäftigungsverbot- Wiedereingliederung

18. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lev2022
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld - Beschäftigungsverbot- Wiedereingliederung

Hallo Zusammen,

folgende Situation. Meine Frau war im Krankengeld. Während dieser Zeit ist sie schwanger geworden. Daraufhin hat sie ihren Arbeitergeber informiert, der sie umgehend in beschäftigungsverbot versetzt hat. Jetzt befindet sie sich gerade in Elternzeit.

Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128898 Beiträge, 41148x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das ist auch keine arbeitsrechtliche Frage, sondern eine medizinische - die man dem jeweils Zuständigen stellen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9713 Beiträge, 2058x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?


Zunächst einmal wünsche ich alls Gute für die Schwangerschaft. Und das anderemüsste man dann alles mit den Ärzten besprechen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20104 Beiträge, 7282x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?

BEM ist geboten, wenn AN mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt fehlt. Es gilt zu sondieren, ob durch Maßnahmen im Betrieb, AU-Zeiten vermieden werden können. Es kann also gut sein, dass vor einer Rückkehr auf den Arbeitsplatz sondiert werden muss, ob eine BEM-Maßnahme sinnvoll oder erforderlich ist. Schwangerschaft ist keine Krankheit, bekanntlich, was davor war und wieso etc. wisst ihr als Beteiligte besser.

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(884 Beiträge, 361x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Elternzeit noch mögilch ist.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist man noch arbeitsunfähig und erhält Krankengeld. Ich gehe mal davon aus, dass die ursprüngliche Erkrankung mittlerweile ausgeheilt ist, daher keine Krankschreibung nach der Elternzeit mehr möglich. Aber selbst wenn diese noch bestehen würde, würde wohl aufgrund des Abstands zur vorherigen Krankmeldung zunächst der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten müssen. Erst nach sechs Wochen wäre dann wieder die Krankenkasse im Boot und eine stufenweise Wiedereingliederung möglich.

Ich habe aber eine andere Idee, die wir auch mal praktiziert haben, als es seitens der Krankenkasse keine Möglichkeiten gab: deine Frau wird aus der Arbeitsunfähigkeit und dem Beschäftigungsverbot noch viel Urlaub übrig haben. Auch wenn es im Gesetz ja keine halben Urlaubstage gibt, gibt es sie in der Praxis doch recht häufig. Deine Frau könnte sich also mit ihrem Arbeitgeber abstimmen und zunächst nur stundenweise arbeiten und für die restliche Zeit Urlaub einzusetzen. Vorteil: sie bekommt kein Krankengeld sondern ihr volles Entgelt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20104 Beiträge, 7282x hilfreich)

Der Einwand von @dummfragerin ist wohl richtig in Blick auf die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell - da ist AN weiterhin krank. Ich hatte gedacht an ein BEM- bzw. Rückkehrergespräch, wenn es denn sinnvoll ist. Hier kommen ja 2 Themen infrage: a) die Erkrankung vor der Schwangerschaft hat mit dem Betrieb und seinen Arbeitsbedingungen zu tun, b) nach Geburt und Elternzeit ändern sich mitunter die Prioritäten von AN. Dann sind Sondierungsgespräche dran.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13106 Beiträge, 4698x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
a) die Erkrankung vor der Schwangerschaft hat mit dem Betrieb und seinen Arbeitsbedingungen zu tun


Wobei selbst das ja nicht mal klar ist.
Mit den gegebenen Informationen ist alles zwischen "muss, kann und sinnlos" möglich.

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#7
 Von 
Lev2022
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank erstmal für die Antworten.

Bei meiner Frau wurde im letzten Jahr eine Zyste im Bauchraum festgestellt, die ähnliche groß war wie die Leber. Diese wurde operativ entfernt. Dazu wurde ihr Bauch vom Brustkorb bis unter den Bauchnabel geöffnet. Das war im September 2021. Im Januar 2022 haben wir dann von der Schwangerschaft Kenntnis erhalten. Seit März 2022 befindet sie sich im beschäftigungsverbot.

Während der Schwangerschaft musste sie neben dem Frauenarzt auch zur inneren medizinischen Untersuchung, bedingt halt durch die op.

Hinzukommt, dass während der Entbindung es Komplikationen gab. Diese waren jedoch nicht der op geschuldet, sondern leider durch Versagen der Hebammen.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20104 Beiträge, 7282x hilfreich)

... sorry, @lev - diese Infos sind für deine Fragestellung ziemlich entbehrlich. Oder anders gesagt: muss ich nicht wissen.

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