Hallo Zusammen,
folgende Situation. Meine Frau war im Krankengeld. Während dieser Zeit ist sie schwanger geworden. Daraufhin hat sie ihren Arbeitergeber informiert, der sie umgehend in beschäftigungsverbot versetzt hat. Jetzt befindet sie sich gerade in Elternzeit.
Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?
Krankengeld - Beschäftigungsverbot- Wiedereingliederung
Zitat :Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?
In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das ist auch keine arbeitsrechtliche Frage, sondern eine medizinische - die man dem jeweils Zuständigen stellen sollte.
Zitat :Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?
Zunächst einmal wünsche ich alls Gute für die Schwangerschaft. Und das anderemüsste man dann alles mit den Ärzten besprechen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Ist es möglich, nach der Elternzeit eine Wiedereingliederung zu erhalten, da sie ja direkt aus dem Krankengeld ins BV gekommen ist?
BEM ist geboten, wenn AN mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt fehlt. Es gilt zu sondieren, ob durch Maßnahmen im Betrieb, AU-Zeiten vermieden werden können. Es kann also gut sein, dass vor einer Rückkehr auf den Arbeitsplatz sondiert werden muss, ob eine BEM-Maßnahme sinnvoll oder erforderlich ist. Schwangerschaft ist keine Krankheit, bekanntlich, was davor war und wieso etc. wisst ihr als Beteiligte besser.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Elternzeit noch mögilch ist.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist man noch arbeitsunfähig und erhält Krankengeld. Ich gehe mal davon aus, dass die ursprüngliche Erkrankung mittlerweile ausgeheilt ist, daher keine Krankschreibung nach der Elternzeit mehr möglich. Aber selbst wenn diese noch bestehen würde, würde wohl aufgrund des Abstands zur vorherigen Krankmeldung zunächst der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten müssen. Erst nach sechs Wochen wäre dann wieder die Krankenkasse im Boot und eine stufenweise Wiedereingliederung möglich.
Ich habe aber eine andere Idee, die wir auch mal praktiziert haben, als es seitens der Krankenkasse keine Möglichkeiten gab: deine Frau wird aus der Arbeitsunfähigkeit und dem Beschäftigungsverbot noch viel Urlaub übrig haben. Auch wenn es im Gesetz ja keine halben Urlaubstage gibt, gibt es sie in der Praxis doch recht häufig. Deine Frau könnte sich also mit ihrem Arbeitgeber abstimmen und zunächst nur stundenweise arbeiten und für die restliche Zeit Urlaub einzusetzen. Vorteil: sie bekommt kein Krankengeld sondern ihr volles Entgelt.
Der Einwand von @dummfragerin ist wohl richtig in Blick auf die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell - da ist AN weiterhin krank. Ich hatte gedacht an ein BEM- bzw. Rückkehrergespräch, wenn es denn sinnvoll ist. Hier kommen ja 2 Themen infrage: a) die Erkrankung vor der Schwangerschaft hat mit dem Betrieb und seinen Arbeitsbedingungen zu tun, b) nach Geburt und Elternzeit ändern sich mitunter die Prioritäten von AN. Dann sind Sondierungsgespräche dran.
Zitat :a) die Erkrankung vor der Schwangerschaft hat mit dem Betrieb und seinen Arbeitsbedingungen zu tun
Wobei selbst das ja nicht mal klar ist.
Mit den gegebenen Informationen ist alles zwischen "muss, kann und sinnlos" möglich.
Hallo und vielen Dank erstmal für die Antworten.
Bei meiner Frau wurde im letzten Jahr eine Zyste im Bauchraum festgestellt, die ähnliche groß war wie die Leber. Diese wurde operativ entfernt. Dazu wurde ihr Bauch vom Brustkorb bis unter den Bauchnabel geöffnet. Das war im September 2021. Im Januar 2022 haben wir dann von der Schwangerschaft Kenntnis erhalten. Seit März 2022 befindet sie sich im beschäftigungsverbot.
Während der Schwangerschaft musste sie neben dem Frauenarzt auch zur inneren medizinischen Untersuchung, bedingt halt durch die op.
Hinzukommt, dass während der Entbindung es Komplikationen gab. Diese waren jedoch nicht der op geschuldet, sondern leider durch Versagen der Hebammen.
... sorry, @lev - diese Infos sind für deine Fragestellung ziemlich entbehrlich. Oder anders gesagt: muss ich nicht wissen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten