Krankengeld Entgeltfortzahlung

20. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Entgeltfortzahlung

Hallo,
mein Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen meiner Arbeitsunfähigkeit eingestellt. Die Krankenkasse behauptet, dass eine Fortzahlung des Entgelts auch über diesen Zeitraum hinaus erfolgen muss, da verschiedene Erkrankungen vorliegen.

Trotz mehrfacher Nachfrage und schriftlicher Aufforderung habe ich bisher keine Nachzahlung der ausstehenden Beträge erhalten. Momentan bin ich ohne Einkommen und habe kein Geld um meine Fixkosten zu begleichen.

Was kann ich in dieser Situation tun und habe ich Anspruch auf Krankengeld, da ich aktuell auch mit Mietrückständen konfrontiert bin?




26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
mein Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen meiner Arbeitsunfähigkeit eingestellt. Die Krankenkasse behauptet, dass eine Fortzahlung des Entgelts auch über diesen Zeitraum hinaus erfolgen muss, da verschiedene Erkrankungen vorliegen.


Grundsätzlich ist das richtig, aber eben auch nicht in jedem Fall:

Zitat:
Solange Ihr Arbeitnehmer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat er zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen durch Sie als Arbeitgeber. Wenn verschiedene Krankheiten unabhängig voneinander auftauchen, besteht der Anspruch grundsätzlich immer wieder neu. Was aber passiert, wenn eine neue Krankheit während einer noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit oder im direkten Anschluss auftaucht? Ausnahmsweise entsteht dann kein neuer Fall, die Fristen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten weiter. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Arbeitnehmer.


Zitat:
Aber auch in anderen Fällen ist nicht immer klar, ob ein neuer Fall von Entgeltfortzahlung entsteht. Haben zwei Krankheiten keinen erkennbaren Zusammenhang und konnte Ihr Arbeitnehmer zwischendurch arbeiten, müssen Sie auch zwei Mal das Entgelt für sechs Wochen fortzahlen.

Gibt es aber einen Zusammenhang wegen der gleichen Grunderkrankung (z. B. eines Rückenleidens), können unter Umständen die Krankheitszeiten addiert werden, so dass Sie nur einmal Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. Dies muss geprüft werden.


Quelle: https://www.informationsportal.de/neues-urteil-zur-entgeltfortzahlung/

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7191x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Was kann ich in dieser Situation tun

Auf der Basis deiner Darstellung kann niemand aktuell sagen, was für dich zutrifft. Dazu bedarf es einer detaillierten Aufstellung deiner Fehlzeiten, wobei du nachweisen musst, dass du zwischen zwei AUB tatsächlich 'gesund' und arbeitsfähig warst, am besten also tatsächlich die Arbeit wieder aufgenommen hast. Wenn das nicht möglich ist, ist ein einheitlicher Verhinderungszeitraum anzunehmen bzw. gegeben.
Nana hat einschlägige Passagen ja schon herausgestellt.

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#3
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Auf der Basis deiner Darstellung kann niemand aktuell sagen, was für dich zutrifft. Dazu bedarf es einer detaillierten Aufstellung deiner Fehlzeiten, wobei du nachweisen musst, dass du zwischen zwei AUB tatsächlich 'gesund' und arbeitsfähig warst, am besten also tatsächlich die Arbeit wieder aufgenommen hast. Wenn das nicht möglich ist, ist ein einheitlicher Verhinderungszeitraum anzunehmen bzw. gegeben.
Nana hat einschlägige Passagen ja schon herausgestellt.


Ich bin seit etwa zehn Wochen ununterbrochen krankgeschrieben. Nach der sechsten Woche wurde ich aufgrund einer anderen Erkrankung mit einer neuen Erstbescheinigung weiter krankgeschrieben. Als ich bei der Krankenkasse wegen eines Antrags auf Krankengeld nachfragte, wurde mir mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber weiterhin zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sei, da es sich um unterschiedliche Erkrankungen handelt. Dennoch hat mein Arbeitgeber die Zahlungen nach der sechsten Woche eingestellt.

Jetzt habe ich für diesen Monat kaum Geld erhalten und weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll. Zudem ist unklar, wer in diesem Fall zuständig ist, da weder mein Arbeitgeber noch die Krankenkasse zahlen wollen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7191x hilfreich)

Der AG durfte aus der Pflicht sein, wenn er 6 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat.
Folglich: Widerspruch gegen den Bescheid der KK, notfalls Klage gegen die KK.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dazu bedarf es einer detaillierten Aufstellung deiner Fehlzeiten, wobei du nachweisen musst, dass du zwischen zwei AUB tatsächlich 'gesund' und arbeitsfähig warst, am besten also tatsächlich die Arbeit wieder aufgenommen hast.
Das ist falsch.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18
Nach der Rechtsprechung ist es für den neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer zwischen den beiden Krankheitszeiten arbeitet. Vielmehr genügt es, wenn er für einige wenige Stunden zwischen den beiden Krankheitszeiten gesund gewesen ist. Diese krankheitsfreien Stunden können auf den Feierabend fallen oder auf ein Wochenende.

Allerdings ist der Arbeitnehmer hier in der Beweispflicht:
Gibt es Indizien dafür, dass die weitere Erkrankung bereits während der letzten Tage der ersten Erkrankung vorgelegen hat, d.h. Anhaltspunkte für einen einheitlichen Verhinderungsfall, trägt der Arbeitnehmer nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ende seiner Krankheitszeiten (BAG, Urteil vom 25.05.2016,5 AZR 318/15, Leitsatz).

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#6
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmals mit der Krankenkasse gesprochen und folgende Antwort erhalten.

"ich habe mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen. Diesem sind die unterschiedlichen Erkrankungen durchaus bewusst. Eine Zahlung wird wohl dennoch nicht einsetzen. Es wird nochmals mit dem Anwalt geklärt, wie weiter verfahren wird. Ich erhalten Anfang nächster Woche eine Rückmeldung.

Sie haben das gute Recht einen Anwalt einzuschalten. Möglichwiese wartet Ihr Arbeitgeber bereits darauf.

Eine Zahlung des Krankengeldes kann erst einsetzen wenn die Entgeltfortzahlung der aktuellen Arbeitsunfähigkeit ab dem xx.01.2025 abgeleistet ist.„


Sind solche Fälle bekannt? Gegen wen muss ich vorgehen, den Arbeitgeber oder die Krankenkasse? Wie stehen meine Chancen? Es kann doch nicht sein, dass ich aufgrund einer Krankheit plötzlich ohne Geld dastehe.

-- Editiert von User am 21. Februar 2025 12:37

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Eine Zahlung des Krankengeldes kann erst einsetzen wenn die Entgeltfortzahlung der aktuellen Arbeitsunfähigkeit ab dem xx.01.2025 abgeleistet ist.„
Januar? Wir haben doch schon Februar.

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#8
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Januar? Wir haben doch schon Februar.


Richtig. Meine aktuelle Erkrankung besteht seit Januar, und ab Anfang März erhalte ich Krankengeld. Zuvor war ich aufgrund einer anderen Diagnose etwa sechs Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung nach der sechsten Woche eingestellt, während die Krankenkasse behauptet, dass der Arbeitgeber weiterhin zahlen müsse, da es sich um verschiedene Diagnosen handelt. Ich bin seit Dezember wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig und habe für diesen Monat kein Geld erhalten, der Vermieter macht auch schon Stress.

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#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(876 Beiträge, 358x hilfreich)

Wenn es wirklich nahtlos war und dazwischen keine Arbeitsfähigkeit bestanden hat, dann würde ich die Krankenkasse verklagen. Den Arbeitgeber sehe ich im Recht.

Vielleicht kannst du nochmal chronologisch auflisten, wann was war. Bis wann ging die erste AU und wann begann die nächste? Hattest du zwischenzeitlich Kontakt mit dem Arbeitgeber ("bin wieder fit und komme am Montag")? Bist du vielleicht erst auf dem Weg zur Arbeit erkrankt / verunglückt? Je nach Antwort kann man den Sachverhalt wieder anders beurteilen.

-- Editiert von User am 21. Februar 2025 13:16

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38859 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Es kann doch nicht sein, dass ich aufgrund einer Krankheit plötzlich ohne Geld dastehe.
Doch, kann sein, passiert ja hier, weil 2 sich nicht einig sind. Liest man doch.
Dein AG will nicht, berät sich erst mit seinem Anwalt, wartet auf deine Antwort. Dir wird ein Anwalt empfohlen.

Zitat (von einjemand):
Meine aktuelle Erkrankung besteht seit Januar, ... Zuvor war ich aufgrund einer anderen Diagnose etwa sechs Wochen arbeitsunfähig.
Lies nochmal, was du evtl. dem AG nachweisen musst...#5

Mit etwa-Daten kommst du nicht weiter.

Ab 1. März??? zahlt die KK. Den Vermieter wirst du vertrösten müssen oder einen Teil bezahlen, um dessen Stress zu senken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Wenn es wirklich nahtlos war und dazwischen keine Arbeitsfähigkeit bestanden hat, dann würde ich die Krankenkasse verklagen. Den Arbeitgeber sehe ich im Recht.

Vielleicht kannst du nochmal chronologisch auflisten, wann was war. Bis wann ging die erste AU und wann begann die nächste? Hattest du zwischenzeitlich Kontakt mit dem Arbeitgeber ("bin wieder fit und komme am Montag")? Bist du vielleicht erst auf dem Weg zur Arbeit erkrankt / verunglückt? Je nach Antwort kann man den Sachverhalt wieder anders beurteilen.


Ich war seit dem 09.12.2024 nicht mehr bei der Arbeit und habe mich nicht gesund gemeldet.

"wir haben am 29.01.2025 mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers gesprochen.

Wir haben mitgeteilt, dass es sich bei der Arbeitsunfähigkeitszeiten vom 09.12. bis 20.12.2024, 23.12.2024 bis 24.12.2024, 27.12.2024 bis 24.01.2025 und ab dem 27.01.2025 um verschiedene Erkrankungen handelt und jeweils Entgeltfortzahlung zu leisten ist.

Aufgrund der aktuellen AU-Zeit ab 27.01.2025 leistet Ihr Arbeitgeber bis zum 09.03.2025 Entgeltfortzahlung. Somit erhalten Sie aktuell kein Krankengeld."

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#12
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Wir haben mitgeteilt, dass es sich bei der Arbeitsunfähigkeitszeiten vom 09.12. bis 20.12.2024, 23.12.2024 bis 24.12.2024, 27.12.2024 bis 24.01.2025 und ab dem 27.01.2025 um verschiedene Erkrankungen handelt und jeweils Entgeltfortzahlung zu leisten ist.
Das hat die Krankenkasse so geschrieben? Ich nehme mal an, dass der jeweilige Arzt immer Erstbescheinigungen der AU ausgestellt hat und sich die KK darauf bezieht.

9.12. bis 20.12.
AU

21.12. und 22.12.
Wochenende

23.12. bis 24.12.
AU aufgrund einer anderen Erkrankung

25.12. bis 26.12. Weihnachten

27.12. bis 24.01.
AU aufgrund einer weiteren anderen Erkrankung

25.01. und 26.01.
Wochenende

27.01. bis heute
AU aufgrund nochmal einer anderen Erkrankung

Zitat:
Gibt es Indizien dafür, dass die weitere Erkrankung bereits während der letzten Tage der ersten Erkrankung vorgelegen hat, d.h. Anhaltspunkte für einen einheitlichen Verhinderungsfall, trägt der Arbeitnehmer nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ende seiner Krankheitszeiten (BAG, Urteil vom 25.05.2016,5 AZR 318/15, Leitsatz)

Als Arbeitgeber würde ich hier auch die Entgeltfortzahlung einstellen. Das sieht doch stark danach aus, dass die weiteren Erkrankungen bereits während der vorherigen Erkrankung vorgelegen haben. Das Gegenteil ist durch den Arbeitnehmer zu beweisen.

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#13
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das hat die Krankenkasse so geschrieben? Ich nehme mal an, dass der jeweilige Arzt immer Erstbescheinigungen der AU ausgestellt hat und sich die KK darauf bezieht.


Genau, das ist die Rückmeldung der Krankenkasse bzw. so wurde es dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Tatsächlich handelte es sich um verschiedene Erkrankungen, und seit dem 27.01. bin ich aufgrund der aktuellen Krankheit arbeitsunfähig. Voraussichtlich werde ich nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. Ich war dort etwa zehn Jahre lang angestellt. Sollte ich einen Anwalt einschalten, oder habe ich keine Erfolgsaussichten?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38859 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Ich war seit dem 09.12.2024 nicht mehr bei der Arbeit und habe mich nicht gesund gemeldet.
Wie ging denn das beim Arzt? Hast du selbst AU-Bescheinigungen bekommen oder lief das vom Arzt *automatisch*. Bist du sicher, das alle 4 AU-Bescheinigungen dem AG vorliegen?
Warst du vor/nach/zwischen den Feiertagen jeweils beim Arzt für eine neue AU-Bescheinigung/Krankenschein?
Alle 4 waren verschiedene Erkrankungen??

Zitat (von einjemand):
Aufgrund der aktuellen AU-Zeit ab 27.01.2025 leistet Ihr Arbeitgeber bis zum 09.03.2025 Entgeltfortzahlung.
Diese Info von der KK hat oben gefehlt.
Wenn der AG also nicht zahlt (weil sein Anwalt ihm dazu rät), wirst du gegen den AG vorgehen müssen.

Die KK zahlt erst ab 10.3. Krankengeld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie ging denn das beim Arzt? Hast du selbst AU-Bescheinigungen bekommen oder lief das vom Arzt *automatisch*. Bist du sicher, das alle 4 AU-Bescheinigungen dem AG vorliegen?
Warst du vor/nach/zwischen den Feiertagen jeweils beim Arzt für eine neue AU-Bescheinigung/Krankenschein?
Alle 4 waren verschiedene Erkrankungen??


Die erste Erkrankung wurde vom Hausarzt bescheinigt. Da dieser während der Weihnachtszeit geschlossen hatte, wurde die zweite Krankschreibung über TeleClinic ausgestellt. Danach musste ich mir einen Vertretungsarzt suchen. Die dritte Krankschreibung erhielt ich sowohl von ihm als auch zusätzlich vom Handchirurgen. Seit dem 27.01. bin ich wegen der aktuellen Erkrankung wieder in Behandlung bei meinem Hausarzt und einem Facharzt und bekomme seitdem Folgebescheinigungen für meine aktuelle Erkrankung. Mit meinem Arbeitgeber bin ich nicht mehr gut und denke schon länger über einen Jobwechsel nach, unter anderem wegen firmeninterner Probleme wie Mobbing.

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung nach der sechsten Woche eingestellt, während die Krankenkasse behauptet, dass der Arbeitgeber weiterhin zahlen müsse, da es sich um verschiedene Diagnosen handelt.

Unterschiedliche Diagnosen alleine reichen aber nicht.
Man muss zwischen den unterschiedlichen Diagnosen auch arbeitsfähig gewesen sein.
D.h. Krankheit A muss vollständig(!) ausgeheilt sein, bevor man wegen Krankheit B arbeitsunfähig wird - nur dann beginnt die Lohnfortzahlung neu.
Wenn Krankheit B hinzutritt, obwohl Krankheit A noch nicht ausgeheilt ist, dann beginnt die Lohnfortzahlung nicht(!) neu, obwohl es unterschiedliche Diagnosen sind.

Sie sind in der Beweispflicht, dass Sie arbeitsfähig waren (also die vorherige Krankheit vollständig ausgeheilt war), bevor am 27.12 eine neue Diagnose gestellt wurde.
Wenn Ihnen der Beweis nicht gelingt (was sehr wahrscheinlich ist), dann muss der Arbeitgeber auch keine Lohnfortzahlung leisten.
Der beste Beweis wäre gewesen, wenn Sie zwischen den unterschiedlichen Diagnosen mindestens einen (Werk)Tag tatsächlich gearbeitet hätten. Aber das haben Sie ja nicht.

Als Arbeitgeber würde ich auch nicht zahlen und auf Ihre Beweise warten.

Zitat (von einjemand):
Es kann doch nicht sein, dass ich aufgrund einer Krankheit plötzlich ohne Geld dastehe.

Ich denke es waren zwei Krankheiten ...?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Die erste Erkrankung wurde vom Hausarzt bescheinigt. Da dieser während der Weihnachtszeit geschlossen hatte, wurde die zweite Krankschreibung über TeleClinic ausgestellt. Danach musste ich mir einen Vertretungsarzt suchen. Die dritte Krankschreibung erhielt ich sowohl von ihm als auch zusätzlich vom Handchirurgen. Seit dem 27.01. bin ich wegen der aktuellen Erkrankung wieder in Behandlung bei meinem Hausarzt und einem Facharzt und bekomme seitdem Folgebescheinigungen für meine aktuelle Erkrankung
Für mich hört sich das auch in Verbindung mit den seltsamen Krankheitszeiträumen (siehe oben) danach an, dass die jeweiligen Erkrankungen eben noch bestanden haben.

Hausarzt, TeleClinic, Vertretungsarzt, Hausarzt ... und alle haben Erstbescheinigungen ausgestellt?

Es bleibt dabei: der Arbeitnehmer ist in der Beweispflicht, dass die jeweilige Erkrankung auskuriert war und die neue Erkrankung erst danach auftrat.


-- Editiert von User am 21. Februar 2025 14:50

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#18
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich denke es waren zwei Krankheiten ...?
Eher vier ...

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#19
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich denke es waren zwei Krankheiten ...?


Es stellte sich die Frage, wie es sein kann, dass jemand durch eine oder mehrere Krankheiten plötzlich ohne Einkommen dasteht und seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann. ALG1 kann ich nicht beantragen. Wer ist für die Entgeltfortzahlung zuständig? Ich habe nicht um die Lohnfortzahlung gebeten, sondern möchte Krankengeld erhalten, doch die Krankenkasse verweigert dies. Ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen.

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#20
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Für mich hört sich das auch in Verbindung mit den seltsamen Krankheitszeiträumen (siehe oben) danach an, dass die jeweiligen Erkrankungen eben noch bestanden haben.

Hausarzt, TeleClinic, Vertretungsarzt, Hausarzt ... und alle haben Erstbescheinigungen ausgestellt?


1. Erstbescheinigung für Grippe sowie Folgebescheinigung.

2. Magendarm Erkrankung, vermutlich eine Folge der ersten Erkrankung, da ich noch nicht vollständig genesen war.

3. Handunfall, daher Überweisung an die Handchirurgie durch den Vertretungsarzt, Erstbescheinigung sowie Folgebescheinigungen.

4. Eine komplett neue Diagnose, die vermutlich noch mehrere Monate andauern wird.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38859 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
Mit meinem Arbeitgeber bin ich nicht mehr gut
Das ist ein völlig anderes Thema.

Jetzt scheint klar zu sein, dass die KK erst ab 9.3. mit Krankengeld eintritt.
Und relativ klar ist auch, dass dein AG nichts mehr von sich aus tut. Er hat für 6 Wochen LFZ geleistet und ist nun erstmal raus.
Zitat (von einjemand):
Die dritte Krankschreibung erhielt ich sowohl von ihm als auch zusätzlich vom Handchirurgen.
Das hilft dir mE dann leider nicht. Die Lücke bis 9.3. wirst du nicht mit LFZ schließen können.

- Wenn dir sonst keiner hilft, und du dich in einer Notlage befindest, kannst du Bürgergeld beantragen.
Das würde ggfls ab dem 1.2. gezahlt, wenn der Antrag im Februar gestellt wird.
- Kündigen dürfte der VM grds. erst, wenn mind. 2 volle Monatsmieten fehlen. Stress machen genügt nicht.
- Such dir doch schon einen anderen Job, du hast ja jetzt Zeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
einjemand
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das hilft dir mE dann leider nicht. Die Lücke bis 9.3. wirst du nicht mit LFZ schließen können.


Was ist mit § 115 Absatz 1 SGB X oder § 115 Absatz 1 SGB X? Mir steht ab dem ersten Tag Krankengeld zu, und wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, muss meines Wissens nach die Krankenkasse einspringen und das Krankengeld zahlen. Soll ich also eher gegen die Krankenkasse vorgehen?

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38859 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
wie es sein kann,
Wie kann es eigentlich sein, dass du die hier von unterschiedlichen Usern gegebenen Antworten offenbar nicht verstehst?
Dein AG/sein Anwalt bewegt sich wahrscheinlich erst, wenn du ihm handfeste Nachweise der Arbeitsunfähigkeiten und der genauen Zeiten/Daten vorlegst. Deine Beweiserbringung zu den einzelnen AU, Gesundung, nächste Au...usw. ist gefragt.

Zitat (von einjemand):
Ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen.
Dann wird dir wohl nur ein Anwalt oder eine Beratungsstelle erklären müssen, ob und wie du vorgehen könntest.
Zitat (von einjemand):
Mir steht ab dem ersten Tag Krankengeld zu,
Das sagst du, deine KK sagt/schreibt was anderes.

Dein AG hat deinen Anspruch erfüllt. 6 Wochen lang. Nun wartet er auf ...siehe oben...deine Beweise.
Die KK erfüllt deinen Anspruch ab 9.3.
§115 SGB X trifft nicht zu.
Für die fehlenden Wochen hat keiner gezahlt. Es sieht sich noch KEINER zuständig.
Nur du bist am Zug --->gegen den AG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von einjemand):
1. Erstbescheinigung für Grippe sowie Folgebescheinigung.

2. Magendarm Erkrankung, vermutlich eine Folge der ersten Erkrankung, da ich noch nicht vollständig genesen war.

3. Handunfall, daher Überweisung an die Handchirurgie durch den Vertretungsarzt, Erstbescheinigung sowie Folgebescheinigungen.

4. Eine komplett neue Diagnose, die vermutlich noch mehrere Monate andauern wird.


Von der TK Seite:
Zitat:
Durch den Hinzutritt einer neuen Krankheit, die für sich allein betrachtet ebenfalls Arbeitsunfähigkeit
verursacht, verlängert sich die Anspruchsdauer der Entgeltfortzahlung nicht. Selbst dann, wenn die hinzugetretene Krankheit ab einem bestimmten Zeitpunkt die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit
ist, endet die Entgeltfortzahlung 6 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von Anami):
§115 SGB X trifft nicht zu.
Selbstverständlich trifft der zu.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/erstattungsansprueche-gegenueber-arbeitgebern_idesk_PI434_HI1746208.html

Zitat:
Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, muss die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist, Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) erbringen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung unberechtigt verweigert.

Zitat:

Die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger, mithin u. a. der Krankenkassen, gegen den Arbeitgeber, der den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt/Entgeltfortzahlung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe erfüllt, sind in § 115 SGB X geregelt.


Zitat (von einjemand):
Soll ich also eher gegen die Krankenkasse vorgehen?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38859 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Selbstverständlich trifft der zu.
Ahh, den Haufe hab ich nicht gelesen. Hoffentlich spielt die KK mit.

Na, dann, @einjemand---> gegen die KK vorgehen. Woher weißt du vom §115 SGB X?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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