Krankengeld Fortzahlung bei Arbeitgeber wechsel

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sebbolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Fortzahlung bei Arbeitgeber wechsel

Hallo zusammen,

ich bin aufgrund von Depressionen und einer Angststörung seid dem 20.10.17 arbeitsunfähig und befinde mich in Behandlung. Ich bin noch in einem festen Anstellungsverhältnis. Ich möchte gerne den Arbeitgeber wechseln und einen Neustart wagen. Was ist wenn ich den Arbeitgeber während dem Krankengeldbezug wechsel? Wenn ich wieder Panik und Depressionen bekomme und ich die neue Stelle erst gar nicht antrete, sondern mich weiterhin durchgehend Arbeitsunfähig melde? Wer muss wann zahlen? Krankenkasse oder neuer Arbeitgeber?

Danke für eure Hilfe!

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7 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wenn Sie durchgehend krankgeschrieben sind, zahlt die Krankenkasse auch weiterhin Krankengeld. Ansonsten, wenn Sie die Arbeit aufnehmen, wäre der Arbeitgeber nach vier Wochen verpflichtet, Ihnen Lohnfortzahlung zu zahlen, allerdings dürfte es sich ja um die gleiche Krankheit handeln, so dass sie weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden.

Normalerweise ist es so, dass der neue Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen der Anstellung keine Lohnfortzahlung zahlen muss, das übernimmt dann die Krankenkasse und der Arbeitgeber, der neue Arbeitgeber, zahlt dann ab der vierten Woche für 2 Wochen Lohnfortzahlung und dann eben wieder die Krankenkasse mit Krankengeld. Da es sich bei ihnen aber um die gleiche Erkrankung wie zuvor handelt, würden sie unmittelbar mit der Krankschreibung wieder zurück ins Krankengeld fallen und eine Lohnfortzahlung kommt überhaupt nicht zum Tragen. die Krankengeld Zeit von insgesamt 72 Wochen verlängert sich damit auch nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Sebbolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es dabei relevant um welchen job es sich handelt? Ob auf Teil- oder Vollzeit, Zeitarbeit, ob der Bildung entsprechend oder nicht?

-- Editiert von Sebbolino am 27.08.2018 13:24

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Egal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und wie willst Du über die Probezeit kommen?

wirdwerden

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#5
 Von 
Sebbolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Falle des Arbeitgeber Wechsels und einer weiterhin durchgehend bestehenden Au. Zahlt die Krankenkasse auch weiter, wenn ich während der Probezeit gekündigt werde? Oder muss ich dann ALG beantragen?

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Krankenkasse zahlt solange weiter, wie sie ununterbrochen Krankmeldungen abgeben. Sobald auch nur eine Lücke entsteht, wird es kritisch. Daher müssen sie absolut dringend darauf achten, dass sie keinerlei Lücke entstehen lassen, das bezieht sich hauptsächlich darauf, wenn die Krankschreibung freitags oder samstags endet... Vorsicht ist da die Mutter der Porzellankiste.

Wenn Sie allerdings eine neue Stelle bereits krankgeschrieben antreten, werden Sie die Probezeit mit Sicherheit nicht überstehen, denn die Probezeit dient eigentlich zur Erprobung der Arbeit und nicht zur Erprobung der Krankheit. Das heißt also wenn Sie nicht innerhalb von kürzester Zeit dann wieder arbeitsfähig werden und bleiben, können Sie die neue Stelle genauso gut in den Wind schreiben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Übrigens erhöht sich Ihr Krankengeld auch nicht, wenn Sie eine Stelle annehmen, die besser bezahlt ist. Das Krankengeld bleibt natürlich auf dem Level, welches berechnet wurde. Das nur so nebenbei, falls das der Absicht Sinn gewesen sein sollte

Signatur:

"Valar Morghulis"

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