Krankengeld - Kann der Arbeitgeber mir einfach Geld abziehen?

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
engelschen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankengeld - Kann der Arbeitgeber mir einfach Geld abziehen?

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich hab mal eine frage, wegen dem Krankengeld. Ich bin schwanger und darf nicht mehr arbeiten gehen. Hatt vom 7. Dezember - 21. Dezember einen Krankenschein, dann waren 2 Wochen Urlaub und ich hab mir keinen genommen. dachte ich bin mal nett zum Arbeitgeber, da ich ja eh zu Hause war, sonst hätte ich ja den Urlaub noch zurück bekommen müssen. Dann hatte ich wieder vom 05.01-18.01 einen krankenschein und dann wieder vom 19.01.-31.01. Waren immer andere Diagnosen und sind auch zusammenhängend keine 6 Wochen. Jetzt hab ich mein Gehalt für Januar bekommen und es waren 200 Euro weniger. Kann der Arbeitgeber mir einfach Geld abziehen?

Gruß
Michaela

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und was hat das mit krankengeld zu tun? die erste frage wäre doch an den AG, wieso er das gehalt um diesen betrag kürzt, oder?

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
dann waren 2 Wochen Urlaub und ich hab mir keinen genommen.


Kannst du das mal näher erklären? Heißt das nach dem 21.12. waren 2 Wochen Betriebsurlaub (?) und du hast keinen Urlaub eingereicht oder was? Und eine AU hattest du in der Zeit auch nicht?

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#3
 Von 
engelschen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

nee, ich arbeite in eine Grundschule in einer Betreuung und wir haben die Schulferien immer frei und in den Weihnachtsferien hab ich mir dann halt keinen Krankenschein geben lassen, da ja eh Ferien waren und ich die dann nicht zurück wollte. Hoffe das ist jetzt verständlich geschrieben.
Gruß
Michaela

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ja und wie läuft die Bezahlung in den Ferien sonst?

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#5
 Von 
engelschen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Ferien werden komplett bezahlt. Wie rechnet man das Krankengeld denn? Wird ja glaub ich nach dem 43 Tag gezahlt, ist das dann mit Samstag und Sonntag oder ohne?

Gruß
Michaela

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: da ist immer noch die frage, wieso dein AG dir die zahlung um 200 euro kürzt.

... ansonsten gilt: lohnfortzahlung 6 wochen, anschließend krankengeld (von der krankenkasse, wenn du in der gesetzlichen bist). das bedeutet: kein gehalt vom AG mehr, aber lohnersatz. das krankengeld ist in etwa so hoch wie das nettogehalt, u.u. - wenn im tv so festgelegt - zahlt der AG noch die differenz drauf.

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#7
 Von 
engelschen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, weil die dame nicht richtig geschaut hat und nicht gesehen hat, dass ich in den ferien keinen krankenschein hatte. hab aber jetzt gelesen, dass wenn man auf grund einer krankheit krank geschrieben wird (auch wenn unterbrechungen dazwischen liegen) alles zusammen gerechnet wird. Da ich ja schwanger bin hatte ich jetzt mehrere krankenscheine, allerdings mit unterbrechung.
deshalb wollte ich wissen, ob man Samstag und Sonntag mitrechnet.

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@blaubär

nö- kg beträgt 70% des letzten gehalts, höchstens 90% des netto
beispiel:
1800€ brutto, bei stkl 1 ca 1400€ netto, kg ist dann ca 1000€

sunbee

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#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hast du zwischen den Krankschreibungen gearbeitet?

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
sonst hätte ich ja den Urlaub noch zurück bekommen müssen


Wieso sprichst du von Urlaub, wenn du eh bezahltes Frei gehabt hättest?

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#11
 Von 
engelschen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

ist das dann kein urlaub? hab zwischen den früheren krankenscheinen wieder gearbeitet, nur ab anfang dezamber nicht mehr. hatte aber vom 21.12.-05.01. kein krankenschein mehr

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
ist das dann kein urlaub?


Das wissen doch wir nicht, wie das bei euch geregelt ist. Es ist kaum anzunehmen, dass die gesamten Ferien durch Urlaub abgedeckt sind. Oder habt ihr automatisch immer (bezahlten) Urlaub in den Ferien?

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@engelschen

bitte mach es uns hier etwas einfacher. poste bitte den wortlaut zu urlaub und zahlung aus deinem av. so ist das viel zu verwirrend

@venotis
*wink* berlin, regen, hauptbahnhof zusammengestürzt, volksabstimmung wegen rudi dutschke strasse dafür entschieden, obwohl erst noch ein gericht entscheiden muß, ob die abstimmung überhaupt zulässig war....nennen wir diese stadt doch besser: schildbürgerlin :grins:

sunbee

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#14
 Von 
esther77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

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