Krankengeld / Kündigung ?????

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Diamonds
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld / Kündigung ?????

Hallo,

ich habe seit dem 17.Mai 2006 eine neue Beschäftigung angefangen und bin nun seit 9 Tagen krankgeschrieben , weietre Tage bzw Wochen werden folgen, da ich mich in eine Tagesklinik begeben werde.

Nun meine Frage, sollte es zu einer Kündigung innerhalb meiner Probezeit trotz Krankheitsfall kommen ( hab gelesen das das möglich ist), bekomme ich dann trotzdem Krankengeld?Da ich ja dann nicht mehr im Angestelltenverhältnis bin. Ich habe ja meine laufenden Kosten (Miete ect.) und wüsste sonst nciht wie ich mich finanzieren sollte und in diese Klinik muss ich unebdingt.

viele Grüße

Dia

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du meinst wohl seit dem 17. mai 2007 ??? - sonst müsste die probezeit ja längst zuende sein.

was deine frage angeht: wenn du überhaupt erst seit mai arbeitetst hast du die anwartschaft für krankengeld noch nicht erfüllt.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, meinst du Krankengeld oder Entgeltfortzahlung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Krankengeld erhälst du solange du aufgrund deiner Krankheit krankgeschrieben bist (arbeitsunfähig).

Eine mögliche Kündigung deines Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluß hierauf.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ jogi

nee - erst entgeltfortzahlung (wenn man lang genug dabei ist) für i.d.r. 6 wochen, anschließend ggf. krankengeld von der kasse (wenn die anwartschaft erfüllt ist).

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@blaubär, was für eine Anwartschaft auf Krankengeld?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Diamonds
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja stimmt cih hatte mcih verschrieben, ich meinte natürlich 2007 !! Also aus euren Antworten entnehme ich das ich in den 6 Wochen kein Geld vom Arbeitgeber bekomme, also von nirgendwo her, sondern erst nach 6 von der krankenkasse ??? Hab ich das richtig verstanden ? :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nein, das hast du nicht richtig verstanden.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach 4-wöchigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das heißt nicht , dass es in dieser Zeit kein Krankengeld von der Krankenkasse gibt.
Also gibts jetzt erst mal Krankengeld, dann (wenns Arbeitsverhältnis 4 Wochen bestanden hat) Entgeltfortzahlung und dann vielleicht wieder Krankengeld ... je nachdem wie lange du krank bist.

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