Krankengeld - Lohn - beides fehlt

31. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
MissPinky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld - Lohn - beides fehlt

Hallo zusammen,

also, wo fang ich an..
Neue Arbeitsstelle seit März 2019, befristet bis 31.01.2019... vorher durchgehend beschäftigt über 6 Jahre..
ich bin seit dem 28.10.19 krank geschrieben. Immer mit gleicher Diagnose.

Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind vorbei und die KK ist sich nicht sicher, ob sie zahlt, da eine AU verspätet ankam. Ich habe noch einmal Lohn im November erhalten und seid dem ist Ebbe.
Auf meinen letzten zwei AU's steht dabei, das ich Anspruch auf Krankengeld habe..

Also heißt das für mich, ich kann meine Rechnungen nicht zahlen? Da keiner mehr zahlt. Kein Lohn mehr. Kein Krankengeld. Dazu kommt noch das mein Arbeitsvertrag endet.

Durch die Feiertage verschiebt sich natürlich auch nochmal alles... im Januar steh ich bis jetzt ohne Geld da. Für Februar habe ich mich schon arbeitssuchend gemeldet, da mein Vertrag endet.. aber nach wie vor weiß ich nicht wie ich den Januar "finanzieren" soll....

Bisher auch keine Lohnabrechnungen für Dezember erhalten.

Und da ich noch nicht so lange krank war,.. und alles zusammen fällt... habe ich Panik das neue Jahr mit Schulden zu beginnen.

Vielleicht hat einer von euch einen Rat oder kann mir meine Panik nehmen... was soll ich tun, wenn keiner zahlt?

Grüße Pinky




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Da sollte man überlegen, übergangsweise ALG II zu beantragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Vorausgesetzt, Du hast (noch) Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Deine Arbeitsunfähigkeit begann am 28.10.2019, so endete die Entgeltfortzahlung erst am 08.12.2019. D. h., dass Du für den Monat Dezember 2019 noch Anspruch auf anteiliges Arbeitsentgelt hast.

Hinsichtlich des Krankengeldes fehlen wichtige Angaben, so dass nicht gesagt werden kann, ob Du hierauf Anspruch hast.

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#3
 Von 
MissPinky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Hilfe.
ALG2 werde ich nicht in Anspruch nehmen. Das muss auch anders gehen. Schnellstmöglich wieder arbeiten ist mein Ziel.

Die Arbeitsunfähigkeit begann genau am 28.10. (Erste AU), seit dem wurde ich immer über 14 Tage hinweg krank geschrieben. Habe seit dem 29.10.19 nur Folgebescheinigungen erhalten mit gleicher Diagnose. Auf der AU vom 13.12.19 ist erstmals "Krankengeld - ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall" angekreuzt. Am 27.12.19 war ich wieder beim Doc, dort habe ich wieder eine AU mit Krankengeld erhalten. Die geht bis zum 19.01.20

Welche Angaben zum Krankengeld würden Sie noch benötigen?

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bescheinigt wurde und die Bescheinigungen die Krankenkasse innerhalb einer Woche erreichten, hast Du grundsätzlich nach Beendigung der Entgeltfortzahlung Anspruch auf Krankengeld.

Was genau sagt denn die Krankenkasse, welche Bescheinigung soll denn dort nicht fristgerecht vorgelegen haben?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39132 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von MissPinky):
Welche Angaben zum Krankengeld würden Sie noch benötigen?
Warum die KK sagt (oder schreibt)
Zitat (von MissPinky):
die KK ist sich nicht sicher, ob sie zahlt, da eine AU verspätet ankam.

WANN kam die dort an?
-ICH- würde am 2.1. zur KK gehen und dort vor Ort versuchen zu klären, was fehlt, damit Krankengeld geleistet wird.

Wenn Alg2 für dich nicht in Frage kommt--- Freunde anpumpen.

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#6
 Von 
MissPinky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war am Montag, also gestern persönlich bei der KK dort habe ich die aktuelle AU (Ausgestellt am 27.12) und die AU vom 13.12. abgegeben. Vorher hatte telefonisch Kontakt um meinen Fall zu schildern. Als ich dort gestern persönlich war, bekam ich die antwort: ich sei zu spät und sie würden von nichts wissen. Man müsse es prüfen und würde sich melden.
Das ich meine AU vom 13.12. hätte früher abgeben müssen ist mir auch klar... wobei auch am Telefon darüber berichtete und die AU über deren App eingescannt habe.

Der Grund meines Anrufes, war genau deshalb, was muss ich jetzt machen, wenn auf meiner AU Krankengeld vermerkt ist. Antwort: Kommen Sie am Montag am besten gleich persönlich. - gesagt getan. Und schlauer bin ich danach nicht gewesen, außer die Aussage das ich wohl doch einen Fehler gemacht habe.

Am 2.1.20 steh ich gleich wieder in KK! Ansonsten habe ich einen Fehler gemacht und somit Pech.

Danke nochmals für die Antworten.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39132 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von MissPinky):
und die AU vom 13.12. abgegeben.
Das war ja gestern wirklich spät.
Und du kannst nicht erwarten, dass die KV nun springt und sofort zahlt. Die KV wickelt das Jahresende wahrscheinlich wie andere *Behörden* auch ab.

Zitat (von MissPinky):
Ansonsten habe ich einen Fehler gemacht und somit Pech.
So sieht das leider aus.
Die KV wird dann wohl nachzahlen, wenn sie evtl. auch die zeitnahe Meldung per App findet und akzeptiert.
Zitat (von MissPinky):
Am 2.1.20 steh ich gleich wieder in KK!
Ich meine, das kannst du dir sparen. Da du gestern dort warst--- hat sich bis 2.1.2020 wohl nichts auch nur 1 Yota bewegt.

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#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 232x hilfreich)

da einige Krankenkassen wie bspw. die DAK die "Einreichung" per App explizit als Option anbieten die Frage: Lässt sich in der App (die ich nicht kenne) nachvollziehen wann der Scan erfolgt ist?

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat:
Ich war am Montag, also gestern persönlich bei der KK dort habe ich die aktuelle AU (Ausgestellt am 27.12) und die AU vom 13.12. abgegeben. Vorher hatte telefonisch Kontakt um meinen Fall zu schildern. Als ich dort gestern persönlich war, bekam ich die antwort: ich sei zu spät und sie würden von nichts wissen. Man müsse es prüfen und würde sich melden.
Das ich meine AU vom 13.12. hätte früher abgeben müssen ist mir auch klar... wobei auch am Telefon darüber berichtete und die AU über deren App eingescannt habe.

Das "hört" sich für mich so an, als hätte man die AU vom 13.12. vergessen einzureichen. Beim Einscannen per App erhält man normalerweise sofort eine Eingangsbestätigung.

Krankengeld erhält man, sobald die AU bei der KK vorliegt. Wenn man also die AU vom 13.12.2019 erst am 27.12.2019 eingereicht wurde, erhält man für diese Zeit kein Krankengeld. Falls man am 19.01.2020 wiederum krank geschrieben wird und die AU sofort bei der KK vorgelegt wird, erhält man Krankengeld vom 27.12.19-19.01.2020. Wenn die AU per App hochgeladen wird, ist das Geld wenige Tage später auf dem Konto. Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Zitat:
Vielleicht hat einer von euch einen Rat oder kann mir meine Panik nehmen... was soll ich tun, wenn keiner zahlt?
Alg2 beantragen, ist doch nur vorübergehend, bis man wieder Arbeit hast.
Zitat:
da einige Krankenkassen wie bspw. die DAK die "Einreichung" per App explizit als Option anbieten die Frage: Lässt sich in der App (die ich nicht kenne) nachvollziehen wann der Scan erfolgt ist?

Bei der TKK erhält man sofort eine Bestätigung per E-Mail, ebenso ist die hochgeladene AU jederzeit online einsehbar.

-- Editiert von cruncc1 am 31.12.2019 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat:
Um Krankengeld zu erhalten, müssen die Krankmeldungen lückenlos vorliegen. Offensichtlich wurde die AU zu spät eingereicht.


Genau das ist ja streitig.

Zitat:
Alg2 beantragen, ist doch nur vorübergehend, bis man wieder Arbeit hast.


Gegebenenfalls besteht ja ab Februar 2020 Anspruch auf ALG I.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MissPinky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erwarte ja nicht, dass die KK sofort zahlt. Sondern ob Sie überhaupt zahlt und wann. Da ich den Fall noch nicht hatte und auch nie Probleme beim Einreichen von AU's hatte.
ALG wird ab Februar laufen, soweit die Info vom Amt. Zumindest ist das beantragt.

Per App habe ich eine Bestätigung. Über die App (Servicecenter) ist soweit alles okay. Der persönliche Besuch in der KK war verunsichernd, da eben die Aussage kam, ich würde überhaupt keinen Anspruch haben.

Und jetzt weiß ich ja auch woran ich bin. Der Fehler lag an mir.

Danke euch allen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von MissPinky):
Das ich meine AU vom 13.12. hätte früher abgeben müssen ist mir auch klar... wobei auch am Telefon darüber berichtete und die AU über deren App eingescannt habe.


Welche AU ? Die erste ?? Oder die Folge AU ??
Ist mir auch mal passiert, als meine Frau länger krank war habe ich die AU fürs Krankengeld 2 Wochen zu spät abgegeben, da mir das nicht bewusst war...… hat uns 700 EUR gekostet, da für diesen Zeitraum das KG ruht.... D.h. es wird zwar hinten angehängt und nicht von der maximalen Bezugsdauer abgezogen, aber Du bekommst für diese Zeit nichts....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MissPinky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Folge AU, kam zu spät.
Es wird wohl so enden, das ich nichts erhalte.. damit habe ich Dezember und Januar ein mega finanzielles Loch. Der Energieversorger klopft schon an der Tür.
Und mein Umfeld kann mir nicht meine Miete und Nebenkosten bezahlen. So fängt das neue Jahr nicht berauschend an.

Euch allen einen guten Rutsch.

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