Krankengeld (Lohnfortzahlung)

13. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld (Lohnfortzahlung)

hi,
Bin jetzt die 4 Woche Krank geschrieben. Habe meinen Chef angerufen was mit Lohnfortzahlung ist.
Er sagt da er nur 3 Mann beschäftigt hat kann er mir keins zahlen da er nichts übrig hat.Und meine Sozialabgaben weiter laufen die er ja bezahlen muss.
Ich weiss ja selber das es so ist.Aber wie komme ich jetzt an Geld denn meine Kosten laufen auch weiter.
Danke
Karlheinz




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karlheinz12311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich von den andern Arbeitskollege gehört er will mich Entlassen.
Kann er das trotz Krankenschein?
Weisss den keiner Rat?
Karlheinz

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts. Ihren Anspruch können Sie ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einklagen.

Entgeldfortzahlungsgesetz
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Wenden Sie sich zusätzlich an Ihre Krankenkasse. Wenn Ihr Arbeitgeber kein Entgelt fort zahlt dann muss die Kasse zunächst Krankengeld an Sie zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Natürlich gilt auch in diesem Fall die Lohnfortzahlung.

So kleine Arbeitgeber haben doch gar keine bzw. kaum eigene Kosten durch so eine Lohnfortzahlung, da sie sich selbst dagegen absichern müssen und das Geld von der Krankenkasse erstattet bekommen. Die Begründung Deines Chefs ist daher vorgeschoben.

Da Dein AG nur 3 Mitarbeiter hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dein Arbeitgeber kann Dir also jederzeit ohne Begründung kündigen. Er muss jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Dass Du zur zeit krank bist, ändert daran nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karlheinz12311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es auf Grund einer Kündigung beim Arbeitsamt probleme?Wo ich mich ja melden muss wenn ich gekündigt werde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Wenn Du die Kündigung nicht selbst verschuldet hast, gibt es kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.545 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.