Wer kann mir helfen?
Ein Arbeitnehmer hat zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhälnisse.
Bei einemerhält er 3000,-€ brutto, bei dem anderem 600,-€ brutto.
Der Arbeitnehmer ist seit 8 Wochen krank und erhält bereits Krankengeld von der Krankenkasse.
Das Krankengeld wird für das erste Arbeitsverhältnis gezahlt. (also natürlich anteilig)
Was passiert nun, wenn der Arbeitnehmer der krankenkasse mitteilt, dass er auch für das zweite Arbeitsverhältnis Krankengeld erhalten möchte?
Ich betone, es handelt sich bei dem zweitem Arbeitsverhältnis um keinen Minijob!
Es ist ein zweites Arbeitsverhältnis wo normal die Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.
Nach meinen Erkenntnis müsste die Krankenkasse auch für das zweite Arbeitsverhätnis entsprechend Krankengeld zahlen. Richtig?
Danke für alle die antworten.
Herzliche Grüße
Chris
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Krankengeld auch für 2. Arbeitsverhältnis?
21. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2010 | 00:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld auch für 2. Arbeitsverhältnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 08:25
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
ich müsste mich jetzt schwer Irren, aber natürlich gilt die Krankengeldzahlung für beide Jobs! Die Versicherungsbeiträge zur Krankengeldzahlung sind in beiden Jobs bezahlt wurden, also ergibt sich auch ein Anspruch!
Und jetzt?
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