Krankengeld bei fristloser Kündigung?

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)
Krankengeld bei fristloser Kündigung?

Guten Abend,

ich bin seit dem 25.02.2010 wegen Psychischer Probleme (streß auf arbeit) Krank geschrieben und wurde am 1.3.2010 fristlos gekündigt.
Gegen meine fristlose Kündigung wurde über Verdi eine Klage eingereicht und es läuft noch (also ohne Ausgang und noch offen).
Da ich ja fristlos Gekündigt bin bekomme ich ja vom Arbeitgeber kein Krankengeld und somit dann von der Krankenkasse für 74 Monate?
Bis heute habe ich noch kein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen mit der Begründung das sie meine alte Firma angeschrieben haben um erklärt zu bekommen warum ich fristlos gekündigt bin.
Mein Arbeitgeber hat sich schriftlich gemeldet und bestätigt das ich fristlos Gekündigt bin.
Nun will der Krankenkassenangestellte ( der mein Fall bearbeitet) bei meiner Ärztin schriftlich nachfragen ob ich Teilzeitarbeiten kann.


Meine 1. Frage ist: darf die Krankenkasse die Krankengeldzahlung verweigern oder raussögern?

2.Frage: Kann/darf er das Nachfragen und muss die Ärtzin antworten?


3. Wie kann ich gegen diesen Mitarbeiter der Krankenkasse vorgehen um mein Krankengeld vom 25.02.2010 bis heute zu bekommen?


4. Kann er von mir verlangen das ich Teilzeitarbeiten(ich weiß gar nicht wo ich arbeiten soll,müsste mich doch dann erst mal arbeitslos melden wenn ich gesund geschrieben bin und dann bekomme ich doch eine Speere vom 1/4 Jahr weil ich doch fristlos gekündigt bin) kann und dann erst mein noch offenes Krankengeld auszuzahlen?


Ich weiß nicht warum solch ein Problem daraus gemacht wird.
Bitte um Hilfe...

Danke

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1 Antwort
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

:forum:
Kopieren Sie die Frage doch einfach mal ins Sozialrecht.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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