Guten Tag und vielen dank im Voraus für eure Hilfe!
Bei mir hat sich folgende Situation ereignet: Ich (Student) wollte vergangen Montag, wie bereits in den Semesterferien vorher üblich, einen Studentenjob bei der gleichen Firma ausüben. Allerdings hatte ich am Sonntagabend eine akute Blinddarmentzündung, musste operiert werden und konnte somit am Montag nicht zum Arbeitsbeginn erscheinen. Nachdem ich nun aus dem Krankenhaus entlassen wurde und mich bei meinem Arbeitgeber gemeldet habe, meinte dieser er habe den Arbeitsvertrag storniert und somit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld ( auch nicht von meiner Krankenkasse). Inwiefern stimmt das und habe ich generell die Möglichkeit irgendwie Ersatzansprüche geltend zu machen?
Mfg Sebastian
Krankengeld für Studenten
24. Juli 2018
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Frage vom 24. Juli 2018 | 13:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld für Studenten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2018 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Nun, ganz einfach: Lohnfortzahlung entfällt, da das Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen bestand. Krankengeld entfällt, weil man in der kurzfristigen Beschäftigung, und um eine solche handelt es hier ja wohl, keine KV-Beiträge zahlt: Da gibt es dann auch kein Krankengeld.
#2
Antwort vom 24. Juli 2018 | 23:28
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Wobei natürlich der Arbeitsvertrag nicht einfach storniert werden kann.
Und jetzt?
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