Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungs­aufnahme

27. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungs­aufnahme

Hallo, zu meinem Fall: Im Vertrag steht Arbeitsbeginn 22.10.2021, den ich am 15.10.2021 unterschrieben, man konnte aber auch schon früher anfangen was ich gemacht habe. Am 19.10.2021 war mein erster Arbeitstag. Somit muss der Arbeitgeber ab dem 16.11.2021 das Krankengeld zahlen. Aber der Arbeitgeber sagt da im Vertrag 22.10.2021 steht müssen die erst ab dem 19.11.2021 das Krankengeld zahlen. Ich war vom 16.11-18.11 entschuldigt mit einer AU aber im System steht es als 'unbezahlter Urlaub' sprich die Krankenkasse soll dafür aufkommen. Aber ich denke nicht das die das akzeptieren und ich möchte das auch nicht. Das kann doch nicht rechtens sein. Mein erster Arbeitstag war der 19.10.2021 mit Beweis und das wissen die auch. Wer ist im Recht? Der erste Arbeitstag zählt doch oder?

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Am 19.10.2021 war mein erster Arbeitstag.
Und das ist z.B. aus Deiner Lohn-/Gehaltsabrechnung ersichtlich?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Aber der Arbeitgeber sagt da im Vertrag 22.10.2021 steht

Da irrt dein AG.
Zitat:
(Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
...
...
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

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#3
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und das ist z.B. aus Deiner Lohn-/Gehaltsabrechnung ersichtlich?


Bei meiner Lohnabrechnung (Datev) stehen nur Stunden und Eintritt 22.10.2021 da steht es nicht detailliert, aber Eintritt 22.10.2021 ist ja auch falsch. Als Beweis habe ich in der App in der Schichtplanung detailliert stehen das der 19.10.2021 mein erster Arbeitstag war. Und dad zählt doch. Ab 16.11.2021 habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG. Aber der AG will es wohl nicht einsehen und verweist immer noch auf den 22.10.2021.

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#4
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an.


Bei meiner Lohnabrechnung (Datev) stehen nur Stunden für Oktober gesamt und Eintritt 22.10.2021, aber Eintritt 22.10.2021 ist ja eigentlich auch falsch. Als Beweis habe ich in der App in der Schichtplanung detailliert stehen das der 19.10.2021 mein erster Arbeitstag war. Und das zählt doch. Ab 16.11.2021 habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG. Aber der AG will es wohl nicht einsehen und verweist immer noch auf den 22.10.2021. Wie sollte ich vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Wie sollte ich vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Es kommt darauf an, wie wichtig dir die Angelegenheit ist. Einen Anwalt einzuschalten, kostet dich in jedem Fall Geld.
Zuvor wäre vll. angesagt, die Lohnstelle darauf hinzuweisen, dass du schon ab 19. dort schaffst, und um Berichtigung zu bitten.

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#6
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zuvor wäre vll. angesagt, die Lohnstelle darauf hinzuweisen, dass du schon ab 19. dort schaffst, und um Berichtigung zu bitten.


Ja, das versuche ich schon seit zig E-Mails, aber es kam nie eine positive Antwort und mit dem AG zu diskutieren ist eher schwierig, ich hoffe die sehen das ein wovon ich aber nicht ausgehen werde bei dem fall .. einfach nur eine unfähige Firma und das ist "marktführer" lieferdienst

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Bei meiner Lohnabrechnung (Datev) stehen nur Stunden und Eintritt 22.10.2021

Aber ab dem 19.11.2021 wurden die Stunden bezahlt?



Zitat (von Etro):
und das ist "marktführer" lieferdienst

Ach die Abzocker ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Lieferdienst besagt ja schon einiges in Blick auf das Einhalten der Arbeitnehmerrechte.
'Unfähigkeit' - möglicherweise, aber sicher auch erpicht darauf, sich ein paar Tage an Entgeltfortzahlung zu sparen.
Da verstehe ich deinen Gedanken zu klagen, gleich viel besser - und du würdest allen anderen Auslieferern wohl einen Gefallen erweisen.
Beim Arbeitsgericht brauchst du keinen Anwalt; ein Rechtspfleger hilft dir ggf. deinen Antrag zu formulieren. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist praktisch kostenfrei, wenn man von einer Gebühr absieht, die aber nur fällig wird, wenn es zum Kammerspruch/Urteil kommt.

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Falls die Sache nicht einvernehmlich geregelt werden kann und der Weg zum Arbeitsgericht eingeschlagen wird sollte man aber auch berücksichtigen das man sich vermutlich noch in der Probezeit befindet und hier jederzeit ohne Begründung ordentlich gekündigt werden kann.

PS: ... und so richtig gut kommt eine Drei-Tage-AU unmittelbar nach der Vier-Wochen-Frist zur Lohnfortzahlung bei kaum einem AG gut an.



-- Editiert von Alter Sack am 28.11.2021 16:28

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#10
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Falls die Sache nicht einvernehmlich geregelt werden kann und der Weg zum Arbeitsgericht eingeschlagen wird sollte man aber auch berücksichtigen das man sich vermutlich noch in der Probezeit befindet und hier jederzeit ohne Begründung ordentlich gekündigt werden kann.

PS: ... und so richtig gut kommt eine Drei-Tage-AU unmittelbar nach der Vier-Wochen-Frist zur Lohnfortzahlung bei kaum einem AG gut an.


ich war auch schon davor krankgeschrieben und das hat die Krankenkassen gezahlt. Ich möchte aber das der AG nun zahlt ab dem 16.11 denn das ist mein Recht und der AG ist dazu verpflichtet seinen Pflichten nachzukommen. Ich habe viele Mails geschrieben mit Beweisen und erklärt aber bislang keine Einsicht und es wird nur auf 22.10.2021 verwiesen. Mein 1. Arbeitstag war aber der 19.10.2021 und das steht im System und dafür wurde ich auch bezahlt, das müssten die eigentlich sehen. Wie blaubär schon sagte kommt es mir auch so vor als ob die für die 3 tage das Lohnfortzahlung sparen wollen. Für ein Millionenunternehmen eigentlich lächerlich, aber war zu erwarten wenn man seinen Arbeitnehmer nichtmal das Transportmittel für den Job bereitstellt und mein sein eigenes benutzen muss um auszuliefern.

Meine Frage wäre nun: wohin sollte ich mich wenden wenn ich die Sache nicht mit dem AG klären kann um mein Krankengeld vom AG zu bekommen. Man könnte sagen ja die Kasse macht das schon aber ich will erstmal dem AG dazu bringen seinen Pflichten nachzukommen und mir das nicht gefallen lassen. Ich bin finanziell jetzt aich nicht gut dran um für diesen Fall zu bezahlen nur damit ich Recht bekomme es sei denn es wird in meinem Recht erstattet?

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#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Meine Frage wäre nun: wohin sollte ich mich wenden wenn ich die Sache nicht mit dem AG klären kann um mein Krankengeld vom AG zu bekommen. Man könnte sagen ja die Kasse macht das schon aber ich will erstmal dem AG dazu bringen seinen Pflichten nachzukommen und mir das nicht gefallen lassen.


Hinzu kommt das das Krankengeld auch deutlich niedriger ist als die Lohnfortzahlung. Im übrigen ist die Rechtslage ist klar, vier Wochen nach Arbeitsaufnahme beginnt das Anrecht auf Lohnfortzahlung. Wenn der AG nicht freiwillig zahlt erhebt man Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man auch keinen Anwalt der wahrscheinlich mehr kosten wurde als der ausstehende Lohn für drei Tage.

PS: auf die Problematik der Probezeit habe ich ja bereits hingewiesen.

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#12
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Hinzu kommt das das Krankengeld auch deutlich niedriger ist als die Lohnfortzahlung. Im übrigen ist die Rechtslage ist klar, vier Wochen nach Arbeitsaufnahme beginnt das Anrecht auf Lohnfortzahlung. Wenn der AG nicht freiwillig zahlt erhebt man Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man auch keinen Anwalt der wahrscheinlich mehr kosten wurde als der ausstehende Lohn für drei Tage.

PS: auf die Problematik der Probezeit habe ich ja bereits hingewiesen.


Ich habe einen unbefristeten Vertrag ohne Probezeit. Aber das macht mir keine Angst, auch wenn ich wegen diesem Thema eine Kündigung erhalten sollte, gibt es da drausen genug gleiche Lieferfirmen die sofort einstellen. Übrigens, das war meine letzte E-Mail an den AG, ich denke ich war klar und deutlich..

Hallo, dies ist meine letzte E-Mail dazu. Sollten Sie es immer noch nicht einsehen bin ich gezwungen mir rechtliche Hilfe gegen Sie einzuholen. Mein 1. Arbeitstag war am 19.10.2021. Das Gesetz sieht vor das die Krankenkasse bis zu 28 Tage das Krankengeld zahlen muss. Das bedeutet für Sie, dass Sie für meine Krankheitstage 16.11.,17.11. und 18.11.2021 und die darauf folgenden Krankheitstage in Zukunft mein Krankengeld zahlen müssen. Sie behaupten mein Vertrag startete ab dem 22.10.2021 und weisen auf dieses Datum hin für das Krankengeldanspruch, das stimmt aber nicht. Meinen Vertrag habe ich am 18.10.2021 unterschrieben und durfte schon ab dem Datum anfangen zu arbeiten und musste nicht den 22.10.2021 abwarten. Mein 1. Arbeitstag war der 19.10.2021. Ich habe Beweise dafür und Sie sollten das auch sehen, schliesslich wurde ich schon ab dem 19.10.2021 für meine Arbeitstage bezahlt in der Lohnabrechnung für den Monat Oktober 2021. In der Schichtplanung steht es auch das mein 1. Arbeitstag der 19.10.2021 war. Als Beweis werde ich hier die Fotos anfügen. Ich hoffe wir können das hier von AN zu AG lösen, ansonsten bin ich gezwungen mir rechtliche Hilfe gegen Sie einzuholen. Denn ich habe ein Anspruch auf das Krankengeld und bin darauf angewiesen. Dass Sie als ein Unternehmen mit Milliarden Umsatz, anscheinend wohl für 3 Tage Krankengeld sparen wollen, erschliesst sich mir nicht so ganz.

wie findest du es?

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#13
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Hinzu kommt das das Krankengeld auch deutlich niedriger ist als die Lohnfortzahlung. Im übrigen ist die Rechtslage ist klar, vier Wochen nach Arbeitsaufnahme beginnt das Anrecht auf Lohnfortzahlung. Wenn der AG nicht freiwillig zahlt erhebt man Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man auch keinen Anwalt der wahrscheinlich mehr kosten wurde als der ausstehende Lohn für drei Tage.


Deswegen möchte ich auch lieber die Lohnfortzahlung, worauf ich auch richtigerweise Anspruch habe seit dem 16.11.2021.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Etro):
wie findest du es?

... ziemlich unnütz, wenn du schon fragst. Es kostet nur Zeit und Nerven, sich mit dem AG zu kloppen, wenn die Standpunkte einmal klar und unvereinbar sind - dann kommt das Arbeitsgericht. Das ist dazu da, Streitereien aus dem AV zu klären

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
dann kommt das Arbeitsgericht. Das ist dazu da, Streitereien aus dem AV zu klären


kommen kosten auf mich zu wenn ich mich beim arbeitsgericht vorstelle mit diesem fall?

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... das kommt auf den Streitwert an. Du liest offenbar selektiv: dazu hatte ich mich schon geäußert >> #8.
Wenn es zu einem Urteil kommt (und nicht schon vorher mit einem Vergleich endet), werden es ein paar 10€-Scheine sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32006 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Etro):
wie findest du es?
Albern.
Zitat (von Etro):
Hallo, dies ist meine letzte E-Mail dazu.
E-Mails haben den Nachteil/Vorteil, dass sie häufig nicht ankommen....

Was soll dein Gehampel?
Wenn du deinen AG rechtlich zur Verantwortung ziehen willst, mach es übers Arbeitsgericht.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... das kommt auf den Streitwert an. Du liest offenbar selektiv: dazu hatte ich mich schon geäußert >> #8.
Wenn es zu einem Urteil kommt (und nicht schon vorher mit einem Vergleich endet), werden es ein paar 10€-Scheine sein.


von der kasse hab ich ein schreiben für die au liegen wo steht das der arbeitgeber mich bei der kasse mit dem beschäftigungsbeginn 21.10.2021 angemeldet hat. das ist doch strafbar oder? schliesslich habe ich am 19.10 angefangen. somit habe ich eigentlich anspruch auf entgeltfortzahlung ab dem 16.11.2021 und nicht 19.11.2021, aber da der arbeitgeber mich mit einem falschen datum angemeldet hat macht er sich doch strafbar oder?

-- Editiert von Etro am 29.11.2021 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Etro):
das ist doch strafbar oder?

Diese Lust am Strafen! :kotz:
Du hast einen Anspruch auf Korrektur - und das war es dann auch.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Etro):
Aber der AG will es wohl nicht einsehen und verweist immer noch auf den 22.10.2021. Wie sollte ich vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Der Arbeitgeber spekuliert darauf, dass der AN schon nicht mucken wird. Und das klappt wohl in den meisten Fällen, sonst würde er sich nicht so verhalten.

Zitat (von Anami):
E-Mails haben den Nachteil/Vorteil, dass sie häufig nicht ankommen....
Es ist völlig wurscht, ob der AG die Mail angeblich nicht gesehen haben will, weil sie angeblich im Spam gelandet ist. Wichtig ist einzig und allein, dass sie in den Verantwortungsbereich des AG zugestellt wurde, sprich auf dessen Mailserver gelandet ist. Da stellt sich höchstens die Frage, ob er das nachweisen kann.

Zitat (von Etro):
von der kasse hab ich ein schreiben für die au liegen wo steht das der arbeitgeber mich bei der kasse mit dem beschäftigungsbeginn 21.10.2021 angemeldet hat. das ist doch strafbar oder? schliesslich habe ich am 19.10 angefangen. somit habe ich eigentlich anspruch auf entgeltfortzahlung ab dem 16.11.2021 und nicht 19.11.2021, aber da der arbeitgeber mich mit einem falschen datum angemeldet hat macht er sich doch strafbar oder?
Man kann sich ja mal mit der KK in Verbindung setzen.

Aber mal ehrlich, ich würde da nicht meine Zeit verschwenden und so ein Rumgehampel veranstalten. Du machst das einfach so, dass du alles aufschreibst (nur das Wichtige), Anlagen wie Screenshots von der Schichtplanung oder andere Beweise beifügst und Klage beim Arbeitsgericht einreichst. In erster Instanz brauchst du keinen Anwalt. Dann gibt es einen Gerichtstermin und da wird der Richter dem AG dann erklären, dass das falsch war. Falls er denn kommt. Jegliche außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem Chef ist sinnlos. Der weiß, dass das nicht richtig ist, aber es ist ihm halt wurscht. Er glaubt halt, dass er das mit dir machen kann. Und nun ist es an dir zu zeigen, dass du das nicht mit dir machen lässt.

Du kannst dir ferner überlegen, ob du dir nicht besser sofort einen neuen Job suchst und den jetzigen kündigst. Vielleicht geht das ja sogar fristlos aufgrund des Vertrauensbruchs? Das kann man in einem neuen Beitrag diskutieren.

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#21
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Diese Lust am Strafen!
Du hast einen Anspruch auf Korrektur - und das war es dann auch.


Korrektur und Lohnfortzahlung ab dem 16.11 nicht erst ab 19.11.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Etro
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guest-12309.12.2021 18:04:54):
Du kannst dir ferner überlegen, ob du dir nicht besser sofort einen neuen Job suchst und den jetzigen kündigst. Vielleicht geht das ja sogar fristlos aufgrund des Vertrauensbruchs? Das kann man in einem neuen Beitrag diskutieren.


das werde ich wohl bald machen müssen

0x Hilfreiche Antwort

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