Krankengeld mit 2 Diagnosen im Wechsel

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Patrick321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld mit 2 Diagnosen im Wechsel

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich während meiner Krankschreibung mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit gekündigt.

Nun bin ich im Krankengeld. Der Knackpunkt:

ich hatte die letzten Jahre immer wieder Depressionen mit denen ich teils im Krankengeld war.

Meine (neue) Hausärztin ist allerdings er Ansicht das ich an Schlafstörungen leide und schreibt mich mit dieser Diagnose krank womit ich nun auch erstmals mit dieser Diagnose im Krankengeld gelandet bin.
In 2 Monaten habe ich allerdings einen Termin bei "meinem" Neurologen, der mir aber sicher wieder "Depressionen" in die Krankmeldung schreiben wird.

Was bedeutet dies für den weiteren Verlauf des Krankengeldes? Ist es ein Problem das in 2 Monaten sehr wahrscheinlich eine andere Diagnose auftaucht? Oder ist das egal solange ich einfach nur durchgehend meinen Krankmeldung(en) einreiche?

Danke im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Patrick321):
Ist es ein Problem das in 2 Monaten sehr wahrscheinlich eine andere Diagnose auftaucht? Oder ist das egal solange ich einfach nur durchgehend meinen Krankmeldung(en) einreiche?
1. Nein, kein Problem. 2. Ja, reiche deine AUB lückenlos ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Patrick321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Dame von der Krankenkasse meinte zudem das die Diagnose "Schlafstörungen" nicht dauerhaft für krankengeld anerkannt wird. Ist das rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Patrick321):
Diagnose "Schlafstörungen" nicht dauerhaft für krankengeld anerkannt

... das ist dann keine arbeitsrechtliche Frage, sondern eine der KK und eine der anerkannten Diagnosen.
Mich würde allerdings kein bisschen wundern, wenn beide Diagnosen miteinander verbunden wären ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Schlafstörungen lassen sich ja ziemlich oft behandeln und beseitigen. Dafür gäbe es vermutlich nicht dauerhaft (1,5 Jahre lang) Krankengeld.
Warum redest du mit Damen der KK?

Die Moderation verschiebt deinen Beitrag hoffentlich ins richtige Unterforum.

:forum:

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