Hallo,
mein Arbeitgeber hat mich während meiner Krankschreibung mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit gekündigt.
Nun bin ich im Krankengeld. Der Knackpunkt:
ich hatte die letzten Jahre immer wieder Depressionen mit denen ich teils im Krankengeld war.
Meine (neue) Hausärztin ist allerdings er Ansicht das ich an Schlafstörungen leide und schreibt mich mit dieser Diagnose krank womit ich nun auch erstmals mit dieser Diagnose im Krankengeld gelandet bin.
In 2 Monaten habe ich allerdings einen Termin bei "meinem" Neurologen, der mir aber sicher wieder "Depressionen" in die Krankmeldung schreiben wird.
Was bedeutet dies für den weiteren Verlauf des Krankengeldes? Ist es ein Problem das in 2 Monaten sehr wahrscheinlich eine andere Diagnose auftaucht? Oder ist das egal solange ich einfach nur durchgehend meinen Krankmeldung(en) einreiche?
Danke im Voraus
Krankengeld mit 2 Diagnosen im Wechsel
27. Januar 2023
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Frage vom 27. Januar 2023 | 14:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld mit 2 Diagnosen im Wechsel
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#1
Antwort vom 27. Januar 2023 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (27210 Beiträge, 5039x hilfreich)
1. Nein, kein Problem. 2. Ja, reiche deine AUB lückenlos ein.ZitatIst es ein Problem das in 2 Monaten sehr wahrscheinlich eine andere Diagnose auftaucht? Oder ist das egal solange ich einfach nur durchgehend meinen Krankmeldung(en) einreiche? :
#2
Antwort vom 27. Januar 2023 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Dame von der Krankenkasse meinte zudem das die Diagnose "Schlafstörungen" nicht dauerhaft für krankengeld anerkannt wird. Ist das rechtens?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2023 | 15:57
Von
Status: Wissender (15480 Beiträge, 5936x hilfreich)
ZitatDiagnose "Schlafstörungen" nicht dauerhaft für krankengeld anerkannt :
... das ist dann keine arbeitsrechtliche Frage, sondern eine der KK und eine der anerkannten Diagnosen.
Mich würde allerdings kein bisschen wundern, wenn beide Diagnosen miteinander verbunden wären ...
#4
Antwort vom 27. Januar 2023 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (27210 Beiträge, 5039x hilfreich)
Schlafstörungen lassen sich ja ziemlich oft behandeln und beseitigen. Dafür gäbe es vermutlich nicht dauerhaft (1,5 Jahre lang) Krankengeld.
Warum redest du mit Damen der KK?
Die Moderation verschiebt deinen Beitrag hoffentlich ins richtige Unterforum.
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