Krankengeld - muss man dem Arbeitgeber dann noch Bescheid geben?!

10. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Krankengeld - muss man dem Arbeitgeber dann noch Bescheid geben?!

Hallo, wenn jemand nach den 6 Wochen entgeldfortzahlung ins Krankengeld fällt und der Arzt eine Auszahlungsbescheinigung für die Krankenkasse ausgefüllt hat muss man dem Arbeitgeber dann noch bescheid geben?!

Wie ist es rechtlich, denn es gibt ja auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Grüße

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

auch nach den sechs wochen lohnfortzahlung musst du dem AG sowohl unverzüglich anzeigen (z.b. per telefon) und zusätzlich nachweisen, daß du weiterhin arbeitsunfähig bist

in "geeigneter weise"
d.h. da es ja keine AU-bescheinigung mehr gibt, im extremfall durch eine ärztliche bescheinigung auf deine kosten

der grund liegt darin, daß du ja deinen arbeitsvertraglichen pflichten nachkommen müsstest

wenn dich der AG los werden will, besteht er darauf, mahnt dich ab, wenn du dieser nachweispflicht nicht nachkommst und kündigt dich im wiederholungsfall
andere AG sehen das nicht so eng, da genügt es , wenn du immer mal wieder anrufst und bescheid gibst, wie es denn ausschaut


-----------------
""

-- Editiert am 10.12.2010 19:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.335 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen