Krankengeld oder Lohn?

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb539309-32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld oder Lohn?

Hallo, ich habe folgende Frage:

ich wurde Ende Oktober 2019 am Sprunggelenk operiert. Die AU ging bis 3.1.2020.

Ab 4.1.2020 habe ich die Arbeit wieder normal aufgenommen, ohne Wiedereingliederung. Allerdings ging die Belastung nach 3 Wochen Arbeit doch sehr auf mein Gelenk, weshalb ich eine Wiedereingliederung ausgestellt bekommen habe.

Wer ist verpflichtet mir die 3 Wochen Arbeit zu zahlen und durfte mich mein Arzt überhaupt nach der normalen Arbeit wieder in eine Wiedereingliederung schicken?



Grüße und vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss dir deinen Lohn zahlen. Du warst ja 3 Wochen gesund.

Dein Doc kann dich gar nicht alleine nicht in eine Wiedereingliederung schicken.
Das geht nur in Absprache mit der KK den AG und dir.

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#2
 Von 
fb539309-32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Der Arbeitgeber muss dir deinen Lohn zahlen. Du warst ja 3 Wochen gesund.

Dein Doc kann dich gar nicht alleine nicht in eine Wiedereingliederung schicken.
Das geht nur in Absprache mit der KK den AG und dir.


Richtig. Wurde ja auch von allen Parteien unterschrieben, inklusive mir.
Allerdings meint mein Arbeitgeber, dass mein Arzt mich nicht in eine Wiedereingliederung hätte schicken dürfen, da ich davor schon wieder gesund war und möchte deshalb nicht den Lohn für die 3 Wochen Arbeit zahlen.
War es nun ein Fehler von meinem Arzt, oder ist die Firma einfach im Unrecht, da der Geschäftsführer eine Unterschrift unter meine Wiedereingliederung gesetzt hat?

Danke schonmal!

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Du hast gearbeitet. Dein AG schuldet dir dafür das Gehalt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das sind zwei ganz verschiedene Themen.
Da du die drei Wochen gearbeitet hast, steht der Lohn dir zu.
Ob mit dem Abstand nun noch Wiedereingliederung möglich oder vorgesehen ist, ist eine andere Frage. Aber offenbar haben doch alle Parteien dem zugestimmt, oder?

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#5
 Von 
fb539309-32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das sind zwei ganz verschiedene Themen.
Da du die drei Wochen gearbeitet hast, steht der Lohn dir zu.
Ob mit dem Abstand nun noch Wiedereingliederung möglich oder vorgesehen ist, ist eine andere Frage. Aber offenbar haben doch alle Parteien dem zugestimmt, oder?


Richtig. Ich befinde mich auch schon im 6 Stunden Rhythmus.
Es geht nur darum, wer mein Gehalt zahlen muss vor der Wiedereingliederung

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Na, der AG - wer denn sonst? Oder gibt es noch weitere Kandidaten?

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