Krankengeld und Lohn erhalten!

30. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Paul29
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
Krankengeld und Lohn erhalten!

Hallo! Ich brauche dringend einen Rat!

Ich bin schon länger Krank geschrieben, war vor kurzem in der Wiedereingliederung vom 26.04-21.05 und habe immer noch Krankengeld bekommen, diese Wiedereingliederung musste ich am letzten Tag am 21.05 abbrechen, und wurde sofort von meinem Arzt wieder weiter Krank geschrieben ( Folgebescheinigung). Jetzt habe ich aber ein Teil von meinem Lohn erhalten, obwohl ich weiter hin Krank geschrieben bin. Muss ich diesen jetzt an meinem AG zurückzahlen? Oder diesen Betrag an die Krankenkasse erstatten?

Bin ich verpflichte meinen Arbeitgeber auf ein Fehler der Lohnabrechnung hinzuweisen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Wahrend der Wiedereingliederung warst du nach wie vor AU. Auf den Lohn hast du also keinen Anspruch und wirst ihn zurück überweisen müssen.

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#2
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 109x hilfreich)

Naja, so einfach sollte man es sich nicht machen ;-) Ich hatte einen ähnlichen Fall. Hatte auch Wiedereingliederung und musste auch abrrechen. Und auch ich weiterhin nahtlos AU. Und auch meine Firma hatte mir Lohn gezahlt. Nacvhdem ich nach über 1 Jahr dann wieder meine erste Lohnzahlung erhielt, haben die das vor 1 Jahr zuviel gezahlte Geld einfach abgezogen. Und auch ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts.

Da meine Firma sich das ganze jahr über nicht gerührt hatte, habe ich geklagt. Da wir im MTV eine Ausschlussfrist von 3 Monaten haben. Sie hätten mich also informieren müssen. Hinz kommt, dass sie es eigentlich hätten wissen müssen, dass bei mir keinerlei Lohnzahlung rechtens war. Da half auch die Ausrede nichts, sie wären davon ausgegenagne, dass ich nach der Wiedereingliederung wieder arbeiten kann.

Fazit: Ich habe 70% des zuviel gezahlten Gehaltes von meiner bekommen. Ergo 70% Plus gemacht ;-)

Also bitte genau die Umstände prüfen und sich ggf. von Gewerkschaft oder Anwalt beraten lassem.

Viel Erfolg!

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

... ich bleibe dabei: im Grunde ist es einfach: einen Anspruch auf das Gehalt hat Pau nicht. Derzeit nicht, erst einmal nicht.
Komplizierter wird es erst, wenn man es so macht wie Lilex: nix tun - weder der AG, noch Lilex - , Zeit verstreichen lassen. Lilex hat Kasse gemacht, weil eben die Ausschlussfrist auch für AG gilt. Nicht aber, weil Lilex Anspruch gehabt hätte auch Krankengeld und Lohn für dieselbe Zeit. Da redet man über verschiedene Sachverhalte.

Und nein - verpflichtet bist du nicht, den AG auf den Fehler hinzuweisen. Sache der Einstellung.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und nein - verpflichtet bist du nicht, den AG auf den Fehler hinzuweisen.


Bist Du sicher das das so ist? Meiner nach ergibt sich aus den Treuepflichten zwischen AN und ein AG das bei Erkennen von Fehlern diese auch gemeldet werden müssen. Das dieses "Erkennen" i.d.R. kaum nachweisbar ist ist dann eine andere Sache.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

... Oh .. danke für die Nachfrage.
Du hast vollkommen Recht und ich lag voll daneben: AN ist sehr wohl verpflichtet, Gehaltsüberzahlungen an den AG zu melden.
Gefunden habe ich DIESEN LINK:

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

.... und noch ein PS: ich wüsste liebend gerne, wie es danach mit Lilex und ihrem AG weitergegangen ist .... und ob sich die Sache mit Anwalt noch gerechnet hat, es sei denn, Lilex hätte Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen gehabt.

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