Krankengeld von Krankenkasse bei befristetem Arbeitsverhältnis?

1. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Krankengeld von Krankenkasse bei befristetem Arbeitsverhältnis?

Wenn ein Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis hat und nach ca. 10 Tagen krank wird (14 Tage AU), bekommt er dann Krankengeld von der Krankenkasse? Und wenn ja, wie hoch ist das ca.?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Das kommt auf den Tarif an. Im Bereichen der IG-Metall greift das nicht, ansonsten ist es richtig, dass die Tage der AU in den ersten 4 Wochen nach Eintritt in eine neue Firma von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Krankengeld berechnet sich nach deinem vereinbarten Loh/Gehalt.

Gruß
Marion

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

kalendertägliche Krankengeld beträgt 70% des Netto-Gehaltes auf Tage gerechnet!

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#3
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnelle Anwort. Ich kann also davon ausgehen, dass mit dem Tag der Krankmeldung Krankengeld gezahlt wird? Fast immer liest man, dass sich das Krankengeld an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall anschließt, also erst danach kommt. Das ist ja nicht möglich, wenn das Lohnfortzahlungsgestz noch nicht eingreift.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

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