Krankengeld vs. Beschäftigungsverbot

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)
Krankengeld vs. Beschäftigungsverbot

Hallo Allerseits,
welchen Unterschied macht für den Arbeitgeber im Falle einer Schwangerschaft von einer Angestellten eine langfristige Krankschreibung gegenüber einem ärztlichen Beschäftigungsverbot (das auf Grund von SS-Komplikationen ausgesprochen werden soll)?

Ist es richtig, dass bei einem Beschäftigungsverbot die ANin das volle Netto-Gehalt erhält? Bekommt der Arbeitgeber in diesem Fall auch Geld von der Krankenkasse der ANin?

Bester Gruß
lupogene



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HG146
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es richtig, dass bei einem Beschäftigungsverbot die ANin das volle Netto-Gehalt erhält?

Ja

Bekommt der Arbeitgeber in diesem Fall auch Geld von der Krankenkasse der ANin?

Wenn er in den Geltungsbereich des Lohnfortzahlungsgesetzes fällt (bis zu 20 anrechenbare AN), mußte er in die Umlage 2 einzahlen und bekommt alle Kosten des Beschäftigungsverbotes erstattet.
In der U1 nicht (weil Angestellte nicht versichert werden), da muß er zunächst 6Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Krankengeld ist schlechter für die ANerin (70, max 90% vom Netto.

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#2
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen lieben Dank!


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