Hallo Allerseits,
welchen Unterschied macht für den Arbeitgeber im Falle einer Schwangerschaft von einer Angestellten eine langfristige Krankschreibung gegenüber einem ärztlichen Beschäftigungsverbot (das auf Grund von SS-Komplikationen ausgesprochen werden soll)?
Ist es richtig, dass bei einem Beschäftigungsverbot die ANin das volle Netto-Gehalt erhält? Bekommt der Arbeitgeber in diesem Fall auch Geld von der Krankenkasse der ANin?
Bester Gruß
lupogene
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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
Krankengeld vs. Beschäftigungsverbot
23. März 2005
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Frage vom 23. März 2005 | 19:21
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 13x hilfreich)
Krankengeld vs. Beschäftigungsverbot
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#1
Antwort vom 23. März 2005 | 21:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es richtig, dass bei einem Beschäftigungsverbot die ANin das volle Netto-Gehalt erhält?
Ja
Bekommt der Arbeitgeber in diesem Fall auch Geld von der Krankenkasse der ANin?
Wenn er in den Geltungsbereich des Lohnfortzahlungsgesetzes fällt (bis zu 20 anrechenbare AN), mußte er in die Umlage 2 einzahlen und bekommt alle Kosten des Beschäftigungsverbotes erstattet.
In der U1 nicht (weil Angestellte nicht versichert werden), da muß er zunächst 6Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Krankengeld ist schlechter für die ANerin (70, max 90% vom Netto.
#2
Antwort vom 5. April 2005 | 13:24
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 13x hilfreich)
Vielen lieben Dank!
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