Krankengeld während Erziehungsurlaub?

18. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)
Krankengeld während Erziehungsurlaub?

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!

Ich befinde mich zurzeit im zweiten Jahr des Erziehungsurlaubes. Dieses läuft am 31.12.08 aus. In meinem Betrieb war ich vor Antritt des Erziehungsurlaubes 3 Jahre beschäftigt.

Vor einigen Wochen wurde mir Krebs diagnostiziert und mit Behandlung, Kur etc. wird meine Arbeitsfähigkeit nicht vor 03/09 wieder hergestellt sein.

Zuzeit habe ich überhauptaußer KG und Erziehungsgeld bis 10/08 kein Einkommen. Lebe mit meinem Freund der ein EK hat und unserer Tochter zusammen.

Ab dem 01.01.09 müsste mir doch vom AG Lohnfortzahlung für 6 Wochen zustehen und im Anschluss Krankengeld von der K-Kasse?

Ist es korrekt, dass nach den 6 Wochen der AG den "Fehlbetrag" zwischen Krankengeld und altem Lohn für die Dauer der Lohnfortzahlung zum alten Gehalt hin aufstocken muss?

Besteht die Möglichkeit während des Erziehungsurlaubes in den Bezug von Krankengeld zu kommen?

Habe während der letzten Monate gejobbt und das Geld fehlt mir jetzt natürlich komplett!

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Ab dem 01.01.09 müsste mir doch vom AG Lohnfortzahlung für 6 Wochen zustehen und im Anschluss Krankengeld von der K-Kasse?


So sehe ich das auch. Denk aber daran rechtzeitig deine AU-Bescheinigung reinzureichen. Wenn das Verhältnis mit dem AG bisher o.k. war, kann es auch nicht schaden ihn frühzeitig zu informieren, dass du am 01.01.09 nicht aus deinem Erziehungsurlaub zurück kommen kannst, weil du krank bist. Das ermöglicht dem AG eine besser Planung.

quote:
Ist es korrekt, dass nach den 6 Wochen der AG den Fehlbetrag zwischen Krankengeld und altem Lohn für die Dauer der Lohnfortzahlung zum alten Gehalt hin aufstocken muss?


Ich bin mir nicht ganz sicher was du damit meinst. Die von dir beschriebenen 6 Wochen nennen sich eigentlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Daher passt es nicht, wenn du erst auf den Zeitraum nach den 6 Wochen und dann auf die Dauer der Lohnfortzahlung abstellst. Wenn es keine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung gibt, dass nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung noch ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt wird, dann gibt es nach den 6 Wochen auch keine Zahlung vom AG mehr. Krankengeldzuschussregelungen gibt es z.B. im TVöD.

quote:
Besteht die Möglichkeit während des Erziehungsurlaubes in den Bezug von Krankengeld zu kommen?

Habe während der letzten Monate gejobbt und das Geld fehlt mir jetzt natürlich komplett!


Erfolgte die Jobberei auf basis eine geringfügigen Beschäftigung? Dann nein.

-- Editiert von eidechse am 18.09.2008 10:27:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)

okay, danke sehr.

Ich meinte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der AG weiß schon Bescheid.

Die Beschäftigung ist geringfügig.

Also gibt es kein Krankengeld während des Erziehungsurlaubes von der Krankenkasse?

1x Hilfreiche Antwort

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