Krankengeld/Urlaubsgeld 450€ Basis Student

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)
Krankengeld/Urlaubsgeld 450€ Basis Student

Hallo liebes Forum,

ich habe gleich mehrere Fragen. Ich arbeiten momentan in der Gastronomie auf 450 Euro Basis bei einem internationalen Unternehmen. Somit arbeite ich für 8,51€ im Durchschnitt 12 Stunden die Woche.

Versichert bin ich über die Familienversicherung meiner Mutter.

Nun zu meinen Fragen.

Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich lediglich von Montag - Freitag Krankengeld ausgezahlt bekomme. De facto: Wenn ich am Wochenende arbeiten muss und krank bin, gehe ich leer aus.
Ist das korrekt?

Eine weitere Frage zum Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mir mehrere Infos gegeben. Welche richtig ist, weiß mein Chef momentan selbst nicht, aber er informiert sich. Aber die Frage an euch: Wie viel Krankengeld steht mir zu?
Bsp: ich bin eingeteilt für Montag u Dienstag für insg. 14 Stunden und bin von Montag bis Mittwoch krankgeschrieben. Wird mein Krankengeld so ausgezahlt, wie ich hätte arbeiten müssen? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass eine Pauschale von 4,5 Stunden gezahlt wird.
So gesehen muss ich dann nacharbeiten, da mir nur 9 Stunden ausgezahlt werden würden. Das würde einen großen Nachteil für mich bedeuten.

Meine letzte Frage ist im Prinzip die Gleiche wie beim Krankengeld, bloß geht es diesmal um Urlaubsgeld.
Auch hier ist meine Frage, wie mein Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Gibt es eine gesetzliche Regelung, oder kann der Arbeitgeber hier eine Pauschale anwenden? Oder wird ein Durchschnitt der gearbeiteten Tage genommen?

Mein Chef sagte mir, dass ich einen Anteil bekomme pro Tage, dass ich, wenn ich einen Monat Urlaub nehmen würde auf meine 450 euro käme.

Ergo. 20 Urlaubstage = 450 Euro. Das hätte zur Folge, dass mir ein Urlaubstag mit 2,6 Stunden berechnet wird. Ist das so richtig?

Für mich macht all dies, wenig Sinn.

Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Für alle, die sich die Mühe machen das durchzulesen: Vielen Dank!

Viele Grüße


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zunächst geht es hier nicht um Krankengeld, sondern um Lohnfortzahlung - Krankengeld gibt es im Minijob nämlich gar nicht. Und ja, die Lohnfortzahlung ist so zu bemessen, als wenn Sie gearbeitet hätten. In dem Beispiel mit den 14 h am Montag und Dienstag stehen Ihnen 14 h zu - die Frage ist bloß, ob Sie vor das Arbeitsgericht möchten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Zunächst geht es hier nicht um Krankengeld, sondern um Lohnfortzahlung - Krankengeld gibt es im Minijob nämlich gar nicht.


Wieder was dazu gelernt :) Ich meine natürlich die Lohnfortzahlung.
Ist ein Arbeitgeber dazu berechtigt, solche Regelungen zu ändern, oder muss er sich an die gesetzlichen Grundlagen zu 100% halten?

Wenn es sein muss, würde ich damit rechtlich vorgehen, da die 450 Euro meinen Lebensunterhalt darstellen als Student und ich darauf angewiesen bin, dieses Gehalt monatlich zu erhalten.

Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn jemand sich um die anderen Fragen kümmern kann, wäre ich sehr dankbar!
Grüße

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// .. oder muss er sich an die gesetzlichen Grundlagen zu 100% halten?

Sorry - die Frage ist doch wohl etwas dusselig gestellt. Oder wie hättest du es denn gerne: 80%, oder reichen dir 50?

/// Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich lediglich von Montag - Freitag Krankengeld ausgezahlt bekomme. De facto: Wenn ich am Wochenende arbeiten muss und krank bin, gehe ich leer aus.

Es kommt darauf an, wie du zur Arbeit eingeteilt bist. Wenn du arbeitspflichtig wärest, aber krank wirst, bekommst du Lohnfortzahlung für die Zeit deiner Arbeitspflicht. Wenn du aber an einem freien WE krank wirst, geht das auch auf deine Kappe. Dass AG eine Wochendurchschnitt hernehmen, kommt öfter vor, ist aber nicht richtig.

Zum Urlaub: lies das BUrlG. Ich empfehle überhaupt jedem AN, einen Sammelband mit den einschlägigen Gesetzen daheim zu haben - kostet keine 10 Euro. Die Höhe deines Urlaubsanspruchs richtet sich nach deinen Arbeitstagen; wenn du regelmäßig an bestimmten Wochentagen arbeitest, ist das einfach: 5 Wochentage = 20 Urlaubstage, 4 = 16 usw. . Wenn aber die Einsatztage keinem Muster folgen, wird die Gesamtzahl deiner Arbeitstage ins Verhältnis gesetzt zu denen einer Vollzeitkraft; aus diesem Verhältnis errechnet sich dein Anspruch.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Entschuldige, dass ich mich damit nicht auskenne. Und nein, ich meine nicht mit 80%. Vielleicht wirklich duselig gestellt, aber ich meine damit lediglich, ob der AG Freiheiten hat, oder ob alles zu geregelt ist. Anscheinend ist es geregelt und ich werde meinen Chef darauf nochmal ansprechen.

Selbstverständlich bekomme ich keine Lohnfortzahlung gezahlt, wenn ich an Tagen krank bin, an denen ich nicht zur Arbeit eingeteilt bin.

Vielen Dank euch für die Antwort.
Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Anscheinend ist es geregelt und ich werde meinen Chef darauf nochmal ansprechen. Die Frage ist, ob das hilft. Deswegen fragte ich ja, ob Sie bereit sind, vor das Arbeitsgericht zu gehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kddiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich wäre bereit, wenn mein Arbeitgeber sich damit nicht einverstanden erklärt. Hat jemand eine Ahnung wie es mit dem Urlaub aussieht?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. 20 Tage gleich 450 Euro kommt mit völlig korrekt vor - das ist doch Ihr Durchschnittsverdienst. Insofern ist das anders als bei der Lohnfortzahlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

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