Krankengeldzahlung durch Krankenkasse

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vsl2402
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeldzahlung durch Krankenkasse

Hallo, ich war in 2019 6 Wochen und 2 Tage krank geschrieben bis zum 31.12.2019. Eigentlich hätte ich für 2 Tage (30.12.+31.12.) Krankengeld durch die Krankenkasse erhalten müssen. Die Kk zahlt mir jedoch nur für 1 Tag Krankengeld und beruft sich auf die 30-Tage-Klausel. M. E. greift diese 30-Tage-Regelung nur dann, wenn die Kk für einen ganzen Monat Krankengeld zahlen muss. Ich habe schriftlich nachgefragt und als Antwort nur die Kopie des Schreibens über mein Krankengeld bekommen, auf der die 30-Tage-Regelung nun farbig markiert ist...
Kennt sich vielleicht hier jemand aus? Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Nach Par. 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V ist das Krankengeld bei angebrochenen Monaten für die (tatsächlichen) Kalendertage zu zahlen.
In dem Beispiel also für 2 Tage.
Nur bei einem Monat, der durchgehend mit Krankengeld belegt ist, sind 30 Tage anzusetzen, egal wie lang der ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vsl2402
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! So sehe ich das auch, aber meine Kk nicht. Ich werde wohl mal persönlich dort vorsprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.02.2020 08:27:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo VsL2402!

In der Regel gilt die 30 Tage Regel, egal ob der Monat 28 oder 30 Tage hat, § 47 Abs. 1 Satz 7
Frag bei deiner KK nochmal nach und berufe dich darauf.

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