Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Krankengeldzuschusses und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin seit 01.02.2019 angestellt unter dem Tarifvertrag AVR der Caritas. Nun ist es so das ich seit dem 13.12 krank geschrieben bin und wahrscheinlich noch längerfristig... am 24.1 laufen dann meine 6 Wochen Lohnfortzahlung über die KK aus und ich werde ins Krankengeld rutschen. Wenn ich es richtig verstehe steht mir laut Tarifvertrag ab dem 1.2. ein Krankengeldzuschuss durch den AG bis zu 13. Wochen zu. Ist das korrekt oder trifft dies nicht zu, da die Erkrankung nicht ab dem ersten Jahr losging, sondern vor dem ersten Beschäftigungsjahr?!
Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus
Krankengeldzuschuss Caritas AVR
9. Januar 2020
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Frage vom 9. Januar 2020 | 11:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeldzuschuss Caritas AVR
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#1
Antwort vom 9. Januar 2020 | 12:05
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Zitat:http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm
Dort siehe XII d)
Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 11 AT AVR)
von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche,
von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 26. Woche
seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gezahlt.
2Vollendet der Mitarbeiter im Laufe der Arbeitsunfähigkeit eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr bzw. von mehr als drei Jahren, wird der Krankengeldzuschuss gezahlt, wie wenn er die maßgebende Beschäftigungszeit bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit vollendet hätte.
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