Krankenkasse, Kündigungsrückzug, Kündigungsbestätigung

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
JJ123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankenkasse, Kündigungsrückzug, Kündigungsbestätigung

Hallo,

Ich habe Fristgerecht meine Krankenkasse gewechslet am Anfang vom Jahr da es letztes Jahr anscheinend nicht ging, was mir leider erst mitgeteilt wurde als ich nachgefragt habe. Jetzt habe ich meine Kündigung Fristgerecht per Post, Fax und Email (wobei ich einmal ein Bild von dem per Post geschicktem von mir unterzeichnetem Orginal und das selbe als Text) geschickt habe. Danach ging bei der neuen Krankenkasse nach ein paar Tagen die Kündigungsbestätigung ein. Diese wurde mir von meiner neuen Krankrnkasse zugeschickt mit der Bestätigung das ich ab 1.5. bei ihnen Versichert bin. Dann kam die neue Karte sogar schon Anfang letzten Monat und nun kam ein Brief von meiner alten Krankenkasse an, vom 25.04, dass dies doch nicht geht ich ab 1.5 nicht bei der neuen Kasse versichert sein kann weil anscheinend irgendwas nicht stimmt und ich in einem Zeitraum letztes Jahr von einem Tag oder mehr nicht verunsichert bei ihnen war und nun nochmal 18 Monate bei ihnen blieben MUSS.

Kann dass so stimmen oder kann ich so was einfach ignoriren?

Danke schon mal im vorraus für die Antworten...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Dann kam die neue Karte sogar schon Anfang letzten Monat und nun kam ein Brief von meiner alten Krankenkasse an, vom 25.04, dass dies doch nicht geht ich ab 1.5 nicht bei der neuen Kasse versichert sein kann weil anscheinend irgendwas nicht stimmt und ich in einem Zeitraum letztes Jahr von einem Tag oder mehr nicht verunsichert bei ihnen war und nun nochmal 18 Monate bei ihnen blieben MUSS.

Sie erwarten in der Situation nicht wirklich eine Antwort in einem Rechtsforum?

Wenn Sie gerade hier fragen:
Für jeden weiteren Schritt wäre notwendig zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Versicherung meint, dass Sie da 18 Monate versichert sind.

Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JJ123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann das sogar Wort für Wort wiedergeben...

"In ihrem Vericherungsverlauf ist eine Vericherungslücke am 29.09.2015 entstanden, die, damit der Krankenkassenwechsel zum 01.05.2016 witksam werden kann, mit einer freiwilligen Weiterversicherung geschlossen werden muss.

Eine Pflichtversicherung nach einer Versicherungslücke erzeugt eine neue Bindefrist von 18 Monaten an die Krankenkasse.

Bitte senden Sie uns den Beigefügten Antrag ausgefüllt und unterschreiben zurück, damit wir anhand Ihrer Einkommensangaben die Beitragshöhe für den 29.09.2015 berechnen können.

Vielen Dank"

Und das steht Wort für Wort genau so drinnen.

Und am 29.09.2015 hatte ich ein Arbeitsverhältnis mit meinem momentanen Arbeitgeber welche seit dem 15.09.2015 besteht.

Und ja ich erhoffe mir eine Antwort da ich keine weis sonst hätte ich ja nicht gefragt...

1x Hilfreiche Antwort

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