Krankenmeldung 2 Tage Zuspät gleich Abmahnung

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
FreiWild87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenmeldung 2 Tage Zuspät gleich Abmahnung

Schönen Guten abend ersteinmal möchte ich den Sachverhalt dastellen !
Ich Bin am 07.01.2020 Nachmittags zum Arzt gegangen da ich mir an dem Vorabend Den Fuß so dolle gestoßen habe das ich kaum noch laufen konnte *Zuhause* dort wurde ich dann Krankgeschrieben !

Ich habe dieses meinen Direkten Vorgesetzten sofort Mitgeteilt !
Habe am 08.01.2020 dann gegen 12 Uhr Gleich die Krankschreibung eingeworfen damit sie Zugesendet werden kann !

Ich habe heute am 05.02 dann eine Abmahnung bekommen da meine Krankenmeldung 2 Tage zuspät eintraff !
*ja es ist mir bewusst das in meinem Arbeitsvertrag steht innerhalt 3 Werkstagen !
Ich bin vorher noch nie *auffällig* geworden (bin jetzt 3 Jahre dort)

ist es richtig hier vom Arbeitsgeber dann gleich eine Abmahnung auszustellen ? *die ich übrigens nicht unterschrieben habe da ich der Meinung bin das es ein Schuldeingeständniß gleichen würde ! dieses habe ich dann dem Personalrat auch so mitgeteilt !

*da ich fuß kaputte gehabt habe* meinte ich noch wie soll ich die Meldung sonst hier her bekommen wenn nicht mit der Post ?
Kann ich desweiteren eventuell auf die Enfernung des Arbeitsgeber zurückgreifen ? eine strecke ca 40 Km !
ist alles rechtens gewesen oder kann ich dort noch etwas drehen ! da ich natürlich keine Abmahnungen in meiner Akte haben möchte

Mfg
Kevin

-- Editiert von FreiWild87 am 05.02.2020 17:44

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16981 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von FreiWild87):
ist es richtig hier vom Arbeitsgeber dann gleich eine Abmahnung auszustellen ?
Ja, das kann er wenn du gegen den AV verstößt.

Zitat (von FreiWild87):
*die ich übrigens nicht unterschrieben hab
Völlig irrelevant. Eine Abmahnung benötigt keiner Unterschrift des AN. Diese dient lediglich zur Protokollierung, dass der AN diese bekommen hat. Der AG kann das auch auf andere Art und Weise darlegen.

Zitat (von FreiWild87):
da ich der Meinung bin das es ein Schuldeingeständniß gleichen würde
Nö, das ist lediglich ein Nachweis, dass dir die Abmahnung bekannt ist.

Zitat (von FreiWild87):
*da ich fuß kaputte gehabt habe* meinte ich noch wie soll ich die Meldung sonst hier her bekommen wenn nicht mit der Post ?
Dein Problem. Solche Probleme kann man auch zeitnah mit dem AG klären. Es gibt Telefon und Internet.

Zitat (von FreiWild87):
Kann ich desweiteren eventuell auf die Enfernung des Arbeitsgeber zurückgreifen ?
Nein. Wo du wohnst ist dein Problem.

Zitat (von FreiWild87):
ist alles rechtens gewesen
Zumindest hört es sich nach deiner Schilderung so an.

Zukünftig solltest du also nachweislich mit deinem AG abklären wie du dich verhalten sollst, also z.B. Bild der AU vorab per Mail an den AG senden oder einen Kollegen bitten die AU mitzunehmen, oder, oder, oder..........

Wenn eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, dann braucht man auch nicht dagegen vorzugehen, dann ist sie einfach nichtig. Man sollte erst dagegen vorgehen, wenn der AG versucht weitere Maßnahmen daraus abzuleiten. Klar kann man gegen eine unberechtigte Abmahnung klagen, aber was, außer einem zerrütteten Verhältnis zum AG, verspricht man sich davon?

-- Editiert von -Laie- am 05.02.2020 17:53

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Abmahnung erfolgte zurecht. Du musst auch nichts unterschreiben. Die Abmahnung ist eine einseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung, ob Du da was auch immer unterschreibst, das ist wurscht. Sie ist da und wirksam.

Ich hoffe sehr, dass die Abmahnung auch eine klare Anweisung enthält, wie in Zukunft mit AUB-Meldungen zu verfahren ist, ansonsten würde ich anfragen, damit sowas nicht noch mal passiert. Wie die AUB in den Bereich des Arbeitgebers innerhalb der Frist kommt, das ist dein Problem. Fax ist ja etwas aus der Mode gekommen, früher hatte ja noch jeder Arzt so ein Teil, viele meiner Mitarbeiter haben das dann gleich rüberfaxen lassen, dann wussten wir Bescheid und das Original konnte auch später eintrudeln. Oder, auch eine Option ist heute einscannen und rüberschicken. Sprich es ab, damit das nicht nochmals passiert.

Und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FreiWild87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles gut ;)
da ich mich nicht so gut damit auskenne stellte ich ja die Fragen
mich persönlich stört es halt das eine Abmahnung in der Akte von mir jetzt rumflattert !

Zitat:
Dein Problem. Solche Probleme kann man auch zeitnah mit dem AG klären. Es gibt Telefon und Internet.


Ich habe mit meinem Vorsetzten ja telefoniert und daraufhin ja die Krankenmeldung schnellstmöglich weggeschickt ! da war aber nie die Sprache von ich sollte doch bitte die Personalabteilung noch Informieren da es ja möglich sein kann das diese Meldung ja etwas später ankommen könnte ...

desweiteren gibt es keinen Arbeitskollegen hier in der nähe und ich war quasi Fahruntüchtig

Zitat:
Zukünftig solltest du also nachweislich mit deinem AG abklären wie du dich verhalten sollst, also z.B. Bild der AU vorab per Mail an den AG senden oder einen Kollegen bitten die AU mitzunehmen, oder, oder, oder..........


alles richtig ! aber sollte sowas im Vorfeld nicht mal Klargestellt werden ?!

wie gesagt ich fühle mich nicht schuldig da ich es Zeitnah abgeschickt habe und eine Post in der Regel für ein Brief nicht 5 Tage brauch

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

Krieg dich wieder ein! Eine Abmahnung ist keine Katastrophe, sie kränkt vielleicht das Ego, aber sie wird auch reichlich überschätzt, also unnötig dramatisiert. Du weißt, was AG von dir erwartet, und gut isss.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Natürlich sollte so etwas im Vorfeld geklärt werden. Warum hast Du es denn nicht getan? Für den Arberitgeber war doch kein Klärungsbedarf. Er hat eine Regelung.

wirdwerden

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16981 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von FreiWild87):
aber sollte sowas im Vorfeld nicht mal Klargestellt werden ?!
Wurde es doch, steht doch genau im Arbeitsvertrag. Wenn DU davon abweichen möchtest, dann musst DU das klären.

Zitat (von FreiWild87):
Ich habe mit meinem Vorsetzten ja telefoniert und daraufhin ja die Krankenmeldung schnellstmöglich weggeschickt !
Ist dein Vorgesetzter dein Arbeitgeber? Falls nein: Ist er befugt zu entscheiden, dass es o.k. ist wenn die AU verspätet eintrifft?

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Demnächst wird man die AU vielleicht gar nicht mehr beim Arbeitgeber müssen.

Es gibt Bestrebungen zur Einführung einer eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) die wird dann automatisch von Arzt an die Krankenkasse und von dort an den AG (natürlich nur die Zeit der AU und nicht die Krankheitsdaten) übermittelt.

Aber das ist Zukunftsmusik!

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Berry, die Frage ist doch, ob die AUB rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, und sich dann verspätet hat, eigentlich hätte inerhalb der gesetzten Frist ankommen müssen. Man muss mit mindestens 2 Tagen Bearbeitungszeit durch die Post rechnen. Hier war der Brief verspätet auf den Weg gebracht worden. Ob jetzt übertrieben reagiert worden ist, das ist eine andere Frage. Deshalb ja mein Vorschlag, das jetzt individuell eindeutig zu klären.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.02.2020 20:57

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Berry, die Frage ist doch, ob die AUB rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, und sich dann verspätet hat,

Bin insoweit mal wieder ganz bei Dir.

Zitat (von wirdwerden):
Hier war der Brief verspätet auf den Weg gebracht worden.

Die Einschätzung mag ich so nicht teilen.

Krankschreibung am späten Nachmittag des des 7ten und sofortige Benachrichtigung des direkten Vorgesetzten.
Brief mit Krankschreibung am 8ten, also am nächsten Tag in den Postkasten eingeworfen.

Ich kann da keine schuldhafte Verzögerung erkennen.

Bei uns im Vorort wird der Postkasten einmal täglich und zwar am Nachmittag geleert.
Münze ich diesen Fall auf die hiesige Situation um wäre es der erstmögliche Termin gewesen.

Woraus schlussfolgerst Du auf eine Verspätung?

Gruß

Berry

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

@freiwild hat sich immerhin einen Tag Zeit gelassen, die AU in den Briefkasten zu werfen - 'unverzüglich' war das womöglich nicht (es sei denn, freiwilld kennt die Leerungszeiten gut).
Aber so oder so - einerseits kann der AG abmahnen, wenn er meint, der AN habe gegen seine Pflichten verstoßen, andererseits ist so eine Abmahnung dann aber auch keine sooo gravierende Angelegenheit, als AN sein Verhalten ja entsprechend anpassen kann. Es droht ja nicht wirklich die Gefahr einer Kündigung deswegen..

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