Schönen Guten abend ersteinmal möchte ich den Sachverhalt dastellen !
Ich Bin am 07.01.2020 Nachmittags zum Arzt gegangen da ich mir an dem Vorabend Den Fuß so dolle gestoßen habe das ich kaum noch laufen konnte *Zuhause* dort wurde ich dann Krankgeschrieben !
Ich habe dieses meinen Direkten Vorgesetzten sofort Mitgeteilt !
Habe am 08.01.2020 dann gegen 12 Uhr Gleich die Krankschreibung eingeworfen damit sie Zugesendet werden kann !
Ich habe heute am 05.02 dann eine Abmahnung bekommen da meine Krankenmeldung 2 Tage zuspät eintraff !
*ja es ist mir bewusst das in meinem Arbeitsvertrag
steht innerhalt 3 Werkstagen !
Ich bin vorher noch nie *auffällig* geworden (bin jetzt 3 Jahre dort)
ist es richtig hier vom Arbeitsgeber dann gleich eine Abmahnung auszustellen ? *die ich übrigens nicht unterschrieben habe da ich der Meinung bin das es ein Schuldeingeständniß gleichen würde ! dieses habe ich dann dem Personalrat auch so mitgeteilt !
*da ich fuß kaputte gehabt habe* meinte ich noch wie soll ich die Meldung sonst hier her bekommen wenn nicht mit der Post ?
Kann ich desweiteren eventuell auf die Enfernung des Arbeitsgeber zurückgreifen ? eine strecke ca 40 Km !
ist alles rechtens gewesen oder kann ich dort noch etwas drehen ! da ich natürlich keine Abmahnungen in meiner Akte haben möchte
Mfg
Kevin
-- Editiert von FreiWild87 am 05.02.2020 17:44
Krankenmeldung 2 Tage Zuspät gleich Abmahnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, das kann er wenn du gegen den AV verstößt.Zitatist es richtig hier vom Arbeitsgeber dann gleich eine Abmahnung auszustellen ? :
Völlig irrelevant. Eine Abmahnung benötigt keiner Unterschrift des AN. Diese dient lediglich zur Protokollierung, dass der AN diese bekommen hat. Der AG kann das auch auf andere Art und Weise darlegen.Zitat*die ich übrigens nicht unterschrieben hab :
Nö, das ist lediglich ein Nachweis, dass dir die Abmahnung bekannt ist.Zitatda ich der Meinung bin das es ein Schuldeingeständniß gleichen würde :
Dein Problem. Solche Probleme kann man auch zeitnah mit dem AG klären. Es gibt Telefon und Internet.Zitat*da ich fuß kaputte gehabt habe* meinte ich noch wie soll ich die Meldung sonst hier her bekommen wenn nicht mit der Post ? :
Nein. Wo du wohnst ist dein Problem.ZitatKann ich desweiteren eventuell auf die Enfernung des Arbeitsgeber zurückgreifen ? :
Zumindest hört es sich nach deiner Schilderung so an.Zitatist alles rechtens gewesen :
Zukünftig solltest du also nachweislich mit deinem AG abklären wie du dich verhalten sollst, also z.B. Bild der AU vorab per Mail an den AG senden oder einen Kollegen bitten die AU mitzunehmen, oder, oder, oder..........
Wenn eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, dann braucht man auch nicht dagegen vorzugehen, dann ist sie einfach nichtig. Man sollte erst dagegen vorgehen, wenn der AG versucht weitere Maßnahmen daraus abzuleiten. Klar kann man gegen eine unberechtigte Abmahnung klagen, aber was, außer einem zerrütteten Verhältnis zum AG, verspricht man sich davon?
-- Editiert von -Laie- am 05.02.2020 17:53
Die Abmahnung erfolgte zurecht. Du musst auch nichts unterschreiben. Die Abmahnung ist eine einseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung, ob Du da was auch immer unterschreibst, das ist wurscht. Sie ist da und wirksam.
Ich hoffe sehr, dass die Abmahnung auch eine klare Anweisung enthält, wie in Zukunft mit AUB-Meldungen zu verfahren ist, ansonsten würde ich anfragen, damit sowas nicht noch mal passiert. Wie die AUB in den Bereich des Arbeitgebers innerhalb der Frist kommt, das ist dein Problem. Fax ist ja etwas aus der Mode gekommen, früher hatte ja noch jeder Arzt so ein Teil, viele meiner Mitarbeiter haben das dann gleich rüberfaxen lassen, dann wussten wir Bescheid und das Original konnte auch später eintrudeln. Oder, auch eine Option ist heute einscannen und rüberschicken. Sprich es ab, damit das nicht nochmals passiert.
Und gut ist.
wirdwerden
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Alles gut
da ich mich nicht so gut damit auskenne stellte ich ja die Fragen
mich persönlich stört es halt das eine Abmahnung in der Akte von mir jetzt rumflattert !
Zitat:Dein Problem. Solche Probleme kann man auch zeitnah mit dem AG klären. Es gibt Telefon und Internet.
Ich habe mit meinem Vorsetzten ja telefoniert und daraufhin ja die Krankenmeldung schnellstmöglich weggeschickt ! da war aber nie die Sprache von ich sollte doch bitte die Personalabteilung noch Informieren da es ja möglich sein kann das diese Meldung ja etwas später ankommen könnte ...
desweiteren gibt es keinen Arbeitskollegen hier in der nähe und ich war quasi Fahruntüchtig
Zitat:Zukünftig solltest du also nachweislich mit deinem AG abklären wie du dich verhalten sollst, also z.B. Bild der AU vorab per Mail an den AG senden oder einen Kollegen bitten die AU mitzunehmen, oder, oder, oder..........
alles richtig ! aber sollte sowas im Vorfeld nicht mal Klargestellt werden ?!
wie gesagt ich fühle mich nicht schuldig da ich es Zeitnah abgeschickt habe und eine Post in der Regel für ein Brief nicht 5 Tage brauch
Krieg dich wieder ein! Eine Abmahnung ist keine Katastrophe, sie kränkt vielleicht das Ego, aber sie wird auch reichlich überschätzt, also unnötig dramatisiert. Du weißt, was AG von dir erwartet, und gut isss.
Natürlich sollte so etwas im Vorfeld geklärt werden. Warum hast Du es denn nicht getan? Für den Arberitgeber war doch kein Klärungsbedarf. Er hat eine Regelung.
wirdwerden
Wurde es doch, steht doch genau im Arbeitsvertrag. Wenn DU davon abweichen möchtest, dann musst DU das klären.Zitataber sollte sowas im Vorfeld nicht mal Klargestellt werden ?! :
Ist dein Vorgesetzter dein Arbeitgeber? Falls nein: Ist er befugt zu entscheiden, dass es o.k. ist wenn die AU verspätet eintrifft?ZitatIch habe mit meinem Vorsetzten ja telefoniert und daraufhin ja die Krankenmeldung schnellstmöglich weggeschickt ! :
Demnächst wird man die AU vielleicht gar nicht mehr beim Arbeitgeber müssen.
Es gibt Bestrebungen zur Einführung einer eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) die wird dann automatisch von Arzt an die Krankenkasse und von dort an den AG (natürlich nur die Zeit der AU und nicht die Krankheitsdaten) übermittelt.
Aber das ist Zukunftsmusik!
Ich bin mit eurer Einschätzung nicht ganz zufrieden.
Einerseits kenne ich es allerding ohne belastbare Hintergrundinformation so, dass der unverzügliche postalische Versand ausreicht,
andererseits wird es hier im Ratgeber auch so kommuniziert.
Zitat:https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Abmahnung-weil-die-Post-die-Krankschreibung-zu-spaet-uebermittelt-__a72122.html
Berry
Berry, die Frage ist doch, ob die AUB rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, und sich dann verspätet hat, eigentlich hätte inerhalb der gesetzten Frist ankommen müssen. Man muss mit mindestens 2 Tagen Bearbeitungszeit durch die Post rechnen. Hier war der Brief verspätet auf den Weg gebracht worden. Ob jetzt übertrieben reagiert worden ist, das ist eine andere Frage. Deshalb ja mein Vorschlag, das jetzt individuell eindeutig zu klären.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 05.02.2020 20:57
ZitatBerry, die Frage ist doch, ob die AUB rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, und sich dann verspätet hat, :
Bin insoweit mal wieder ganz bei Dir.
ZitatHier war der Brief verspätet auf den Weg gebracht worden. :
Die Einschätzung mag ich so nicht teilen.
Krankschreibung am späten Nachmittag des des 7ten und sofortige Benachrichtigung des direkten Vorgesetzten.
Brief mit Krankschreibung am 8ten, also am nächsten Tag in den Postkasten eingeworfen.
Ich kann da keine schuldhafte Verzögerung erkennen.
Bei uns im Vorort wird der Postkasten einmal täglich und zwar am Nachmittag geleert.
Münze ich diesen Fall auf die hiesige Situation um wäre es der erstmögliche Termin gewesen.
Woraus schlussfolgerst Du auf eine Verspätung?
Gruß
Berry
@freiwild hat sich immerhin einen Tag Zeit gelassen, die AU in den Briefkasten zu werfen - 'unverzüglich' war das womöglich nicht (es sei denn, freiwilld kennt die Leerungszeiten gut).
Aber so oder so - einerseits kann der AG abmahnen, wenn er meint, der AN habe gegen seine Pflichten verstoßen, andererseits ist so eine Abmahnung dann aber auch keine sooo gravierende Angelegenheit, als AN sein Verhalten ja entsprechend anpassen kann. Es droht ja nicht wirklich die Gefahr einer Kündigung deswegen..
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