Guten Tag,
Ich habe als Werkstudent gerbeitet, und mehr als den versicherungsfreien Betrag verdient. Mein Arbeitgeber hat versäumt mich bei der Krankenkasse anzumelden. 13 Monate nach Beginn (und 1 Monat nach Beendigung) das Arbeitsherhältnisses fordert plötzlich meine Krankenkasse die versäumten Beiträge ein. Hätte mein Arbeitgeber nicht eine Frist zur Ummeldung wahren müssen? Und muss ich die Beiträge nun zahlen?
Ich habe direkt nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der KK angerufen um dies zu melden, am Telefon wurde ich jedoch mit den Worten „Damit haben Sie nichts zu tun, das läuft alles über den Arbeitgeber" abgewiesen.
Vielen Dank im Voraus
Krankenversicherung Werkstudent
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zahlen musst du trotzdem.
Hm.
Wenn echte Werksstudententätigkeit vorlag (max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit, als Student eingeschrieben und Studium tatsächlich im Mittelpunkt), dann muss der Arbeitgeber tatsächlich keine Krankenversicherung bezahlen, sondern der Student muss sich selbst um die Krankenversicherung kümmern (also bei der eigenen Krankenversicherung zum Studententarif anmelden, ca.70€/Monat), falls man nicht mehr über die Eltern versichert sein kann.
Das ist ja das, was Werksstudenten für Arbeitgeber so attraktiv macht, nämlich dass keine Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber anfallen und der Student sich selbst kümmern muss.
Wenn die Krankenkasse jetzt für die Zeit die Beiträge nach dem Studententarif nachfordert ist alles OK.
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Folglich hat der AG auch nichts "versäumt" - der TE hat versäumt, sich um seine KV zu kümmern.
Offen ist aber die Frage, was die Krankenkasse genau nachfordert.
Hm ok, danke für die Antworten.
Ich dachte, dass ich mich ja versucht habe umzumelden, aber abgewiesen wurde.
Die Krankenkasse sagte auch, dass es die Aufgabe des AG ist mich dort zu melden und daher dachte ich, dass es bestimmt eine Frist (bspw. 3 Monate nach Beschäftigungsbeginn) gibt; die er hätte einhalten müssen.
Zitat:Die Krankenkasse sagte auch, dass es die Aufgabe des AG ist mich dort zu melden und daher dachte ich, dass es bestimmt eine Frist (bspw. 3 Monate nach Beschäftigungsbeginn) gibt; die er hätte einhalten müssen.
Das ist für "normale" Arbeitnehmer (mit vollen Sozialabgaben) ja auch richtig. Aber nicht für Werksstudenten.
Was fordert die Krankenkasse denn genau nach?
Was steht auf den Abrechnungen? RV wird ja in jedem Fall abgeführt werden müssen.
Wenn die Voraussetzungen für die studentische KV vorliegen, zahlt der AG diese nicht.
Die Krankenkasse fordert 90€ im Monat (studentische Krankenversicherung). Und ja, RV wurde immer direkt abgezogen.
Ok, dann scheint das ja alles richtig zu sein und ich wurde am Telefon einfach nur falsch „beraten" (ich habe der Dame am Telefon erklärt, dass ich als Werrkstudent anfange etc.)
Danke für alle Antworten.
Zitat:Die Krankenkasse fordert 90€ im Monat (studentische Krankenversicherung). Und ja, RV wurde immer direkt abgezogen.
Ok, dann scheint das ja alles richtig zu sein und ich wurde am Telefon einfach nur falsch „beraten"
So sehe ich das auch.
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