Krankenversicherung - Wie rechtsverbindlich ist der alte Bescheid?

22. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
manupenny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung - Wie rechtsverbindlich ist der alte Bescheid?

Hoffe, das Thema ist hier richtig...
Ich bin 34 Jahre alt und studiere. Nebenher habe ich zwei Jobs, einmal 15h/Woche, einmal 10h/Woche. Deswegen bin ich nicht mehr über meinen Mann familienversichert. Dieser Bescheid kam vor etwa 6 Wochen, nachdem die Beiträge über die jährliche Überprüfung neu festgesetzt wurden und man hat mich studentisch krankenversichert.
Jetzt habe ich heute einen Anruf erhalten, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei. Sie hätten nicht auf mein Geburtsdatum geachtet und sie könnten mich ja gar nicht studentisch versichern. Jetzt soll ich die Differenz, ca. 60 Euro im Monat seit dem 01.10.07 rückwirkend bezahlen.
Ich frage mich jetzt, ob ich das so hinnehmen muss, da ich ja schon einen Bescheid in ganz anderer Form erhalten habe. (Diesmal habe ich auch keinen neuen Bescheid bekommen, nur einen Anruf).
Wie rechtsverbindlich ist der alte Bescheid.

Freue mich sehr über Antworten!
Manuela

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*rechtsverbindlich* ist das stichwort: du brauchst eine rechtsverbindliche auskunft - die ist hier nicht möglich. also >> frag-einen-anwalt!

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